Guten Tag,
kurz zu mir, ich bin SaZ 12 und seit dem 01.04.2013 bei der Bundeswehr. nach meinem UGL bin ich mit meiner Lebensgefährtin in die Nähe meines Standortes gezogen (20 km), ich habe hier einen anerkannten Wohnsitz und bin vom Wohnen in der Kaserne befreit (fahre also jeden Tag).
Leider gefällt es uns hier nicht wirklich und wir wollen wieder "nach Hause" ziehen. Ich würde dann wieder eine Stube in der Kaserne beziehen und jedes Wochenende "pendeln"(ca. 350 km).
Meine Frage ist nun wenn ich umziehen würde, könnte ich meine neue Wohnung dann anerkennen lassen und würde ich dann TG empfangen?
im Voraus vielen Dank für die Hilfe
LarsWay
Warum sollte es der Dienstherr tragen wenn Sie auf eigenen Wunsch die Entfernung zum Dienstort vergrößern? Kommt Ihnen das nicht selbst komisch vor?
Weil es schon wieder so schön passt:
Zitat von: BSG1966 am 22. Februar 2014, 16:06:28
Wie halt auch immer alle darauf kommen, dass die Bundeswehr einem alles in den Arsch blasen muss.....
Es ist sicher nicht Aufgabe des Dienstherrn, Sie dafür zu entschädigen, dass es Ihnen weiter weg besser gefällt.
Und wie ist es wenn ich noch auf Lehrgang über 3 Monate (in meinem Fall Englisch) in der Nähe meines zukünftigen Wohnortes soll?
Dann würde mir doch eine UKV zustehen und ich könnte mir dort eine Wohnung suchen, oder ?
Vielen Dank für die Hilfe ;)
Das BAPersBw wird den Schrieb mit dem Sie für einen Lehrgang, der drei Monate dauert, die UKV beantragen, vervielfältigen und im haus herum reichen! So haben die bestimmt schon lange nicht mehr gelacht ;) !
Gegen die UKV-Zusage könnte § 3 Abs. 1 Nr. 1 BUKG stehen aber gegen die Nichtzusage können Sie natürlich Rechtsmittel einlegen.
Entschuldigung das ich mich nicht wirklich auskenne und vielen Dank für die dumme Antwort.
Könnt das Thema schließen.
ZitatEntschuldigung das ich mich nicht wirklich auskenne
Na ja, die Rechtsquelle hat @wolverine ja schon genannt: das Bundesumzugskostengesetz (BUKG). Vielleicht finden Sie ja dort eine Begründung, warum Ihnen der Dienstherr Ihren Umzug vom Standort weg bezahlen sollte.
Aber die Wohnungssuche können und dürfen Sie während des Lehrgangs natürlich erledigen!