Hallo,
ich bin neu hier in diesem Forum. Ich habe bereits ein wenig gesucht aber bisher keine Antworten zu einem ähnlichem Fall gefunden. Deswegen habe ich jetzt ein neues Thema eröffnet. Ich hoffe, dass das in Ordnung ist, sonst Bitte ich das zu entschuldigen.
Ich habe mich kürzlich als Wiedereinsteller beworben und hatte mir im Vorfeld die Augen lasern lassen ( vor ca. 3 Monaten). Dummerweise war mir nicht bekannt, dass ich mir dadurch eine 12- monatige Sperre einhandele. Meine Augen sind jetzt wieder völlig in Ordnung( auch das Dämmerungssehen) und auch wieder völlig belastbar -keine weiteren Probleme zu erwarten. Ich weiss, dass das die Bürokratenheinis nicht interessiert-aber ich wollte es mal erwähnen.
Von meiner letzten Musterung aus dem Jahr 2009 könnte den Ärzten leider noch bekannt sein, dass ich eine Brille hatte. Die Musterung fand im KWEA Braunschweig statt und war schon nach meiner Dienstzeit.
Nun Frage ich mich ob die diese Informationen noch haben, sei es im PC oder in meiner G-Akte und ob ich eine Chance hätte durchzukommen, wenn ich nichts von der Lasik-OP erzähle bzw. eine entsprechende Frage danach mit NEIN beantworte, sofern ich das Gefühl habe, dass die nichts mehr von der Brille wissen. Oder wäre es auch eine Möglichkeit auf entsprechender Nachfrage die Lasik zuzugeben, aber zu behaupten, dass die OP bereits länger zurückliegt.
Normalerweise bleibe ich immer bei der Wahrheit, aber da ich mich für die Feldwebellaufbahn beworben habe und mein Alter sowie meine persöhnliche Situation kein weiteres Jahr Warten erlaubt( und ich unbedingt wieder Soldat werden will), versuche ich einen Weg zu finden dieses Problem zu lösen.
Ich möchte gerne wissen, wie ihr darüber denkt bzw. zu was ihr mir raten würdet. Vielleicht hat ja auch jemand Erfahrung wie lange solche Gesundheitsinfos gespeichert werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürokratenheinis=deine zukünftigen Kameraden bzw. Kollegen
"will unbedingt Soldat werden"= mit einer Lüge und damit gegen das für dich zukünftig geltende Gesetz (Soldatengesetz) verstoßen und Einstellungsbetrug begehen
So und nun finde den Fehler in deiner Einstellung bzw. warum dich denn die Bundeswehr einstellen sollte. Also ich kann auf solche "Kameraden" verzichten, die alles tun um das zu bekommen was sie unbedingt wollen. Wer weiß, was es dann demnächst ist.
Und ja, bei der Untersuchung werden sie das sehen.
Tja genau so sieht es aus!
1): ist es keine gute Idee, den Arzt anzulügen - das ist wirklich ne scheiss Einstellung!!!
2): Ja, die "Bürokratenheinis" wissen ganau das du früher eine Brille getragen hast und spätestens
bei einer erneuten Untersuchung, wird die Frage kommen warum du jetzt keine mehr hast. Und
3): eine Sperre von 12 Monaten ist nicht vorgeschrieben um den Bewerber zu ägern, sondern hat seine
Gründe - daher gibt es da kein wenn und aber!
Mit Bürokratenheinis meinte ich die Ärzte und wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass die sich leider nur nach der ZDV richten. Natürlich nur weil die es müssen. Aber letztendlich ist nach den 12 Monaten alles genauso wie jetzt auch. Ich an deren Stelle würde es auch als lobenswert ansehen, wenn sich jemand im Hinblick auf seine Wunschtätigkeit von jeglichen körperlichen Schwächen versucht zu befreien um einen möglichst guten Job machen zu können. Ausserdem war das nur so dahingeschrieben und ich wollte damit keinen angreifen.
Wie ich schon geschrieben habe- normalerweise bleibe ich immer bei der Wahrheit. Nur in diesem Fall weiß ich leider nicht mehr weiter.
Wenn es rauskommt, fliegen Sie raus und bekommen mit etwas Pech ein Strafermittlungsverfahren. Viel Spaß!
ZitatMit Bürokratenheinis meinte ich die Ärzte und wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass die sich leider nur nach der ZDV richten
Nach was sollen Sie sich den sonst richten? Und wofür gibt es Vorschriften wenn man sich nicht dran hält?
