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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Swobby am 25. Februar 2014, 06:49:42

Titel: Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Swobby am 25. Februar 2014, 06:49:42
Hallo zusammen,

ich hab da mal ein Problem. Mein Vorgesetzter im Zivilen Leben möchte meine Jahresurlaubsplanung, nächste Woche haben!
Mir stehen laut Vertrag 36 Tage Urlaub zu (6Tage Woche), so nun zu meinem Problem. Ich weiß bereits das ich am 1.10. meine EÜ starte. Wie genau verhält sich das nun zu meinem Urlaub?
Darf ich die gesamten 36 Tage auf den Kopf hauen oder muss ich den Urlaubsanspruch von den Monaten, in welchen ich in der EÜ stecke abziehen?
In wie weit werden diese Urlaubsansprüche dann von der Bundeswehr noch berücksichtigt?


Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Ralf am 25. Februar 2014, 07:23:41
Zitat§ 15
Urlaub nach dem Eignungsübungsgesetz
Die §§ 2 und 4 der Verordnung zum Eignungsübungsgesetz vom 15. Februar 1956
(BGBl. I S. 71), zuletzt geändert am 10. Mai 1971 (BGBl. I S. 450), bleiben unberührt. Der
nach diesen Vorschriften gewährte Urlaub aus dem früheren Arbeits- oder Dienstverhältnis
wird auf einen Erholungsurlaub, der für den gleichen Zeitraum zusteht,
angerechnet.
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Swobby am 25. Februar 2014, 07:43:15
Danke Ralf, das hab ich auch schon mal gelesen, allerdings beantwortet mir das nicht meine eigentliche Frage...Hab mich vielleicht auch nicht ganz verständlich ausgedrückt...

Also ich habe aktuell 36 Tage Urlaubsanspruch. Soll für meinen Vorgesetzen ALLE 36 Tage verplanen! (Der weiß noch nicht das ich wieder zum Bund gehe)
So wie ist das jetzt geregelt? Wenn ich meine vollen 36 Tage bis zum 1.10. weg haue, und praktisch ohne Urlaubsanspruch in die Bundeswehr eintrete, aber ich ja zuviel Urlaub bei meinem Arbeitgeber genommen habe, muss ich den zurück zahlen oder wie? In der EÜ selbst wird man ja auch kaum Urlaub nehmen können?!?
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Ralf am 25. Februar 2014, 08:14:15
ZitatDer weiß noch nicht das ich wieder zum Bund gehe
Da liegt der Fehler.
Denn: (3) Der Arbeitnehmer hat den Einberufungsbescheid unverzüglich seinem Arbeitgeber vorzulegen.

und daraus abgeleitet:
§ 4 Erholungsurlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für ein Urlaubsjahr aus dem
Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, den der Arbeitnehmer Wehrdienst leistet, um ein
Zwölftel kürzen. Dem Arbeitnehmer ist der ihm zustehende Erholungsurlaub auf Verlangen vor Beginn des
Wehrdienstes zu gewähren.
(2) Hat der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub vor seiner Einberufung nicht oder nicht vollständig
erhalten, so hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach dem Wehrdienst im laufenden oder im nächsten
Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes oder setzt der Arbeitnehmer im Anschluss an den
Wehrdienst das Arbeitsverhältnis nicht fort, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in
Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de
(4) Hat der Arbeitnehmer vor seiner Einberufung mehr Urlaub erhalten als ihm nach Absatz 1 zustand, so kann
der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer nach seiner Entlassung aus dem Wehrdienst zusteht, um die
zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.
(5) Für die Zeit des Wehrdienstes richtet sich der Urlaub nach den Urlaubsvorschriften für Soldaten.
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Ralf am 25. Februar 2014, 08:16:07
Nachtrag: du kannst doch deinen Urlaub auch so verplanen, dass du deinen Urlaub anteilmäßig vor Dienstantritt nimmst.
Wenn dein AG dich beauftragt, deinen Urlaub zu planen, steht es dir doch frei, auch noch Urlaub ab 01.10. zu planen.
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Swobby am 25. Februar 2014, 08:18:31
OK DANKE!

Naja ich habe ja noch keinen Einberufungsbescheid, per Post bekommen ;) Lediglich die Aufforderung zum Dienst vom Einplaner mit meinen Daten, wo ich hin verplant bin! Wenn natürlich die Aufforderung zum Dienst mit dem Einberufungsbescheid gleich gestellt ist, werde ich diese heute in Kopie meinem Vorgesetzen weitergeben ;) Nur ich habe das so verstanden, das ich einen Einberufungsbescheid nochmals per Post zugestellt bekomme, mit den Unterlagen die vom Arbeitgeber auszufüllen sind, wie der Urlaubsanspruch etc.
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Swobby am 25. Februar 2014, 08:20:09
Das mit dem Anteilmäßigen Verplanen ist immer so eine Sache ;) Wir haben ja eigentlich auch ab dem 15.10. Urlaubssperre mit Ausnahme unserer Azubis und Leuten mit Kindern. Daher wäre ich gezwungen bis zum 15.10. meinen GESAMTEN Jahresurlaub zu verplanen ;)
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Ralf am 25. Februar 2014, 08:25:22
Einen E-Bescheid bekommst du auch nicht mehr (den gab es für die Grundwehrdienstleistenden). Die "Aufforderung zum Dienstantritt" ist das Gegenstück für Soldaten auf Zeit. Die "Mitteilung zum Dienstantritt" wäre für die FWDL.

