Bundeswehrforum.de

Community => Bundeswehrforum.de => Thema gestartet von: Marian1 am 28. Februar 2014, 15:18:56

Titel: Truppenausweis - wer darf ihn kontrollieren
Beitrag von: Marian1 am 28. Februar 2014, 15:18:56
Wer darf eigentlich den Truppenausweis von mir verlangen? Polizei und Feldjäger ist klar. Darf ihn auch ein Ranghöherer verlangen, wenn er meine Identität sichestellen will -aus welchem Grund auch immer...
Titel: Antw:Truppenausweis - wer darf ihn kontrollieren
Beitrag von: Pofi am 28. Februar 2014, 15:25:56
Wacheinheiten dürfen auch kontrollieren... Egal was auf den Schultern steht...
Titel: Antw:Truppenausweis - wer darf ihn kontrollieren
Beitrag von: F_K am 28. Februar 2014, 15:29:23
.. jeder Vorgesetze darf BEFEHLE erteilen (eine Rose ist eine Rose).

... und wenn es einen dienstlichen Zweck für eine zweifelsfreie Identifikation gibt, ist ein solcher Befehl rechtmäßig und verbindlich.

(Die Polizei hat mit dem Truppenausweis erstmal nichts zu tun).
Titel: Antw:Truppenausweis - wer darf ihn kontrollieren
Beitrag von: Marian1 am 28. Februar 2014, 15:34:30
Ich meine jetzt nicht nur im Kasernen bzw Dienstbereich, sondern auch unterwegs auf Heimfahrt etc.
Titel: Antw:Truppenausweis - wer darf ihn kontrollieren
Beitrag von: F_K am 28. Februar 2014, 15:36:04
Zitat
Ich meine jetzt nicht nur im Kasernen bzw Dienstbereich, sondern auch unterwegs auf Heimfahrt etc.

Und?

Es soll auch auf der Heimfahrt Vorgesetzte geben - und bei "schlechtem Benehmen" kann man sich im Zweifelsfall dazu erklären ...
Titel: Antw:Truppenausweis - wer darf ihn kontrollieren
Beitrag von: Swobby am 28. Februar 2014, 15:41:27
Zu meiner GWDL Zeit gab es mal einen Fall, das Rekruten auf der Wochenendheimfahrt sich im Bahnabteil mehr als Schlecht benahmen! Sie warfen Glassflaschen aus dem Zug an Häuserwände, waren schwer alkoholisiert etc. Daraufhin nahm ich auch (damals OG) einsicht in die Truppenausweise und notierte mir die Namen, der Kameraden und wies sie zur Ordnung hin. Da dies nicht ausreichente und vom Zugpersonal schon eine Feldjägereinheit alarmiert wurde. Gingen die Namen dann direkt in die Obhut der Feldjäger. Also prinzipell kann jeder das Vorzeigen des Truppenausweis verlangen, sofern es einen berechtigten Grund dazu gibt.
Titel: Antw:Truppenausweis - wer darf ihn kontrollieren
Beitrag von: Marian1 am 28. Februar 2014, 15:47:49
Also wenn ein Gefreiter o.ä. von mir  unterwegs den Truppenausweis verlangt, würde ich ihn wohl fragen, ob er ihm sonst gut geht, wenn ich mich normal benehme. Schließlich ist das kein Vorgesetzter o.ä.
Titel: Antw:Truppenausweis - wer darf ihn kontrollieren
Beitrag von: Swobby am 28. Februar 2014, 15:53:08
Solange sie sich in der Öffentlichkeit eines Soldaten angemessen verhalten und nicht gerade in eine Personenkontrolle der Feldjäger rein kommen, müssen sie Ihren Dienstausweis auch nicht raus holen! Aber auch bei den Feldjägern gibt es Mannschaftsdiensgrade! Diese sind Ihnen dann im Rahmen ihrer Tätigkeit vorgesetzt! Auch wenn sie ein HFw oder sonstiges sind!
Titel: Antw:Truppenausweis - wer darf ihn kontrollieren
Beitrag von: Marian1 am 28. Februar 2014, 15:58:08
Feldjäger ist generell klar! Meinte nur andere Kameraden. Ich würde mich nämlich nicht einfach so trauen, jemanden aufzudordern, den Dienstausweis vorzuzeigen, wenn er mir seltsam vorkommt...
Titel: Antw:Truppenausweis - wer darf ihn kontrollieren
Beitrag von: Pofi am 28. Februar 2014, 16:12:42
Sie dürfen generell von jedem Menschen einen Ausweis verlangen, sofern sie aus zwingenden Gründen seine Identität feststellten müssen. Zum Beispiel bei Straftaten, Unfällen oder ähnlichem....
Einfach so zum Spaß dürfen sie das nicht. Sofern es einen wirklich zwingenden Grund gibt, die Person sich nicht ausweisen kann oder möchte, dürfen sie die Person festhalten bis Polizei oder Feldjäger eintreffen...
Titel: Antw:Truppenausweis - wer darf ihn kontrollieren
Beitrag von: miguhamburg1 am 28. Februar 2014, 16:29:56
Nun einmal langsam mit den Pferden:

Ein Soldaten hat auf Verlangen dafür befugten Personen seinen Truppenausweis zwecks Personenüberprüfung vorzuzeigen. Dies sind Vorgesetzte (und wer vorgesetzt ist/sich erklären kann, ergibt sich aus der Vorgesetztenverordnung), militärisches und ziviles Wachpersonal von Bundeswehrliegenschaften/Schiffen/Booten der Marine und Feldjäger in Ausübung ihres Dienstes. Hierbei handelt es sich mindestens um Feldwebel (die ggf. einen Unteroffizier oder Stabsunteroffizier FA im Truppenpraktikum begleiten). Mannschaftsdienstgrade, die bei den Feldjägern eingesetzt sind, versehen keinen Feldjägerdienst im engeren Sinne, sondern sind als Geschäftszimmersldaten etc. eingesetzt.
Titel: Antw:Truppenausweis - wer darf ihn kontrollieren
Beitrag von: Andi am 03. März 2014, 00:52:25
Na ja, "Soldaten im Feldjägerdienst" haben wir zwar auch, die agieren aber nicht im luftleeren Raum, sondern sind als Vorgesetzte nach §5 VorgVO von einem Feldjägerstreifenführer (der selber Vorgesetzter nach §3 VorgVO ist) eingesetzt worden, um eine bestimmte Tätigkeit im Rahmen des Feldjägerdienstes zu versehen. Das kann dann natürlich auch mal eine Personenkontrolle sein, aber das dürfte eher selten vorkommen. SollOrg-mäßig gibt es aber spätestens nächsten Monat sowieso keine Mannschaftssoldaten mehr im Feldjägerdienst (Ausnahme Feldwebelanwärter).

Bei den obigen Aufzählungen möchte ich nur noch ergänzend anmerken, dass ein Soldat, der Amtshandlungen vornimmt/vornehmen will durchaus in die Situation kommen kann sich ausweisen zu müssen. Grundsätzlich unterstehen Soldaten außer Dienst uneingeschränkt allen gängigen exekutiven Eingriffen, die unser föderaler Staat so hergibt und da ist es dann situationsabhängig egal, ob der Angehörige des Ordnungsamtes, des Zolls oder ein militärischer Vorgesetzter den Ausweis sehen will. Von daher lässt sich die Eingangsfrage kaum abschließend beantworten. Das geht nur für innerhalb der Bundeswehr mit einem einfachen: Jeder militärische Vorgesetzte kann den Truppenausweis zur Kontrolle verlangen.

Gruß Andi