Guten Tag,
Mich würde es interessieren wie es mit der Beurteilung von Vertrauenspersonen aussieht. Im SBG p. 7 steht, dass eine VP regelmäßig beurteilt werden muss. Was ist wenn die VP Mannschafter oder Stuffz ist? Ist es nicht so, dass man erst ab Fw aufwärts beurteilt wird?
Wann wer beurteilt wird, regelt die ZDv 20/6.
Da steht auch drin, wer die Befugnis hat, VPs zu beurteilen.
Wenn dich das Thema interessiert, empfehle ich dir, die 20/6 mal auszuleihen und nachzulesen.