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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: H0RR0R am 22. Februar 2014, 17:58:01

Titel: Geldfälschung - Verurteilung vor 1 Jahr
Beitrag von: H0RR0R am 22. Februar 2014, 17:58:01
Hallo,

vor ca. 1 Jahr wurde ich zu 7 Monaten Jugendstrafe auf 3 Jahre Bewährung wegen versuchtem Betrug und Geldfälschung verurteilt.

Kann man anhand dieser Daten UNGEFÄHR die Sperrfrist erfahren - ist Geldfälschung / Betrug besonders schlecht für die BW, da man ja mehr oder weniger den Staat betrügt?!

Kann mir jemand mehr Infos geben?
Titel: Antw:Geldfälschung - Verurteilung vor 1 Jahr
Beitrag von: wolverine am 22. Februar 2014, 18:06:34
Ja; der Rechtsberater, welche Ihre Bewerbung prüft.
Titel: Antw:Geldfälschung - Verurteilung vor 1 Jahr
Beitrag von: MMG am 22. Februar 2014, 18:06:57
Zitat[...] ist Geldfälschung / Betrug besonders schlecht für die BW, da man ja mehr oder weniger den Staat betrügt?!
Nein, die Bw zahlt dein Gehalt mit Monopoly Geld. Kannst überlegen, obs schlecht für dich ist! ^^
Titel: Antw:Geldfälschung - Verurteilung vor 1 Jahr
Beitrag von: H0RR0R am 22. Februar 2014, 18:09:02
Auf die Antwort des Rechtsberater warte ich aktuell noch...

Zitat von: MMG am 22. Februar 2014, 18:06:57
Zitat[...] ist Geldfälschung / Betrug besonders schlecht für die BW, da man ja mehr oder weniger den Staat betrügt?!
Nein, die Bw zahlt dein Gehalt mit Monopoly Geld. Kannst überlegen, obs schlecht für dich ist! ^^

Klasse, dann muss ich mir ja nur noch ein Monopoly-Brett kaufen.
Titel: Antw:Geldfälschung - Verurteilung vor 1 Jahr
Beitrag von: wolverine am 22. Februar 2014, 18:17:27
Ich würde bei dieser hohen Verurteilung und der geringen Spanne von einem Jahr arge Bedenken haben (was bei mir zu drei bis fünf Jahren Sperre führen würde). Aber ich habe hier schon einmal falsch gelegen wenn man dem anonymen Bewerber glauben darf. Insofern ist es wie bei Arzt: er allein entscheidet.
Titel: Antw:Geldfälschung - Verurteilung vor 1 Jahr
Beitrag von: H0RR0R am 22. Februar 2014, 18:24:54
Zitat von: wolverine am 22. Februar 2014, 18:17:27
Ich würde bei dieser hohen Verurteilung und der geringen Spanne von einem Jahr arge Bedenken haben (was bei mir zu drei bis fünf Jahren Sperre führen würde). Aber ich habe hier schon einmal falsch gelegen wenn man dem anonymen Bewerber glauben darf. Insofern ist es wie bei Arzt: er allein entscheidet.

Also gehst du eher von einer 3-5 jährigen Sperrzeit aus. Spielt hierbei auch eine Rolle ob man sich vorher schonmal irgendetwas hat zu Schulden kommen lassen oder spielt nun nur die aktuelle Bewährung einen Rolle? Dies ist nämlich mein erstes Vergehen und es wäre schön wenn zumindest das ein wenig positiv gewertet werden könnte.
Titel: Antw:Geldfälschung - Verurteilung vor 1 Jahr
Beitrag von: Lidius am 22. Februar 2014, 18:34:18
Warum sollte man? Mehrere Verurteilungen werden sicherlich negativer gewertet, aber im Umkehrschluß wird eine nicht positiv gewertet.

Positiv wäre es gar keine zu haben.
Titel: Antw:Geldfälschung - Verurteilung vor 1 Jahr
Beitrag von: Andi am 22. Februar 2014, 18:35:01
Wieso sollte die Tatsache, dass du verurteilter Straftäter bist positiv gewertet werden? Es wird eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt und eine entsprechende Entscheidung getroffen.

Gruß Andi
Titel: Antw:Geldfälschung - Verurteilung vor 1 Jahr
Beitrag von: ulli76 am 22. Februar 2014, 18:50:59
Während der Bewährungszeit wird es eh zu keiner Einstellung kommen.