Tag,
ich mache dieses Jahr das erste Mal meinen Lohnsteuerjahresausgleich und bin wirklich neugierig. Meine Zeit bei der Bundeswehr hat sich von Januar 2013 bis Ende Juni 2013 beschränkt. Die Entfernung zu meinem Dienstort hat 155 betragen. Ich werde zwei Heimfahrten pro Woche beantragen, meine Abkommandierung nach Idar-Oberstein geltend machen und Werbungskosten für meinen aktuellen Beruf (hier fahr ich 42 Km am Tag). Außerdem kommen noch 50 nachweisbare schriftliche- und 45 nachweisbare online Bewerbungen dazu sowie 3 Vorstellungsgespräch die 50 Km weit weg waren und 80 € für Brillenkosten.
Wenn ich mir das grob überschlage, sind das fast 4000 € die ich absetzen kann, hab aber nur knapp 1800 bezahlt ^^ Gibt es bei so was eigentlich Grenzen? Wie gesagt, das ist mein erster Lohnsteuerjahresausgleich und ich bin natürlich neugierig was mich da so erwartet :D Vielleicht kennt sich da ja jemand etwas besser als ich aus ;)
Kfz-Versicherungen, Berufsgenossenschaften und Aufenthalte in anderen Dienststellen meiner aktuellen Firma, abweichend von der im Arbeitsvertrag genannten, sind noch nicht mit einberechnet.
Ihnen ist aber schon klar, dass diese 4.000 € von Ihrem Einkommen abgerechnet werden; das ist nicht der "Erstattungsbetrag". Bei - ganz grob überschlagen - einer Steuerlast von 30% könnte das zu einer Erstattung von ca. 1300 € führen.
Klar sollte auch sein, dass Sie nur Fahrten geltend machen können, die Sie auch getätigt haben und evtl. Erstattungen angerechnet werden. Ansonsten: Viel Erfolg!
Nein, das wusste ich nicht. Das heißt also z. B., dass wenn ich 10 Bewerbungen mit 8,70 € pro Stück geltend mache, ich nicht 87,00 € zurückerstattet bekomme, sondern nur einen prozentualen Teil?
Ich hab Morgen einen Termin beim Lohnsteuerhilfeverband.
Werbungskosten mindern dein Einkommen, werden also von dem, was du im Jahr verdient hast abgezogen. Dementsprechend hast du dann weniger verdient und die Lohnsteuer muss anhand dieses neuen Jahresverdienstes dann neu berechnet werden. Und wenn dein Jahreseinkommen gesunken ist, dann sinkt auch die Lohnsteuer.
Das mit den zwei wöchentlichen Heimfahrten ist noch fraglich. Bestand denn eine doppelte Haushaltsführung? Wenn ja, ist nur eine Heimfahrt pro Woche absetzbar.
Doch, Sie machen Ihre Kosten geltend. Aber Sie bekommen diese nicht 1:1 erstattet. Die Summe wird von Ihrem Brutto abgezogen und der daraus resultierende Betrag dann versteuert. Beispiel: Brutto 50.000 - Freibeträge - nachgewiesene Kosten = 30.000. Dann werden 30.000 versteuert. Die "normale Steuerlast" bewegt sich meistens so um die 30% (das kann individuell natürlich anders sein). Dann wirken sich natürlich auch immer nur 30% netto aus.
Wenn Sie aber sowieso morgen zu einer Steuerhilfe gehen, wird man Ihnen schon grob ausrechnen was Sie absetzen können und was Sie herausbekommen.
Nur mal aus Neugier: Wie berechnen Sie die Bewerbung mit 8,70?
Ah ok, das erweitert mein Verständnis schon mal. Es werden also von meinem realen Gehalt alle Kosten die ich belege und die absetzbar sind abgezogen und von diesem neuen, fiktiven Gehalt wird eine neue Lohnsteuer berechnet?
Ich habe ganz normal bei meinen Eltern gewohnt. Die Strecke ließ sich nur relativ schnell fahren, da 130 von 155 Km reine BAB ohne Geschwindigkeitsbeschränkung waren.
Wenn Sie sie gefahren sind, geben Sie sie an (einfach natürlich). Es ist dann Sache des Finanzamtes ggfs. weitere Nachweise zu verlangen oder nicht anzuerkennen.
Ich habe mich in über Google etwas darüber informiert, was ich absetzen kann und dabei ist diese Summe auf mehreren, verschiedenen Seiten aufgetaucht (ebenfalls 2,55 € pro Onlinebewerbung, stand z. B. auf der Homepage vom Spiegel, Finanzen.net etc.). Ich hatte mir die ganzen Antwortschreiben aufbewahrt und die Email Antworten auf die Onlinebewerbungen heute ausgedruckt.
Ich hab´s gefunden; das FG Köln hat das 2004 vorgegeben.
Hier ein paar Links dazu:
http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/bewerbungskosten-in-der-steuererklaerunghttp://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2013/125/bewerbungskosten#http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-11492.xhtml?currentModule=homeIch habe mir damals eine Excel-Tabelle gemacht und darin vermerkt wo ich mich überall beworben habe und wer noch nicht geantwortet hat. Insgesamt fehlen mir dadurch sogar noch gut 20 Firmen in meiner Auflistung, für die ich keine Bestätigung über den Eingang meiner Bewerbung erhalten habe. Ich wird Morgen mal nachfragen, ob ich sie trotzdem aufführen sollte.
Ebenfalls bin ich mir noch nicht ganz sicher was ich mit meiner zweimonatigen Beschäftigung als Leiharbeiter mache. Mein Arbeitsvertrag lief über eine Geschäftsstelle, die gut 100 Km von zu Hause weg war. Mein tatsächlicher Arbeitsweg waren aber nur 10 Km zum Kundenbetrieb. Auch da wird ich Morgen mal fragen.