Häufig bekommt man vom Einplaner einen "Einplanungsvermerk" udn die Aufforderung geht dann mit den anderen Unterlagen per Post zu.
Unabhängig davon wirst du wohl noch die Unterlagen für den AG per Post bekommen.
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Swobby am 25. Februar 2014, 08:27:58
Ok, also muss ich praktisch meinem Arbeitgeber nun meine Unterlagen vorlegen? Da ich ja die Aufforderung zum Dienst direkt vom Einplaner samt Fahrkarte und etlichen weiteren Papierkram bekommen habe, nur eben nicht diese Unterlagen, welche vom AG auszufüllen sind.
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Indianer am 25. Februar 2014, 08:30:43
Hallo Swobby,

plane doch einfach deinen Urlaub.
Wenn du deinem AG noch nichts davon erzählen möchtest. Es sollte wie Ralf schon beschrieben hat unverzüglich geschehen, allerdings entnehme ich deinem post das du noch keine Einberufung hast. Hier solltest du die Post abwarten da noch mehr für deinem Arbeitgeber drin ist, unter anderem auch die Urlaubsbescheinigung. Wenn du diese schon bekommen hast solltest du nicht zulange warten. Zwar hast du bist 28 Tage vor Dienstantritt Zeit aber beachte wenn was schief geht und du wieder zurück zum AG musst kann es für dich nachteile geben. Also Ralf´s rat annehmen unverzüglich und Kündigungsschutz genießen.
Solltest du mehr Urlaub genommen haben als dir nach Monaten zusteht brauchst du keine Angst haben das dir die BW für die drei Monate nochmals Urlaub gibt. Dafür ist die Bescheinigung über deinen Urlaub ja da.
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Ralf am 25. Februar 2014, 08:36:53
@Indianer: Ich hab doch schon geschrieben, dass es keinen E-Bescheid mehr gibt und dieses durch die Aufforderung zum DA geschieht.
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: KlausP am 25. Februar 2014, 08:38:45
Zitat von: Ralf am 25. Februar 2014, 08:36:53
@Indianer: Ich hab doch schon geschrieben, dass es keinen E-Bescheid mehr gibt und dieses durch die Aufforderung zum DA geschieht.

Heißen die jetzt für Eignungsübenden auch so?
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Indianer am 25. Februar 2014, 08:43:29
@Ralf
hast recht der Post von mir hat sich mit deinem überschnitten.

Ja es heist Aufforderung zum Dienstantritt.
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Swobby am 25. Februar 2014, 08:44:15
So also ich hab das eben mal rausgesucht ;)

Der Kündigungsschutz durch diese Maßnahme gilt ab 6 Monaten vor und falls man wieder ausgegliedert für 6 Monate nach der EÜ!
Da mein Dienstantritt noch 7Monate und 1 Woche hin ist und mein AG da ein eher "NUTZE DIE CHANCE AG" ist, wollte ich das alles noch bis zum 1.4. ruhig halten ;) Also auf dem schreiben steht:
Betr. EINBERUFUNG zu einer Eignungsübung

Also ist das wohl doch schon das ganze Paket. Die Bahnfahrkarten waren ja auch schon dabei :) Dann werde ich das dem AG wohl doch mal vorlegen...

Wenn auf dem Schreiben, wie bei mir der Fall darauf hingewiesen wird, das auf Grund der kurzen Verwendung am Einstellungsort keine Umzugskostenvergütung zugesagt wird. Bin ich damit Trennungsgeldempfänger?
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Indianer am 25. Februar 2014, 10:12:07
Wenn Sie einen Anerkannten Hausstand haben? Ja
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Swobby am 25. Februar 2014, 10:15:09
Also Mietvertrag musste ich vorlegen, hab allerdings jetzt keine ahnung ob anerkannt oder nicht...hab das auch nicht beim einstellungstest gefragt, da ich das nicht so akut auf dem schirm hatte.
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Indianer am 25. Februar 2014, 10:19:14
Dazu haben Sie auch ein Formblatt bekommen und unterschrieben. Wenn nicht ist Ihr Hausstand nicht anerkannt. Sind Sie verheiratet und / oder haben Sie Kinder mit denen Sie zusammen in einer Wohnung leben?

Wenn das der Fall ist sollten Sie nochmal gründlich nachschauen ob Sie dies unterschrieben haben. Wenn nicht nochmals im KC anrufen und nachfragen. Sonst bekommen Sie kein Trennungsgeld oder erst ab dem Zeitpunkt wo Ihre Wohnung anerkannt wurde.
Ich glaube die zahlen nicht Rückwirkend!?
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Swobby am 25. Februar 2014, 10:22:33
Nein bin nicht verheiratet und habe auch keine Kinder. Ne Wohnung habe ich ja trotzdem und soviel ich weiß, habe ich diesbezüglich nichts unterschrieben und auch nichts bei meinen Unterlagen dabei.
Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Indianer am 25. Februar 2014, 10:29:41
Dann ist die Wohnung nicht anerkannt. Somit sehr warscheinlich kein Trennungsgeldempfänger. Es kann durch aus möglich sein das sie es bekommen solange Sie nicht in Ihrer Stammeinheit sind, da die Verweilzeiten zu kurz sind und ein Umzug sich nicht lohnt.

Genau kann ich Ihnen dies aber nicht sagen.

Titel: Antw:Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ
Beitrag von: Swobby am 25. Februar 2014, 10:32:04
Hab das Problem gerade selbst erklären können ;)

Ich hab unter umständen eine anerkannte Wohnung, aber diese wird nicht berücksichtigt, da die Entfernung zum Truppenteil größer ist als sie sinn macht, weil ich müsste um sie auch geltend zu machen mindestens 3 Tage die Woche zu Hause schlafen.
Und das macht es schier unmöglich von hier aus täglich zu pendeln ;)