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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: BravoNovember am 03. März 2014, 15:49:36

Titel: Dienstreise
Beitrag von: BravoNovember am 03. März 2014, 15:49:36
Hallo,

ich habe eine dienstliche Veranstaltung in der nähe von Berlin.

Zu dieser würde ich selbst anreisen da es mir gelegener kommt.

Ich würde mit den GermanWings von Nürnberg aus dort hin fliegen.

Ist es ein Problem im Feldanzug zu fliegen? Hat da jemand Erfahrungen?
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Tommie am 03. März 2014, 15:51:10
Welchen Anzug trägt der Soldat nochmal auf einer Dienstreise ;) ? Richtig, den Dienstanzug!

Wenn Sie zu einer dienstlichen Veranstaltung (DVag) anreisen, was spricht dagegen, den Feldanzug im Gepäck mitzuführen und sich vor Ort umzuziehen?
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: BravoNovember am 03. März 2014, 15:53:06
Hallo Tommie,

die DVag ist im Feldanzug geplant, daher fällt der Dienstanzug wohl eher weg.

Zeitlich würde es wesentlich einfacher sein direkt im Feldanzug zu fliegen.

Daher auch die explizite Frage: Weiß jemand wie die Fluggesellschaften da drauf sind?
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Tommie am 03. März 2014, 15:58:03
Welchen Teil von "der Reiseanzug des Soldaten ist der Dienstanzug" soll ich Ihnen denn noch einmal erklären?

Es findet keine Reise im Feldanzug statt, schon gar nicht im Flugzeug zur DVag! Wenn ich irgendeinen "König der Sackhüpfer" im Flieger auf dem Weg zu DVag erwische, lasse ich mir seine Personalien geben und melde dies dem zuständigen StOffz Res. am zuständigen LKdo! Das führt dann wahrscheinlich zur Auskleidung dieser Gestalt und dazu, dass er nie wieder eine Zuziehung zu einer DVag erhält!
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: BravoNovember am 03. März 2014, 15:59:52
Zitat von: Tommie am 03. März 2014, 15:58:03
Welchen Teil von "der Reiseanzug des Soldaten ist der Dienstanzug" soll ich Ihnen denn noch einmal erklären?

Es findet keine Reise im Feldanzug statt, schon gar nicht im Flugzeug zur DVag! Wenn ich irgendeinen "König der Sackhüpfer" im Flieger auf dem Weg zu DVag erwische, lasse ich mir seine Personalien geben und melde dies dem zuständigen StOffz Res. am zuständigen LKdo! Das führt dann wahrscheinlich zur Auskleidung dieser Gestalt und dazu, dass er nie wieder eine Zuziehung zu einer DVag erhält!

:o ;D
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Muegge75 am 03. März 2014, 16:00:39
In welchem Anzug die DVag geplant ist spielt keine Rolle. Auf Dienstreisen ist nach ZDv 37/10 der DA Grundform zu tragen. Und ja, die Anreise zur DVag wäre eine Dienstreise. Vor allem wenn ich mich mit öffentlichen Verkehrsmitteln dahin bewege, sollte der DA schon angebracht sein. Es geht hier ja nicht um die Heinfahrt am WE im eigenen PKW und wie Tommie schon sagt, was spricht dagegen sich nach Eintreffen am Standort oder wo auch immer die DVag durchgeführt wird sich schnell umzuziehen.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Tommie am 03. März 2014, 16:04:14
So ist es allerdings! Wenn ein Soldat im Feldanzug mit dem Auto nach hause fährt, ist das etwas ganz anderes! Aber sich am Flughafen in der Öffentlichkeit zu bewegen und in die Bundeshauptstadt zu fliegen im Feldanzug, das geht gar nicht! Ich weiß nicht, was Sie so auf der Schulter tragen, aber wenn Sie Mannschafter oder UoP sein sollten, werden Sie vermutlich schon am Flughafen Vorgesetzten begegnen, denen dieses Verhalten zu recht nicht gefällt und die Sie auch darauf ansprechen werden! Entweder Sie reisen im DA oder in Zivilkleidung, aber FA geht gar nicht!

