Hallo,
ich habe mir sagen lassen dass die Bewährungszeit bei einer Freiheits/Jugendstrafe der Sperrfrist für eine Einstellung entspricht.
Ist das die Wahrheit?
Nein, die Sperrfrist wird individuell festgelegt. Sie ist auch oftmals läger als die Bewährungfrist. Kommt halt immer darauf an, was man angestellt. Deswegen wird sich ja die Mühe gemacht, Einzelfallentscheidungen herbeizuführen und nicht "von der Stange" aus den Sachverhalt zu bewerten.