Guten Tag Kameraden!
Unser Spieß hat gesagt das es für den Anreisetag kein DA und DUZ gibt. Stimmt das? (Ist ein 3 Monatiger Lehrgang)
MfG Whiskey.
Zitat von: Whiskey am 23. Februar 2014, 16:28:31
Guten Tag Kameraden!
Unser Spieß hat gesagt das es für den Anreisetag kein DA und DUZ gibt. Stimmt das? (Ist ein 3 Monatiger Lehrgang)
MfG Whiskey.
Für "Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst" stimmt die Aussage, steht so im Dienstzeiterlass, bei DUZ bin ich mir nicht sicher, da müsste ich selber erst in der Erschwerniszulagenverordnung nachlesen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab:
Fahrer eines Dienstfahrzeugs, Fahrer eines Privatfahrzeugs, Dienstzeiterfassung über elektronische Dienstzeiterfassung oder nicht....
Wenns ne normale Lehrgangsanreise im Privat-KFZ war, stimmt die Aussage von KlausP, du bekommst kein DA. Bei DzUZ bin ich mir relativ sicher, dass du nichts bekommst.
Es gab mal einen Schrieb vom BMVg, dass Fahrer von Privat-Kfz den Fahrern von Dienst-Kfz bei Lehrgangsanreisen gleich gestellt sind (also die Fahrtzeit als Dienstzeit gilt). Ich weiss aber nicht, ob das noch aktuell ist oder ob das mit dem neuen Dienstzeiterlass geändert wurde.
Das galt allerdings nicht für Soldaten mit elektronischer Zeiterfassung.