Na ja, Flex, er ist Wiedereinsteller und gerade als Reservist unterwegs ;) !


Edit:
Im Text zweimal Dienst- gegen Feldanzug ausgetauscht...
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: ulli76 am 03. März 2014, 16:06:06
Ganz einfach: Der DV kann abweichende Regelungen für Dienstreisen befehlen (Beispiel: Anreise zur ZA EAKK ist zumindest für uns Sanis in der Regel im Feldanzug befohlen, da dies der Anzug ist, den man dort direkt braucht und auch die Raumkapazitäten in den Unterkünften begrenzt ist, so dass das Gepäck reduziert werden kann).

Begrenztes Gepäck bei Flugreisen wäre durchaus auch ein Argument was man gegenüber dem DV bringen könnte.

Der Feldanzug ist allerdings etwas unpraktisch zum fliegen- man muss halt zusehen, dass man alle Dinge, die man nicht am Mann in den Flieger bringen darf (z.B. das Taschenmesser) anderweitig verstaut.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Muegge75 am 03. März 2014, 16:06:54
@Tommie, Du meinst doch eben bestimmt den FA mit dem Auto, oder :o?
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Tommie am 03. März 2014, 16:08:07
Und der Vollständigkeit halber hier die Quelle aus der ZDv 37/10, Ziffer 313:

Zitat"Dienstreisende tragen während der An- und Abreise grundsätzlich den Dienstanzug, Grundform, ggf. mit Ergänzungen:
− Mantel,
− Wollschal,
− Fingerhandschuhe, allgemein
und Abwandlungen:
− Blouson,
− Pullover,
− Diensthemd/Dienstbluse, kurzer Ärmel.
Weitere Ergänzungen/Abwandlungen des Dienstanzuges und das Tragen einer anderen Anzugart befiehlt der nächste Disziplinarvorgesetzte, genehmigt der die Dienstreise anordnende Vorgesetzte oder die die Dienstreise anordnende Dienststelle. Während des Dienstgeschäftes tragen die Dienstreisenden den dafür befohlenen Anzug."

Somit wäre für eine Genehmigung des Feldanzuges, sofern diese jemals stattfinden würde, der StOffz Res. des zuziehenden LKdos zuständig!
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Tommie am 03. März 2014, 16:08:53
Zitat von: Muegge75 am 03. März 2014, 16:06:54@Tommie, Du meinst doch eben bestimmt den FA mit dem Auto, oder :o?

Boah ey, natürlich :D ! Danke für den Hinweis ...
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: BravoNovember am 03. März 2014, 16:15:40
Zitat von: ulli76 am 03. März 2014, 16:06:06
Ganz einfach: Der DV kann abweichende Regelungen für Dienstreisen befehlen (Beispiel: Anreise zur ZA EAKK ist zumindest für uns Sanis in der Regel im Feldanzug befohlen, da dies der Anzug ist, den man dort direkt braucht und auch die Raumkapazitäten in den Unterkünften begrenzt ist, so dass das Gepäck reduziert werden kann).

Begrenztes Gepäck bei Flugreisen wäre durchaus auch ein Argument was man gegenüber dem DV bringen könnte.

Der Feldanzug ist allerdings etwas unpraktisch zum fliegen- man muss halt zusehen, dass man alle Dinge, die man nicht am Mann in den Flieger bringen darf (z.B. das Taschenmesser) anderweitig verstaut.