Gerade den Flap der Lasik sieht man auch noch Jahre nach dem Eingriff mit dem bloßen Auge. Guck mal in den Spiegel. Was machst du denn, wenn es zu post operativen Erkrankungen am Auge kommt? Oder du dir den Flap abreißt? Die Bw wird die Kosten sicher nicht übernehmen, wenn von deiner Lasik nichts in den Akten steht. Und zur Belohnung fliegt spätestens dann dein Einstellungsbetrug auf.
Ganz zu schweigen vom erhöhten Risiko der Flap-Ablösung während der Grundausbildung.
Da muss man einfach nur einmal dumm durch das ZF schauen oder einen Ast oder sonstwas irgendwie ins Auge bekommen und dann wirds spaßig.
Das du die Ärzte mit Bürokratenheinis meinst, war mir klar. Genau wie du sagst, haben eben diese sich an Ihre Vorschriften zu halten.
Im Grunde hast du recht: Für einen zivilen Arzt ist die Sache nach 3-4 Monaten abgeschlossen und gilt als vollständig verheilt. Bei der BW ergeben sich aber nunmal andere Ansprüche, die eine Sperre von 12 Monaten rechtfertigen, selbst wenn sich jetzt bis in 6 Monaten bis auf ein paar Sehschwankungen nichts mehr ändert.
Es geht eben nicht nur um die Sehschärfe, sondern dass du eine Op am Auge hattest. Dein komplettes Auge inkl. der hinteren Augenabschnitte muss nach der Lasik noch vollkommen ok sein!
D.h. Ist der Flap richtig angewachsen bzw liegt er richtig, Blendempfindlichkeit, Dämmerungsehen, Kontrastsehen, nimmst du benetzende Augentropfen oder hast du wieder ausreichend Tränenfilm usw...
Und das alles lässt sich ( aus Erfahrung ) erst nach 12 Monaten sagen.
Was du vor hast nennt sich Einstellungsbetrug. Wenn das raus kommt(und ja natürlich kann das raus kommen), wirst du entlassen und trägst bisherige Ausbildungs-aber auch Gesundheitskosten(zumindest was dein Auge angeht).
Und eine Anzeige droht zusätzlich.
Dass dich die Bundeswehr danach nie wieder haben will sollte auh klar sein.
Zitat von: Wiedereinsteller2014 am 15. Februar 2014, 16:14:29
Mit Bürokratenheinis meinte ich die Ärzte und wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass die sich leider nur nach der ZDV richten. Natürlich nur weil die es müssen.
Nur weil es Ihnen nicht in den Kram passt, was die "Bürokratenheinis" da für richtig und falsch erachten, müssen Sie nicht gleich denken, dass Ärzte sich nach der ZDV richten, "weil Sie es müssen". Fakt ist, dass die "Bürokratenheinis" mindestens 6 Jahre auf der Arztschule waren und über die ein oder andere Angelegenheit etwas mehr Bescheid wissen als Sie. Und Sie wären nicht der erste, der sich selbst überschätzt und glaubt, schlauer zu sein als die "Bürokratenheinis" und am Ende in der Notaufnahme im Krankenhaus sitzt, weil er gerade die Quittung bekommen hat.
Zitat von: Wiedereinsteller2014 am 15. Februar 2014, 15:14:14
Normalerweise bleibe ich immer bei der Wahrheit, aber da ich mich für die Feldwebellaufbahn beworben habe und mein Alter sowie meine persöhnliche Situation kein weiteres Jahr Warten erlaubt( und ich unbedingt wieder Soldat werden will), versuche ich einen Weg zu finden dieses Problem zu lösen.
Sie können sich ja mal mit dem Karriereberater hinsetzen und prüfen, ob es einen Weg gibt, dieses Problem zu lösen. Betrug ist kein Weg. Bzw kein besonders ratsamer.
Ich habe das Gefühl ,das Wort Bürokratenheinis hat hier echt einen wunden Punkt getroffen. Nichtsdestotrotz bin ich durch die zahlreichen Kommentare überzeugt und werde bei der Wahrheit bleiben und mit meinem Schicksal fügen.Vielleicht funktioniert es ja,dass ich für nach den 12 Monaten eingeplant werde. Mal sehen,vielleicht scheitert meine Bewerbung ja letztendlich auch an etwas ganz anderem. Es wird sich zeigen.ich werde das ganze mal auf mich zukommen lassen.mehr kann ich ja sowieso nicht machen.
