hallo zusammen
ich hab mir schon einen Ast abgesucht um etwas darüber zu finden.
Muss ich die Fahrt nach hause am Wochenende selbst bezahlen oder wird das übernommen (sind ca. 5,5h mit Zug...)
Bzw. welche kosten kommen in der AGA auf mich zu? Also ich weiß das ich Essen und Unterkunft bezahlen muss (essen ca. 7.50€ pro tag wenn ich mich nicht irre...) das ist ja auch kein ding. Mich Interessiert eigentlich nur wie ds mit den Fahrten nach hause aussieht....
FWD bekommt das soweit ich weiß ja bezahlt...
Als SaZ zahlen Sie die Fahrten selber. Verdienen ja schließlich auch genug. Sie können jedoch einen Zuschuss zur Bahncard 50 beantragen.
Und ein SaZ eben nicht ;)= ! BahnCard 50 kaufen, (anteilig) erstatten lassen und zum halben Preis fahren! Das Thema wurde gefühlte 5.000 Mal in diesem Forum diskutiert ;) !
ah okay
gut zu wissen :)
danke für die schnellen Antworten :)
Und für die Unterkunft werden dir jeden Monat ca. 90€ vom Brutto direkt abgezogen.
@nobody92
die Informationen reichen nicht aus die sie gegeben haben. Grundsätzlich bekommen Sie eine Fahrkarte für den Dienstantritt. Für alle anderen Fahrten sind Sie grundsätzlich alleine Verantwortlich. Es sei denn, dass Sie Trennungsgeldempfänger sind. Hier bekommen Sie zwei Familienheimfahrten im Monat bezahlt. Voraussetzung ist das Ihre Wohnung anerkannt wurde. Und wenn Ihre AGA Einheit nicht Ihre Stammeinheit ist müssen Sie für die Unterkunft während der AGA auch nichts bezahlen. Bleibt also nur die Verpflegung, die müssen Sie bezahlen.
Das steht aber alles in der Aufforderung zum Dienstantritt, bzw. wurde beim Einplaner Ihnen mitgeteilt.
Eigentlich erklärt man den Regelfall, von welchem es dann Ausnahmen geben kann, und nicht umgekehrt. ;)
habe ich doch
...grundsätzlich sind Sie eigenverantwortlich... ...es sei denn Sie sind Trennungsgeldempfänger....
Der Regelfall ist doch die Eigenverantwortung und Ausnahmen das Trennungsgeld oder?
Ja, in der Regel sind private Fahrten auch privat zu bezahlen.
stimmt,
ich hätte mich besser ausdrücken können und anstelle bzw. zusätzlich zum Wort"Eigenverantwortlich" Privatzahler dazu schreiben sollen.
Vielen Dank für den Hinweis, aber ich glaube der TE ist nun schlauer, oder?
Das kann ich nicht bewerten.
Zitat von: Indianer am 27. Februar 2014, 08:41:06
Es sei denn, dass Sie Trennungsgeldempfänger sind. Hier bekommen Sie zwei Familienheimfahrten im Monat bezahlt.
Nein, als Lediger eine, als Verheirateter zwei...
Auch das ist richtig Andi,
hier bin ich von mir ausgegangen, ich sag ja zu wenig Informationen vom TE hier kann man bestimmt noch mehr aufzählen!!! :-\
Zitat von: Indianer am 27. Februar 2014, 10:30:21
stimmt,
ich hätte mich besser ausdrücken können und anstelle bzw. zusätzlich zum Wort"Eigenverantwortlich" Privatzahler dazu schreiben sollen.
Vielen Dank für den Hinweis, aber ich glaube der TE ist nun schlauer, oder?
ja bin ich gut erklärt :-)
Da ke dafür :-)
Da mich dieses Thema auch sehr interessiert, da ich wohl Trennungsgeldempfänger sein werde und nach Möglichkeit jede Wochenende nachhause fahren möchte.
Damals im Gwd hat man alles bezahlt bekommen und mir ist klar, dass das als SaZ(12) anders ist.
Zur BahnCard kann ich nur den Reibert zitieren:
"[...] Der Zuschuss beträgt für die Bahncard 25 oder die Bahncard 50 die Hälfte des jeweiligen Preises der Bahncard 2. Klasse für ein Jahr.[...]
Anspruchsberechtigt sind:
- SaZ bis einschließlich Besoldungsgruppe 6
- verheiratete SaZ der Besoldungsgruppe A 7 bei Entfernung zwischen Dienst- und Wohnort von mindestens 200km und
- ausländische Soldaten mit entsprechendem Dienstgrad im Rahmen von Auslandshilfe
nach Vorlage der auf ihren Namen ausgestellten Bahncard. Der Disziplinarvorgesetzte oder sein Beauftragter informiert die Anspruchsberechtigten zu Beginn des Wehrdienstes oder bei Bedarf über die entsprechenden Bestimmungen." Der Reibert - Ausgabe 2013
Und was möchtest du nun genau wissen?
Ich nichts, wollte das nur für die Interessierten nachtragen.