Vielen Dank, endlich jemand der auch das tatsächliche Problem verstehen WILL!
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Tommie am 03. März 2014, 16:17:27
Ich verstehe das Problem durchaus und habe Ihnen schon mehrmals mitgeteilt, wer für eine solche Genehmigung zuständig ist! Und wenn für die DVag der Kdr im LKdo als DV festgesetzt ist, dann fragen Sie eben den um Erlaubnis! Ich sage Ihnen aber jetzt schon, dass er die wohl eher nicht geben wird, sondern Sie in Zivil anreisen werden und Ihren FA im Gepäck mitführen werden!
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Muegge75 am 03. März 2014, 16:21:43
Zumal für die Sache mit dem Taschenmesser etc. ja eh Gepäck aufgegeben werden muss und da kann man sicher auch den ganzen FA verstauen, vorschritftsgemäß im DA reisen und sich am Zielort dann umziehen. Wenn ich eh Gepäck mitschleppe ist das doch egal. ich verstehe hier eher das Problem des TE nicht. Ist es so wichtig sich im FA in der Öffentlichkeit zu präsentieren???
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Tommie am 03. März 2014, 16:23:56
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den DV, der auf der Zuziehung vermerkt ist und warten Sie ab, was der antwortet! Ich kann Ihnen aber jetzt schon prophezeien, dass es eher eine "G3-Antwort" geben wird ... Gesehen, gelacht, gestrichen" ;D !
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Tommie am 03. März 2014, 16:35:10
Zitat von: Tommie am 03. März 2014, 16:04:14Edit: Im Text zweimal Dienst- gegen Feldanzug ausgetauscht...

Danke, StOPfr, jetzt kommt zumindest richtig rüber, was ich gemeint habe ;) !
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: ulli76 am 03. März 2014, 16:37:25
Jetzt bleibt mal entspannt. Die Möglichkeit, im FA oder in Zivil anzureisen gibt es ja und wir wissen nicht wie der DV entscheidet.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Tommie am 03. März 2014, 16:39:22
Zitat von: BravoNovember am 03. März 2014, 15:49:36ich habe eine dienstliche Veranstaltung in der nähe von Berlin.

Heißt für mich, dass Sie nicht aus dem Bereich des Standortkommandos Berlin kommen. Richtig?

Zitat von: BravoNovember am 03. März 2014, 15:49:36Zu dieser würde ich selbst anreisen da es mir gelegener kommt.

Heißt für mich, dass es auch eine Anreise mit einer Delegation/Reisegruppe aus Ihrem LKdo gibt, oder?

Zitat von: BravoNovember am 03. März 2014, 15:49:36Ich würde mit den GermanWings von Nürnberg aus dort hin fliegen.

Schön, die Reisekosten würden Sie in diesem Falle sowieso selbst tragen müssen, wenn auch eine andere (dienstliche!) Beförderungsmöglichkeit besteht. Aber bei den Tarifen von Germanwings bringt das wahrscheinlich niemanden an den Ruin ;) !


Zitat von: BravoNovember am 03. März 2014, 15:49:36Ist es ein Problem im Feldanzug zu fliegen? Hat da jemand Erfahrungen?

Ja, habe ich! Und die habe ich oben geschildert! Und ich habe auch geschildert, wer für eine Genehmigung zuständig wäre!
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: miguhamburg1 am 03. März 2014, 16:53:05
Also ich kenne aus meiner Kommandeurzeit für DVags Vordrucke, in denen war sinngemäß ein Feld "Dem Reservisten ist auf dem Weg zur/von der DVag das Tragen des _______________ gestattet". Hier war in den meisten Fällen "Feldanzug, Grundform mit Barett" eingesetzt worden.

Hat sich das in letzter Zeit verändert? Wenn nicht, muss der Fragensteller doch nur auf die Angaben auf seinem hinzuziehungsbescheid schauen. Wenn dort der Feldanzug verzeichnet ist, darf er in auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, also auch einem Flugzeug, tragen. Steht dort Dienstanzug, müsster er bei dem Genehmigenden der Hinzuziehung das Tragen des Feldanzugs beantragen.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: KlausP am 03. März 2014, 16:59:15
ZitatHat sich das in letzter Zeit verändert?