Vielen Dank jedenfalls für die zahlreichen Kommentare. Ich hatte auch garnicht bedacht,dass es ja sowieso rauskommt,wenn ich doch einmal eine Verletzung am Auge haben sollte z.b. durch einen Ast.
Trotzdem frage ich mich, ob es nicht auch halbwegs in Ordnung wäre ,wenn man sagen würde dass man eine Lasik hatte aber die schon länger zurück liegt. So wäre zumindest aufgenommen dass die Lasik stattfand.
Es sind übrigens 6 Monate, nicht 12 für die die Ver-Gradation vergeben wird.
Und nein, es macht keinen Sinn, anzugeben, dass die OP länger her ist. Meinst du nicht, dass es bei einer Verletzung 1. wichtig ist zu wissen, wie lange es her ist und dass 2. Augenärzte sich nicht wundern, untypischerweise nach so langer Zeit auftritt?
Die ZDv 46/1 wird ja nicht ausgewürfelt, sondern die Konsiliargruppen setzen sich zusammen und beratschlagen, wie was zu bewerten ist. Wenn es neue Erkenntnisse gibt, werden die Gradationen auch mal angepasst. Es gibt durchaus Gründe, warum man nach Augenlasern für 6 Monate nicht tauglich ist.
Bei der normalen Musterung sind es 6, im KC bzw. wenn mann SaZ werden will sind es 12 Monate, die man warten muss!
Guggst du in der Anlage 3.2 der ZDv 46/1.
Tatsächlich - hat sich das schon wieder geändert? Habe hier noch einen Ausdruck ca. 1 Jahr alt, da steht noch 12 Monate, Hmm, ok - wieder etwas schlauer. ::)
Die Version auf der KDV-Seite ist nicht die aktuellste.
Die neueste ist von 2012 und nicht im Netz zu finden. Ich hab aber zur Zeit keinen Zugriff darauf.
Würde mich aber wundern, wenn das wieder hoch gestuft worden wäre.
Zitat von: Wiedereinsteller2014 am 15. Februar 2014, 19:40:53
Ich habe das Gefühl ,das Wort Bürokratenheinis hat hier echt einen wunden Punkt getroffen.
Das hat nichts mit wunden Punkten zu tun, Ihre Bemerkung war respektlos und beleidigend - und dementsprechend fiel die Reaktion aus.
Zitat
Trotzdem frage ich mich, ob es nicht auch halbwegs in Ordnung wäre ,wenn man sagen würde dass man eine Lasik hatte aber die schon länger zurück liegt. So wäre zumindest aufgenommen dass die Lasik stattfand.
Es gibt hier kein "halbwegs in Ordnung" - entweder Sie geben offen an, was Phase ist, oder Sie begehen einen Einstellungsbetrug. Sie haben wahrhaft anzugeben, WAS gemacht wurde, und WANN es gemacht wurde. In der Regel haben Sie auch die Befunde mitzubringen.
Achso, weil bei der von 2010 steht bei der GNr. 21- Brechende Medien, 12 Monate und bei GNr. 26- Tiefere Augenabschnitte, 6 Monate. Bei der Lasik wird doch die Hornhaut,also GNr. 21 behandelt, demnach 12 Monate untauglich. Dann hat es sich wieder geändert, naja. ;)
Gute Frage: Nummer 26 sagt: 6 Monate nach Laserbehandlung, die 21: 12 nach refraktiv-chirurgischen Eingriffen.
Edit: Anlage 7 sagt zu Nummer 21:
Zitatc) Refraktivchirurgische Eingriffe: Radiäre Keratotomie, Keratomileusis, photoablative Keratotomie, Photo-refraktive Keratektomie (PRK), Laserassistierte intrastromale Keratomileusis.
Es ist ja letztendlich das gleiche gemeint. Es kommt halt darauf an was chirurgisch - refraktiv behandelt wurde, denn es gibt ja verschiedene Methoden des Laserns. Bei der korrektur der Sehschärfe bzw der Hornhaut, bin ich mir eigentlich sicher, dass es 12 Monate sind.
@Bsg1966: Wie gesagt,ich wollte hier keinen persönlich angreifen. Das war quasi nur so dahergesagt.ich hatte keine Ahnung dass sich jemand hier damit angesprochen fühlt. Ich habe auch keine Ahnung wer hier als was arbeitet.
