Hallo zusammen,
meine Frage zur Mietbeihilfe:
Im Juli 2014 beginne ich meinen Dienst als OA.
Ich verfüge als Alleinmieter (seit Jahren dort ordungsgemäß angemeldet) über eine möbilierte Wohnung im Mehrfamilienhaus meiner Mutter mit monatlicher Mietzahlung.
Dies ist eine pauschale Mietzahlung - ich zahle keine Nebenkosten.
Die Wohnung ist 400km vom Dienstort entfernt.
Frage:
Wie läuft es nun mit einer Wohnungsanerkennung bzw. mit Mietbeihilfe?
Bin ich beihilfeberechtigt?
Warte ich bis nach Dienstantritt mit dem Antrag oder muss die Anerkennung im Vorfeld passieren?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
Warum solltest du irgendeine "Mietbeihilfe" bekommen? Du bekommst monatlich deine Bezüge und das wars.
Allerdings solltest du den Hausstand - sofern nicht schon geschehen - bei der Bundeswehr umgehend anzeigen und um Nichtzusage der Umzugskostenvergütung bitten, damit du Trennungsgeldempfänger werden kannst.
Gruß Andi
Das einzige was mir hierzu noch einfällt, ist aufstockende Hilfe von ziviler Seite... Wenn im Hausstand mehrere Personen leben und das Einkommen vorne und hinten nicht reicht, kann man eventuell Mietzuschuss oder ähnliches beantragen...
Da du aber geschrieben hast, dass du alleine bist und eigentlich auch genügend Sold bekommst, kann es mit der Bemessungsgrenze für das Wohngeld eng werden. Ich kenne da keine genauen Zahlen, da müsstest du eventuell mal eine Suchmaschine bemühen...
Zitat von: Rainbowflower am 27. Februar 2014, 11:33:02
Ich verfüge als Alleinmieter ...im Mehrfamilienhaus meiner Mutter
Unwahrscheinlich ...
Dass das Gehalt eines Soldaten hinten und vorne nicht für eine angemessene Wohnung reichen soll, halte ich für ein Gerücht.
Wenn man einen gültigen Mietvertrag hat dann gibt dann ist man auch Trennungsgeldberechtig.
Vollkommen irrelevant ob der Mietvertrag zwischen Sohn und Mutter besteht oder zwischen wem auch immer.
Macht ja auch keinen Unterschied ob ich die Miete an X bezahle oder an Y.
Zitat von: ulli76 am 27. Februar 2014, 16:14:45
Dass das Gehalt eines Soldaten hinten und vorne nicht für eine angemessene Wohnung reichen soll, halte ich für ein Gerücht.
Das war bezogen auf einen Hausstand mit mehreren Personen. Da er nach eigenen Angaben alleine lebt dürfte er keinen Anspruch auf oben genannte Hilfen haben....
Was allerdings sinnvoll sein dürfte ist der jährliche Lohnsteuerjahresausgleich...
Vielen Dank bereits jetzt für eine gewisse "Ein-Nordung" :)
Der Grund, warum ich frage, ist, dass wir nach bestandenem Auswahlverfahren den Hinweis bekamen, dass wir unsere Wohnung, die während des Dienstes unbenutzt bleibt, anerkennen lassen sollen bzgl. einer Mietbeihilfe.
Und da einem von all den neuen Dingen und Bezeichnung der Kopf schummrig wird, dachte ich mir, ich frag erfahrene Leute ;)
Der richtige Begriff ist wohl Trennungsgeld...
Okay, um dies beziehen zu dürfen, muss ich meinen Hausstand anerkennen lassen (wenn falsch, bitte berichtigen :)
Frage:
- Beantrage ich die Anerkennung meines Hausstandes sowie das Trennungsgeld VOR Dienstantritt oder DANACH?
- Gibt es bzgl. des TG Unterschiede in den Laufbahnen?
Zitat- Beantrage ich die Anerkennung meines Hausstandes sowie das Trennungsgeld VOR Dienstantritt oder DANACH?
davor
Zitat- Gibt es bzgl. des TG Unterschiede in den Laufbahnen?
Nicht dass ich wüsste.
Ab A9 darf man Erster Klasse heimfahren. ;)
Ach...und eine Frage fällt mir gerade auch noch ein:
Wo genau beantrage ich die Anerkennung meines Hausstandes?
Zitat von: wolverine am 01. März 2014, 20:20:04Ab A9 darf man Erster Klasse heimfahren. ;)
Schon lange nicht mehr ;) ! Das Bundesreisekostengesetz regelt die reisen mittlerweile so, dass man ab einer Reisedauer von 2 Stunden mit der Bahn erster Klasse reisen darf, unabhängig vom Dienstgrad!
Also fährt auch ein Offizier oder StFw unter zwei Stunden zweiter Klasse? Nicht, dass mich das irgendwie betreffen könnte, aber ....
Ja, so ist es.
Da kann sein, dass der Offz in der 2. Klasse sitzt, der OG in der ersten.
Sachen gibt's. ;D Und ich ärgere mich schon wenn ich zwischen FFM und Köln keinen Sitzplatz find und mit meinem Ticket wenigstens in der Ersten Klasse stehen darf und nicht beim Pöbel in der Zweiten. ;D
Ja, da muss man sich doch glatt mit dem Plebs herum ärgern ;D ! Shit happens ...
Übrigens: Auch "damals(TM)" fuhr man nicht ab A9 erster Klasse, sondern schon ab A8 ;) ! Der Oberfeld hatte die "Coach Class", der Hauptfeld die "First Class" :D !
Das Lustige an der Geschichte ist ja, dass die Bahn eiskalt den Erster Klasse Zuschlag für einen Stehplatz verlangt. :o
Und zum HptFw habe ich ja nie gebracht; wenn auch nur knapp.
Zitat von: Rainbowflower am 01. März 2014, 21:05:27
Ach...und eine Frage fällt mir gerade auch noch ein:
Wo genau beantrage ich die Anerkennung meines Hausstandes?
Beim Einplaner im AC.