Nö.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: BravoNovember am 04. März 2014, 08:57:55
Zitat von: miguhamburg1 am 03. März 2014, 16:53:05
Also ich kenne aus meiner Kommandeurzeit für DVags Vordrucke, in denen war sinngemäß ein Feld "Dem Reservisten ist auf dem Weg zur/von der DVag das Tragen des _______________ gestattet". Hier war in den meisten Fällen "Feldanzug, Grundform mit Barett" eingesetzt worden.

Hat sich das in letzter Zeit verändert? Wenn nicht, muss der Fragensteller doch nur auf die Angaben auf seinem hinzuziehungsbescheid schauen. Wenn dort der Feldanzug verzeichnet ist, darf er in auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, also auch einem Flugzeug, tragen. Steht dort Dienstanzug, müsster er bei dem Genehmigenden der Hinzuziehung das Tragen des Feldanzugs beantragen.

Dort steht ja auch der Feldanzug, aber das wollten ein paar Leute hier ja ums verrecken nicht lesen.

Die Frage war von Anfang an ob die Fluglinien damit ein Problem haben.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Swobby am 04. März 2014, 09:10:53
BravoNovember, die Sache ist da schon etwas anders! Sie sollten sich hier einfach ein wenig klarer Ausdrücken! Wenn es in IHRER Hinzuziehung steht, ist das also schonmal geklärt! Die Fluglinien haben damit wohl weniger Probleme, eher die Dienstgrade die Ihnen womöglich begegnen werden! Desweiteren müssen Sie die Taschen des Feldanzuges von allen "verbotenen" Gegenständen befreien. Daher würde ich mir auch einfach den Dienstanzug anlegen und damit fliegen. Man umgeht so einfach allen evtl. auftretenden Problemen. FA ins Gepäck und einfach mal schnell umgezogen. Ist doch kein Problem sich vor Ort umzuziehen! Die einfachste Art und Weise wie sie erfahren ob das ein Problem für die Fluggesellschaft ist, anrufen und nachfragen!!

Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: BSG1966 am 04. März 2014, 09:14:15
Zitat von: BravoNovember am 04. März 2014, 08:57:55
Dort steht ja auch der Feldanzug, aber das wollten ein paar Leute hier ja ums verrecken nicht lesen.

...wenn Sie's ums verrecken nicht SCHREIBEN, brauchen Sie sich nicht wundern, dass es keiner liest bzw lesen will. Ums verrecken.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. März 2014, 10:47:25
Jetzt mal ehrlich: Bei welcher Art DVag benötigt ein Reservist Gegenstände, die er im Feldanzug nicht mitführen dürfte?

Im Übrigen: Im aufzugebenden Gepäck kann der Soldat doch alles an Bekleidun/persönlicher Ausrüstung mitnehmen, bis er die Gewichtsgrenze erreicht. Den Fluglinien ist es vollkommen egal, welchen Anzug mitreisende Soldaten tragen und dies dürfte auch den meisten - ggf. mitfliegenden - Vorgesetzten egal sein, wenn denn der Anzug vorschriftsmäßig getragen wird. Ich glaube allerdings kaum, dass auf der Destination Nürnberg - Berlin allzuviele Soldaten überhaupt fliegen.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: KlausP am 04. März 2014, 11:45:58
Zitat von: Swobby am 04. März 2014, 09:10:53
... Die Fluglinien haben damit wohl weniger Probleme, eher die Dienstgrade die Ihnen womöglich begegnen werden! ...

Warum fällt mit da ganz spontan ein spezieller Vorgesetzter aus dem Forum ein? ::)
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: F_K am 04. März 2014, 12:57:47
... dann sei mir noch die Anmerkung erlaubt, dass der Soldatenstatus erst mit ANTRITT der DVag entsteht - auch wenn auf der Anreise ggf. das Tragen des Feldanzuges erlaubt ist (dieser formularmäßige Hinweis ist rechtlich gesehen nämlich eine UTE für den Einzelfall).