@all:
Ich hatte übrigens eine leichte Hornhautverkrümmung. Wenn es tatsächlich nur 6 Monate sein sollte ,was ich mir auch irgendwie nicht vorstellen kann weil ich überall was anderes gelesen habe,dann wäre das ja alles kein Problem. Für jemanden,den das nicht betrifft und der schon seinen Traumberuf hat und seinen Weg im Leben gefunden hat,ist es auch ein leichtes von Moral etc. zu sprechen.aber wenn man dann selber davon betroffen ist und sich in einer solchen Situation befindet,fängt man dann schon an zu überlegen und vielleicht Dinge in Erwägung zu ziehen,über die man sonst nicht nachdenken würde.
Also soweit ich weiß werden doch auch Befunde und Krankheitsberichte verlangt oder nicht? Spätestens da ist das richtige Datum drauf zu finden.
Zitat von: Ralf am 15. Februar 2014, 15:48:30
So und nun finde den Fehler in deiner Einstellung bzw. warum dich denn die Bundeswehr einstellen sollte. Also ich kann auf solche "Kameraden" verzichten, die alles tun um das zu bekommen was sie unbedingt wollen. Wer weiß, was es dann demnächst ist.
Und ja, bei der Untersuchung werden sie das sehen.
Hierzu möchte ich noch sagen,dass ich finde,dass diese Einstellung nicht immer falsch sein kann. Hätte niemand innerhalb der Bundeswehr die Einstellung alles zu geben um seine Ziele zu erreichen,würde es wahrscheinlich das KSK aufgrund von Personalmangel nicht mehr geben.
Würde jemand, der sich in meiner Situation befindet, sich keine weiteren Gedanken machen und einfach den nächstbesten Job antreten, dann will er den Job auch nicht wirklich.
Hätte ich bis zum Höchstalter noch genug Zeit,hätte ich nicht weiter drüber nachgedacht.
Und zum Thema Kameradschaft,was ich ich hier fehl am Platz finde:
ZitatDie Pflicht zur Kameradschaft schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.
ZitatIn der Kameradschaft steht der stärkere Kamerad dem schwächeren Kameraden bei bzw. hilft derjenige, der mehr weiß, demjenigen, der Hilfe benötigt.
Um Hilfe zu erhalten,habe ich den ursprünglichen Beitrag verfasst.
@all: Mich würde jetzt nochmal interessieren,wie lange man wirklich warten muss. 6 oder 12 Monate? Ich würde mein Problem in GNr 21 einordnen.Ich habe aber auch nur Einsicht in die ZDV Stand 2010.
Hat eigentlich irgendwer 'ne Ahnung ob man trotzdem alle weiteren Tests mitmachen kann,sprich den Cat-Test,den Sporttest und das Gespräch,wenn man aufgrund der Lasik-Geschichte beim Arzt vorübergehend dienstunfähig geschrieben wurde? Oder darf man die Tests dann erst machen,wenn man sich nach der Dienstunfähigkeit wieder bewirbt?
Zitat von: Wiedereinsteller2014 am 16. Februar 2014, 01:23:04
Hierzu möchte ich noch sagen,dass ich finde,dass diese Einstellung nicht immer falsch sein kann. Hätte niemand innerhalb der Bundeswehr die Einstellung alles zu geben um seine Ziele zu erreichen,würde es wahrscheinlich das KSK aufgrund von Personalmangel nicht mehr geben.
...
Hätte ich bis zum Höchstalter noch genug Zeit,hätte ich nicht weiter drüber nachgedacht.
Und zum Thema Kameradschaft,was ich ich hier fehl am Platz finde:
ZitatDie Pflicht zur Kameradschaft schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.
ZitatIn der Kameradschaft steht der stärkere Kamerad dem schwächeren Kameraden bei bzw. hilft derjenige, der mehr weiß, demjenigen, der Hilfe benötigt.
Um Hilfe zu erhalten,habe ich den ursprünglichen Beitrag verfasst.
