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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: real711 am 01. März 2014, 12:40:56

Titel: Übernamechancen als Berufssoldat
Beitrag von: real711 am 01. März 2014, 12:40:56
Kurz zu mir:
Ich bin 24 Jahre alt und habe eine abgeschlossene Berufsausbildung + Arbeitserfahrung und studiere aktuell Maschinenbau an einer zivilen Hochschule (mit Fachabitur).
Nun bin ich als Offiziersanwärter zum 1.7.2014 eingeplant.(Jägertruppe + Maschinenbau(FH))

Beim Abschlussgespräch mit dem Einstellungsplaner in Köln habe ich erfahren das ca. 150 Zeitsoldaten als Berufssoldaten übernommen werden.
Nach welchen Kriterien werden die Soldaten übernommen?
- Welche Bedeutung hat das Alter? Ich frage deshalb, da ich schon 24 bin und die meisten wohl eher 19 oder 20 sind. (Umso jünger desto besser?)
- Was ist wenn ich mich während der Ausbildung oder beim Einsatz verletzte? Wird man dann gleich entlassen?



Titel: Antw:Übernamechancen als Berufssoldat
Beitrag von: Ralf am 01. März 2014, 12:49:43
ZitatNach welchen Kriterien werden die Soldaten übernommen?
Eignung, Leistung und Befähigung und der dienstl. Bedarf in der jeweiligen Verwendung. Es werden aber keine 150 Bedarf in deiner Verwendung sein. Dieser Bedarf im Werdegang/AVR/Verwendungsreihe wird jedes Jahr neu berechnet.

Das Alter spielt keine Rolle mehr, wenn Bedarf vorhanden ist.
Mit 19/20 wird auch keiner soweit sein, antragsberechtigt zu sein. Nach abgeschlossener Ausbildung +12 Monate (nach der ersten Beurteilung) erfüllt man grob gesagt die Antragsvoraussetzungen.
Das ist dann bei Offz mit Studium so im 6.-7. Dienstjahr.
Titel: Antw:Übernamechancen als Berufssoldat
Beitrag von: real711 am 01. März 2014, 19:28:18
Ah ok danke für die Info
Titel: Antw:Übernamechancen als Berufssoldat
Beitrag von: DerTommy86 am 02. März 2014, 04:45:31
Zum Thema Verletzung in der Ausbildung:

Kommt drauf an. Es gibt Ausbildungsabschnitte, die erfordern das Ablegen und Bestehen bestimmter Leistungen (z.B. Sport oder Gefechtsdienst). Verletzt du dich bei so einem Lehrgang und kannst infolge dessen die geforderte Leistung nicht ablegen, wirst du vom Lehrgang abgelöst und holst ihn frühestmöglich (natürlich nach der Genesung) nach.
Da die meisten Lehrgänge aber nicht ständig stattfinden, sondern u.U. nur ein mal jährlich, kann dich so eine Verletzung durchaus mal ein ganzes Jahr zurück werfen...

Bei Verwundung/Verletzung im Einsatz spielen eine Reihe anderer Faktoren eine Rolle. So gibt es z.B. das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz, das versehrten Soldaten unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Ernennung zum Berufssoldaten ermöglicht.
Näheres z.B. hier: http://www.deutschesheer.de/portal/a/dso/!ut/p/c4/NYzBCsIwEET_aJOIYvVmKUhRPHjRepE1DU00Tcp2oxc_3uTgDAwDbxhxE9kB325AdjGgF1fRabd9fMAaQ_d-joAvTsZ7M0NAbclpyybAEy0tpFKAaUgzlyou5a03oGMwXDIP2eUcCDkSTJHYF5KIMgHXi06qppYr-Zf6VodTddxv1sumrc9iGsfdD_Qb0lQ!/
Bei der Versorgung von Soldaten, die im Einsatz verwundet oder verletzt werden, hat sich in den letzten Jahren sehr viel getan. Das System ist zwar nicht perfekt (und wird es wahrscheinlich auch nie sein), aber man wird im Regelfall nicht fallengelassen wie ne heisse Kartoffel, wenn man infolge einer Verwundung dienstuntauglich wird.
Titel: Antw:Übernamechancen als Berufssoldat
Beitrag von: real711 am 02. März 2014, 18:52:20
Danke das hat mir sehr geholfen.