D. h. bis Antritt (auf der Reise) sind die Schwarz-Rot-Goldenen Litzen zu tragen, mit Antritt abzunehmen.

Klar wird das öfter mal in der Praxis anders gehandhabt - üblicherweise sind solche Anreisen aber keine "stundenlangen Geschichten mit Flug".

Randbemerkung:

ZitatJetzt mal ehrlich: Bei welcher Art DVag benötigt ein Reservist Gegenstände, die er im Feldanzug nicht mitführen dürfte?

Haben ist immer besser als brauchen - ich habe jedenfalls üblicherweise ein Arbeitsmesser im Feldanzug (EDC - every day cary).
Aufgrund der heutigen Flugbestimmungen darf dies nicht mehr im Handgepäck mitgeführt werden.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Andi am 04. März 2014, 13:01:06
Zitat von: miguhamburg1 am 04. März 2014, 10:47:25
Jetzt mal ehrlich: Bei welcher Art DVag benötigt ein Reservist Gegenstände, die er im Feldanzug nicht mitführen dürfte?

Na ja, geht ja schon mit dem Taschenmesser los. Ist immer mein persönliches Highlight das selber zu vergessen, wenn ich gerade noch den Rest der Mitreisenden über Flugsicherheitsbestimmungen belehrt hab...  ???

Ist das das Alter? ;D
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: ulli76 am 04. März 2014, 13:59:27
Esbit und Bw-Fussspray müssen komplett zu Hause bleiben.
Sonst darf alles zumindest ins aufgegebene Gepäck.
Taschenmesser nicht am Mann und im Handgepäck.
Mehr fällt mir nicht ein,was bei einer normalen DVag problematisch sein könnte.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: F_K am 04. März 2014, 14:11:06
.. Na, wenn wir schon dabei sein:

- Feuerzeuge waren mal problematisch, derzeit (im Inland) wohl maximal ein Gasfeuerzeug "am Mann" (Zippo geht im Flieger nicht).
- Eine Taschenlampe mit Lithiumbatterien benötigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die man im Zweifelsfall wohl eher nicht greifbar hat.
- ggf. vorhanden Mittel zum Feuerstarten (Kampfanzug), wie Wachslösungen oder Magnesiumfeuerstarter oder Sturmstreichhölzer sind wohl grundsätzlich im Flugzeug verboten ..
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. März 2014, 16:21:51
Noch einmal meine Frage: Bei welcher Form einer DVag der Art, wie sie unser Fragensteller hier beschrieb, sind all diese Gegenstände erforderlich?
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: F_K am 04. März 2014, 16:26:00
@ Miguhamburg1:

Zu meinem Feldanzug gehört ein Messer, eine kleine (Not-) Taschenlampe (kleiner als ein halber Bleistift), ein Feuerzeug und eine Pfeife sowie Gehörschutz und etwas Fangleine (dazu ein Bleistift, ein Kugelschreiber, div. Dokumente ..., ein Fernmeldemittel ..., Geld)

Zum Kampfanzug kommt dann weitere Ausrüstung dazu - da auch Wettkämpfe in DVag durchgeführt werden, kommt es auch öfter zur Nutzung dieser Ausrüstung. Insoweit sind Teile auch erforderlich.

Ich gehe jetzt nicht hin, und überlege mir einzeln vor jeder Dvag, ob ein einzelnes Teil dort vielleicht nicht benötigt wird - es gehört halt zum Anzug ...
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. März 2014, 16:52:26
F_K, Sie reiten doch sonst auch immer auf Vorschriften herum, definieren jetzt aber, was individuell für Sie zum Feldanzug gehört (obgleich es in der Anzugsordnung alt/neu) nirgendwo geregelt ist!

