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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Konstantin84 am 19. Februar 2014, 17:56:37

Titel: Aufstiegschancen und -möglichkeiten im höheren Dienst als Jurist
Beitrag von: Konstantin84 am 19. Februar 2014, 17:56:37
Liebes Forum,

ich bin über diese Anzeige gestolpert und finde die dort angebotene Stelle sehr interessant:

http://www.bund.de/IMPORTE/Stellenangebote/EDITOR/Bundesamt-fuer-das-Personalmanagement-der-Bundeswehr/2014/02/877282.html?nn=1360&msoselected=0&sortString.HASH=7ff8c22f3bdef5e44d2e&input_=1360&searchIssued.HASH=f0d3cc2861440b5335b4&searchIssued=1&formId=1372&cl2Addresses_Adresse_Country=Nein&templateQueryString=volljurist

Hierzu die Frage, ob irgendwer Erfahrungen oder Kenntnisse zu den Aufstiegsmöglichkeiten eines Juristen im höheren Dienst bei der Bundeswehr hat. Einstiegsgehaltsstufe ist A 13. Wie sehr kann persönliches Engagement den Sprung über die Hürde zu A 14 und dann insbesondere A 15 bewirken? Bestehen darauf realistische Aussichten oder ist die Anzahl der tatsächlich Beförderten so gering, dass man ein Planen diesbezüglich eher lassen kann? Wie kann man sich über das Normalmaß hinaus bewähren, z.B. durch Teilnahme an Auslandseinsätzen oder wie?

Ich wäre für konstruktive Antworten sehr dankbar!

Beste Grüße
Konstantin
Titel: Antw:Aufstiegschancen und -möglichkeiten im höheren Dienst als Jurist
Beitrag von: Andi am 19. Februar 2014, 18:17:18
Zitat von: Konstantin84 am 19. Februar 2014, 17:56:37
Wie sehr kann persönliches Engagement den Sprung über die Hürde zu A 14 und dann insbesondere A 15 bewirken?

A14, also Oberregierungsrat wirst du auch wenn du dich einige Jahre tot stellst. Alles darüber hinaus sind leitende Funktionen, die eine entsprechende Beurteilungshistorie und ein Durchsetzen gegen Kollegen erfordert.

Zitat von: Konstantin84 am 19. Februar 2014, 17:56:37
Wie kann man sich über das Normalmaß hinaus bewähren, z.B. durch Teilnahme an Auslandseinsätzen oder wie?

Auslandseinsätze gehören, wie ja in der Ausschreibung steht zum Geschäft. Sei einfach gut un dem was du tust und strebe dazu besser zu werden. Gerade das Wehrrecht ist ja ein wenig beackertes Feld des Verwaltungsrechts und vielen jungen Rechtslehrern bei der Bundeswehr (und das ist stets die 2. Verwendung eines Juristen bei der Bundeswehr) fehlt oftmals Praxis und Verständnis für dieses Feld wirklich gut und sicher zu vermitteln. Aber ist alles schaffbar, wenn man will und Spaß am Beruf hat denke ich.

Ich persönlich habe schon sehr gute und sehr schlechte Juristen bei der Bundeswehr erlebt. Aber das ist eben wie überall im Leben und dir würden genausoviele sehr gute und sehr schlechte Soldaten und Beamte begegnen. ;)

Gruß Andi
Titel: Antw:Aufstiegschancen und -möglichkeiten im höheren Dienst als Jurist
Beitrag von: Konstantin84 am 19. Februar 2014, 18:29:52
Hallo Andi,

das ging ja schnell! Vielen lieben Dank, damit lässt sich doch schon etwas anfangen. Dass z.B. der Rechtslehrer immer in seiner 2. Verwendung bei der Bundeswehr ist, wusste ich nicht (obwohl das natürlich Sinn macht, wenn man es sich überlegt). Dass der Auslandseinsatz zum Geschäft gehört hatte ich natürlich gelesen, ich dachte nur dass man dennoch (einen gewissen) Einfluss darauf hat, wie oft und wohin. Dementsprechend meinte ich könnte man hier Engagement zeigen, war auch nur als Beispiel gemeint.

Generell entnehme ich Deiner Antwort, dass mit Einsatz und Freude am Beruf ein Aufstieg auch in leitende Funktion kein Hexenwerk sein muss. Kannst Du vielleicht noch sagen, in welchem zeitlichen Rahmen ein Aufstieg zu A 14 gewöhnlich ist (und man sich nicht tot stellt, freilich  :) ) und nach wie langer Zeit ein Aufstieg zu noch höheren Weihen möglich ist? Das alles natürlich nur als grobe Prognose.

Vielen lieben Dank und beste Grüße!
Titel: Antw:Aufstiegschancen und -möglichkeiten im höheren Dienst als Jurist
Beitrag von: Andi am 19. Februar 2014, 18:48:49
Da bin ich leider raus. Auch die Zweitverwendung als Rechtslehrer ist vermutlich kein Zwang, aber bei allen Juristen, die mir bisher bei der Bundeswehr untergekommen sind war das so.

Und der Einfluss bei Einsätzen auf "wie oft und wohin" ist wie bei den Soldaten regelmäßig nicht gegeben.

Gruß Andi
Titel: Antw:Aufstiegschancen und -möglichkeiten im höheren Dienst als Jurist
Beitrag von: miguhamburg1 am 20. Februar 2014, 09:28:17
Sie werden als Regierungsrat entweder Rechtslehrer (Erstfunktion) an einer der Truppenschulen der Teilstreitkräfte oder Rechtsberater in einem Divisionskommando, höherer Kommandobehörde, der Personalgewinnungsorganisation (Karrierecenter oder ACFüKrBw) oder sonstigen Behörden des oder im BMVg.

Die Beförderung zum ORR erfolgt je nach Beurteilung nach 4-7 Jahren. Die Dienstposten ab A 15 werden ausgeschrieben, und Sie müssten sich darauf bewerben.

Ebenso werden die zu besetzenden Rechtsberater-Dienstposten in den Einsatzländern ausgeschrieben, wenn nicht einer der Rechtsberater des Stabes des Kommandeurs/Kontingentführers mitkommt.