Achso, das habe ich nun falsch verstanden. Es ist also legitim, einen Betrug zu begehen, weil man sonst das Höchstalter überschreitet. Es ist also legitim zu Lügen, weil man etwas absolut will (auch wenn es zum Schaden anderer sein kann=Ellbogentyp). Es ist also legitim, auch illegale Dinge zu machen, um alles zu geben. Es ist also Kameradschaft, wenn dir jemand raten würde, deinen Einstellungsbetrug zu begehen? Es war "Kameradschaft", die auf dein falsches Verständnis hinzuweisen. Ich habe nur meine Zweifel, ob du das verstanden hast oder nur nicht machst, weil es die Ärzte sowieso sehen
Da du ja ans Grenzalter rankommst, bist du keine 14 mehr, sondern so um die 29. Da musst du doch selbst die Reife haben zu erkennen, was richtig und falsch ist. Und dann konstruierst du über das Thema Kameradschaft auch noch eine Pflicht, dass man/ich es anerkennen soll, dass du eine andere "Anschauung" hast, die auf einen Betrug hinausläuft. Dein Verständnis von Kameradschaft ist ziemlich schräg.
Zitat von: Wiedereinsteller2014 am 16. Februar 2014, 01:34:19
Hat eigentlich irgendwer 'ne Ahnung ob man trotzdem alle weiteren Tests mitmachen kann,sprich den Cat-Test,den Sporttest und das Gespräch,wenn man aufgrund der Lasik-Geschichte beim Arzt vorübergehend dienstunfähig geschrieben wurde? Oder darf man die Tests dann erst machen,wenn man sich nach der Dienstunfähigkeit wieder bewirbt?
Was versprichst du dir daraus bzw. was nützt es, wenn du eh untauglich bist? Das Grenzalter zählt nicht für die Bewerbung, sondern den Dienstantritt. Das nimmt nur einen Testtermin einem anderen Bewerber weg, kostet Geld und Zeit.
Zitat von: Wiedereinsteller2014 am 15. Februar 2014, 22:29:41
Für jemanden,den das nicht betrifft und der schon seinen Traumberuf hat und seinen Weg im Leben gefunden hat,ist es auch ein leichtes von Moral etc. zu sprechen.aber wenn man dann selber davon betroffen ist und sich in einer solchen Situation befindet,fängt man dann schon an zu überlegen und vielleicht Dinge in Erwägung zu ziehen,über die man sonst nicht nachdenken würde.
Gerade dann ist es Moral; wenn es an sein Innerstes Selbst geht! Alles andere ist nur Partygeplauder.
Na wenn Sie schon hier groß Wikipedia zitieren zum Thema Pflicht zur Kameradschaft, dann können Sie ja bei der Gelegenheit gleich noch den Part mit der Wahrheitspflicht nachschlagen...
Also ich hatte nach meiner Lasek OP 12 Monate Wartezeit (2007) und habe auch heute noch die GNr. II 21. Wie Ulli schon geschrieben hat, zählt zur GNr. 21 auch die "Laserassistierte intrastromale Keratomileusis", abgekürzt LASIK. Deshalb würde ich davon ausgehen, dass weiterhin besagte 12 Monate Wartezeit gelten.
Zum Rest wurde schon alles gesagt, viel Erfolg im Zivilleben.
@ Wiedereinsteller 2014
Ja, es sind 12 Monate
Eine kleine Frage am Rande. Hat jemand bei der kämpfenden Truppe oder der Marine schon einmal einen Soldaten gesehen der eine Lasik-OP hinter sich hat? Ich dachte immer die Bundeswehr betrachtet die Lasik als dauerhaft instabil.
Sie haben aber schon diesen Threat aufmerksam durchgelesen und dabei festgestellt, dass eine Lasik-OP üblicherweise zu einer vorübergehenden Untauglichkeit ("T 4") für ein Jahr führt? Wenn nein, wissen Sie ja, was Sie jetzt tun sollten ;) !
Ich habe ihn überflogen ;D Aber meine Frage bezog sich auch darauf ob jemand vielleicht Erfahrung damit gemacht hat wie man nach diesem Jahr Untauglichkeit behandelt wird. Sprich: Ich hatte eine Lasik-Op wegen einer Hornhautverkrümmung, die aber schon über 1 1/2 Jahre her ist. Jetzt habe ich mich bei der Bundeswehr beworben, bei der Marine und dem Heer(als Jäger). Im Internet habe ich nur, auch in diesem Forum, einen Beitrag gefunden der beschrieb das eine Lasik deutlich negativer bewertet wird als eine Lasek. Jetzt frage ich mich natürlich ob ich überhaupt zur kämpfenden Truppe kann oder das durch die Lasik ausschließen kann. Ich weiß Sie ersetzen hier nicht die ärztliche Untersuchung, aber ich dachte vielleicht hat jemand damit schon Erfahrung gemacht. Ich würd auch Montag das Karrierecenter anrufen bin aber natürlich JETZT neugierig und wie gesagt vielleicht weiß ja jemand was. Ich habe diesen Beitrag zum Thema gefunden
http://www.augen-hanuschik.de/Fuehrerscheingutachten/Fuehrerscheingutachten/Tauglichkeit%20nach%20Lasik.html . Der schließt natürlich nicht aus das ich zum Beispiel kein Jäger werden könnte.