Insofern nutze ich einmal eine Ihrer typischen Redewendungen, dass Ihre Definition von dem, was zum Feldanzug gehört, vollkommen belanglos ist. Ihr Pech, wenn Sie deshalb nicht fliegen "können"!

Oder anders herum: Lassen Sie Ihren Feldanzug mit dem ganzen Gerödel in den Taschen waschen? Wohl eher nicht, insofern ist es wohl durchaus zumutbar, die nicht genehmigten Gegenstände ins Reisegepäck zu verfrachten, soweit zulässig. Und wenn Sie meinen, Sie könnten bei einer DVag im U-Raum weder auf ihre Taschenlampe, Pfeife & Co. nicht verzichten, dann nehmen Sie eben nicht daran teil. Im Übrigen: Welche Fluglinie verbietet das Mitführen von Dokumenten und Kugelschreibern und Handy in der bekleidung ihrer Passagiere?

Selten so ein blödsinniges Argument gelesen - oder wie Sie oft sagen: Sie haben einfach schwachfug produziert, um mal wieder einen schlauen Beitrag zu leisten.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Andi am 04. März 2014, 17:00:24
Also an sich ist dieser ganze Thread völlig für die Tonne, da von Anfang an nicht mal im Ansatz auf die Frage des TE eingegangen wurde, sondern nur eine dümmlich-schlaue Metadiskussion geführt wurde.

Überlege mir gerade, ob es vielleicht sinnvoll wäre, für ein paar Gestalten einen eigenen Forenteil zu basteln in dem Bots dann Fragen stellen und sie sich dann wie hier auch völlig sinnbefreit verlustieren können. Und damit es dann auch einen positiven Effekt hat werden sie dann für den Rest des Internets dauerhaft gesperrt.

Gruß Andi
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. März 2014, 17:18:19
Lieber Andi, knapp daneben ist auch daneben,

in dieser Zuschrift beantwortete ich dem Fragensteller seine Frage sehr genau: (03.03., 16:53 Uhr)

"Also ich kenne aus meiner Kommandeurzeit für DVags Vordrucke, in denen war sinngemäß ein Feld "Dem Reservisten ist auf dem Weg zur/von der DVag das Tragen des _______________ gestattet". Hier war in den meisten Fällen "Feldanzug, Grundform mit Barett" eingesetzt worden.

Hat sich das in letzter Zeit verändert? Wenn nicht, muss der Fragensteller doch nur auf die Angaben auf seinem hinzuziehungsbescheid schauen. Wenn dort der Feldanzug verzeichnet ist, darf er in auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, also auch einem Flugzeug, tragen. Steht dort Dienstanzug, müsster er bei dem Genehmigenden der Hinzuziehung das Tragen des Feldanzugs beantragen."

Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Andi am 04. März 2014, 17:29:29
Zitat von: miguhamburg1 am 04. März 2014, 17:18:19
in dieser Zuschrift beantwortete ich dem Fragensteller seine Frage sehr genau: (03.03., 16:53 Uhr)

Das war ja auch nicht Teil der Metadiskussion, sondern einer von ich vermute nicht mal insgesamt 5 brauchbaren Beiträgen in diesem Thread.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: BravoNovember am 04. März 2014, 20:12:50
Zitat von: F_K am 04. März 2014, 14:11:06
.. Na, wenn wir schon dabei sein:

- Feuerzeuge waren mal problematisch, derzeit (im Inland) wohl maximal ein Gasfeuerzeug "am Mann" (Zippo geht im Flieger nicht).
- Eine Taschenlampe mit Lithiumbatterien benötigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die man im Zweifelsfall wohl eher nicht greifbar hat.
- ggf. vorhanden Mittel zum Feuerstarten (Kampfanzug), wie Wachslösungen oder Magnesiumfeuerstarter oder Sturmstreichhölzer sind wohl grundsätzlich im Flugzeug verboten ..