@ Cally:
Was für ein Dienstverhältnis als Soldat hast Du den gehabt?
FWDLer haben früher keine Lohnsteuer gezahlt - damit konnte man natürlich auch keine Werbungskosten absetzten - diese Fahrten wären dann steuerlich nicht zu berücksichtigen.
Ansonsten: Auch wenn der Firmensitz in "Timbuktu" ist, dürfen natürlich nur die tatsächlichen Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstelle (hier 10 km) abgesetzt werden.
Das hab ich mir schon fast gedacht. Ich war SaZ 12, habe ganz normal Steuern gezahlt. Für das Jahr 2012 muss ich auch noch einen Ausgleich machen. Würde da gerne die Fahrt zu Musterung, zum Einstellungstest, zur Beratung und die Bewerbungskosten geltend machen, hab aber natürlich keine Nachweise mehr... In diesem Jahr habe ich auch nur 6 Monate steuern gezahlt, weil ich bis Juli noch in der Ausbildung war. JEmand eine Idee?
... Du warst SaZ 12, machst aber nun, nach DZE, zum ersten Mal einen Lohnsteuerjahresausgleich?
Oder hast Du in der Probezeit "hingeschmissen", und machst nun etwas anderes?
Genau das, habe von Hanuar bis Juni gedient, gekündigt und bin nahtlos in eine andere Firma gewechselt. Dort zwei Monate als Leiharbeiter zur Probe, dann unbefristet fest, bis heute.
Mal als Grundsatz, wer nichts Beantragt bekommt nichts und Beantragen kann man so gut wie alles.
Ob der Sachbearbeiter das anerkennt, steht auf einem ganz anderem Blatt.
Deshalb, alle Bewerbungen angeben, auch solche auf die man keine Antwort bekommen hat. Als Nachweis kann ja auch die Kopie der Bewerbung dienen, sofern der Sachbearbeiter einen Nachweis verlangt.
Zitat von: Cally am 26. Februar 2014, 12:39:45
Ich habe mir damals eine Excel-Tabelle gemacht und darin vermerkt wo ich mich überall beworben habe und wer noch nicht geantwortet hat. Insgesamt fehlen mir dadurch sogar noch gut 20 Firmen in meiner Auflistung, für die ich keine Bestätigung über den Eingang meiner Bewerbung erhalten habe. Ich wird Morgen mal nachfragen, ob ich sie trotzdem aufführen sollte.
Das ist doch schon mal was. Das ist erheblich mehr als das was die meisten haben und mit dieser Auflistung bei der Steuererklärung hatten Sie bei mir schon mal ganz gute Karten was die Anerkennung der Kosten anbetrifft.
Zitat von: Cally am 26. Februar 2014, 12:39:45
Ebenfalls bin ich mir noch nicht ganz sicher was ich mit meiner zweimonatigen Beschäftigung als Leiharbeiter mache. Mein Arbeitsvertrag lief über eine Geschäftsstelle, die gut 100 Km von zu Hause weg war. Mein tatsächlicher Arbeitsweg waren aber nur 10 Km zum Kundenbetrieb. Auch da wird ich Morgen mal fragen.
Da währe ich vorsichtig. Solche Schummeleien kommen meistens durch dumme Zufälle an den Tag. Z. B. durch eine Außenprüfung bei der Leiharbeitsfirma aus der dann eine KM an Ihr Finanzamt resultiert in der dann unter anderem drin stehen könnte, wo Sie zu welchem Zeitpunkt gearbeitet habe.
Und schon kommt ein geänderter Einkommensteuerbescheid ins Haus, mit einer Nachzahlung und die Akte geht dann auch noch zur Begutachtung durch die Buß- und Strafsachenstelle.
Das hilft mir alles schon mal sehr weiter. Das mit den zwei Monaten überleg ich mir nochmal, ich sitz aktuell neben meinem Chef und wir haben so was wie ein Kumpel Verhältnis. Ich hau ihn mal drauf an, wozu er mir rät.
Die Bewerbungskosten und damit verbundende Fahrtkosten der Musterung und Einstellungstests sind doch dann im Jahr 2011 angefallen. Diese sind dann aber nicht in das nächste Jahr übertragbar...
Die zwei Heimfahrten in der Woche könnten problematisch werden. Das FA wird argumentieren, dass Du den Rest der Woche ja auch am Standort geblieben hast und es zum Privatvergnügen erklären. Zumal Du scheinbar keinen eigenen Hausstand am Heimatort hast.
Nein, ich wurde im Februar 2012 gemustert und hatte im Juni/Juli (bin mir gerade unsicher) meinen Einstellungstest. Einberufung war dann 01/2013.
Okay, mein Fehler. Der Sachverhalt bleibt aber gleich. Aufwendungen aus dem Jahr ´12 können nur mit Einkommen aus dem gleichen Jahr verrechnet werden.
Ja, richtig. Da hab ich ja wie gesagt 1/2 Jahr in der Ausbildung und 1/2 Jahr aus ausgelernter gearbeitet :P
Hat jemand schon mal versucht die Kosten für den Bundeswehrverband abzusetzen?
Kosten für Berufsverbände sind sehr eindeutig absetzfähig. Aber nehmen Sie doch einfach alle(!) Rechnungen und Belege mit und arbeiten das Morgen aus.
Zitat von: Cally am 26. Februar 2014, 13:38:27
Hat jemand schon mal versucht die Kosten für den Bundeswehrverband abzusetzen?
Nicht nur versucht, sonder auch seit gut 25 Jahren erfolgreich durchgeführt.