Sie wollen eine pauschale Antwort? OK, hier ist sie: Das Ergebnis der Untersuchung ist immer abhängig vom jeweiligen Einzelfall, den wir im Forum natürlich nicht beurteilen können! Sie werden sich also so lange gedulden müssen, bis ein Augenarzt der Bundeswehr, zu dem Sie vom Karrierecenter überwiesen werden, sich Ihre Augen angeschaut hat!
Auch wenn Sie das nicht hören wollen, aber so isses! Und danach wissen Sie mehr ;) 1
Ich War im januar im Kc, hatte meine lasik im september 2013. Wurde t2 gemustert und halt Bis september 2014 gesperrt und muss nen augenärtzliches attest einreichen, das alles ok ist
Die entscheiden das also garnicht beim Arzt im Karrierecenter sondern schicken einen nochmal weiter. Danke Sie haben mir sehr geholfen.
Zitat von: 7193 am 13. September 2014, 21:03:51Ich War im januar im Kc, hatte meine lasik im september 2013. Wurde t2 gemustert und halt Bis september 2014 gesperrt und muss nen augenärtzliches attest einreichen, das alles ok ist
So ;) ? Ich wette alles, was ich besitze darauf, dass im WEWIS Ihr Status auf "T 4" steht! Sie wären ohne Lasik wohl "T 2" gewesen, jetzt sind Sie "T 4" und wenn Sie im September 2014 Ihr Attest hin schicken, entscheidet der Arzt im KarrCBw, wie es weiter geht! Wahrscheinlich mit einem Augenarzt der Bundeswehr ...
Jo, genau so ist es.
Nachzulesen übrigens in der ZDv 46/1 Anlage 3.2 für SaZ in der Nummer 22.
Wenn nach 12 Monaten nach der OP alles in Ordnung ist, gibt es kein Problem.
7193 du musst also "nur" ein augenäztliches Attest einreichen ob alles in Ordnung ist? Dann bring ich wohl neben dem Bericht der OP durch den behandelnden Arzt auch ein Attest von meinem betreuenden Hausaugenarzt mit. Steht ja sowieso im Schreiben zur Einladung, dass man alles was es an ärztlichen befunden gibt mitbringen soll.
Nachdem der Musterungsarzt am KarrCBw keinerlei Möglichkeiten hat, eine umfassende Untersuchung des Auges durchzuführen um das Ergebnis der OP zu verifizieren, wird das "letzte Wort" in solchen Fällen immer von einem Augenarzt der Bundeswehr mit entsprechenden Möglichkeiten gesprochen werden, also von einem Facharzt an einem FachSanZ oder aus der Ophthalmologischen Ambulanz eines Bundeswehrkrankenhauses!
Es macht allerdings Sinn, den abschließenden Kontrollbefund des operierenden Augenarztes mitzunehmen.
So soll es sein. Anrufen werd ich Montag auf jeden Fall im KarrCBw und mitteilen das ich eine Lasik hatte, weil meine Vorstellung dort am 7.10 ist und ich könnte ja eventuell mein Verfahren so beschleunigen. Ich meine vielleicht kann ich so ja schon vorher zu einem Facharzt der Bundeswehr. Denn falls ich kein grünes Licht bekomm spar ich mir zwei Urlaubstage.
Sie werden unter Garantie nicht schon vor der Musterung irgendwo hin geschickt! Nehmen Sie Ihre Unterlagen mit und legen Sie dieses dem Musterungsarzt vor. Dann wird der Musterungsarzt entscheiden, was weiter zu machen ist! Ihr Anruf am Montag wäre schlicht und ergreifend ... für die Füße ;) !
Einverstanden, Sie werden sich da besser auskennen. Ich dachte nur falls ein Facharzt nein sagen würde bräuchte ich auch nicht mehr zwei Tage nach Düsseldorf. Aber ich geh ja zuversichtlich dorthin und was sind schon läppische zwei Tage für eine Sache die man will. Danke für die geduldigen Antworten.