Vielen Dank! Sie waren mit wenigen anderen jemand, der hier wirklich nützliche Antworten gegeben hat.

Aber es scheint ja ein grundsätzliches Problem in diesem Forum zu sein, denn jede Frage die man stellt, scheint manchmal zu viel zu sein.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: KlausP am 04. März 2014, 20:19:24
Noch mal von mir:

Wenn Sie gleich in Ihrem ersten Posting erwähnt hätten, dass auf Ihrem Zuziehungsbescheid "Feldanzug, flecktarn" als "Reiseanzug" genehmigt worden ist, wäre die ganze Diskussion nicht notwendig gewesen. Stattdessen schrieben Sie nur etwas von "Dienstreise".
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Andi am 04. März 2014, 20:46:58
Zitat von: KlausP am 04. März 2014, 20:19:24
Wenn Sie gleich in Ihrem ersten Posting erwähnt hätten, dass auf Ihrem Zuziehungsbescheid "Feldanzug, flecktarn" als "Reiseanzug" genehmigt worden ist, wäre die ganze Diskussion nicht notwendig gewesen.

Braucht er auch nicht. Er hat eine Frage gestellt, die geflissentlich ignoriert wurde.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: ulli76 am 04. März 2014, 20:52:10
Ich verstehe auch nicht, wo das Problem ist, wenn man darauf hinweist, dass es bestimmte Gegenstände gibt, die im Flugzeug Probleme machen.
Wie man sieht, kommt man da nicht unbedingt direkt selber drauf.
Und da auch andere Kameraden außer dem TE mitlesen, kann die Info auch für sie wichtig sein- die gleichen Regelungen betreffen auch Soldaten auf dem Weg in den und aus dem Einsatz.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: DerHunter am 06. März 2014, 01:10:48
jetzt mal ne blöde anfänger-frage von mir:


welchen anzug muss man denn anhaben, wenn man freitags ins wochenende startet und nicht wie gewohnt nach hause fährt sondern irgendeinen freund besucht, der weiter weg wohnt und man mit dem flugzeug anreisen muss?  ??? ???

mfg
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Andi am 06. März 2014, 01:26:25
Zivil oder Dienstanzug.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Afghanikush am 11. März 2014, 20:58:51
Weshalb?

Also in jeder Einheit in der ich bisher war wurde die Heimreise im Feldanzug durch den Disziplinarvorgesetzten genehmigt.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Tommie am 11. März 2014, 21:04:01
Die Frage haben Sie aber schon verstanden, oder ;) ? Speziell den fett gedruckten Teil ...

Zitat von: DerHunter am 06. März 2014, 01:10:48Welchen Anzug muss man denn anhaben, wenn man Freitags ins Wochenende startet und nicht wie gewohnt nach Hause fährt sondern irgendeinen Freund besucht, der weiter weg wohnt und man mit dem Flugzeug anreisen muss
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Afghanikush am 11. März 2014, 21:10:42
Zitat von: Tommie am 11. März 2014, 21:04:01
Die Frage haben Sie aber schon verstanden, oder ;) ? Speziell den fett gedruckten Teil ...

Zitat von: DerHunter am 06. März 2014, 01:10:48Welchen Anzug muss man denn anhaben, wenn man Freitags ins Wochenende startet und nicht wie gewohnt nach Hause fährt sondern irgendeinen Freund besucht, der weiter weg wohnt und man mit dem Flugzeug anreisen muss

Ist doch vollkommen egal ob ich nach Hause, zur Freundin, Freund oder sonstwem fahre, fliege oder jogge.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: ulli76 am 11. März 2014, 21:19:32
Nein,ist es nicht.
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: Tommie am 11. März 2014, 21:24:16
Eine direkte Heimreise auf dem kürzesten Weg von der Dienststelle zur Wohnung, wird sehr oft im Feldanzug genehmigt, aber nicht eine Reise irgendwo hin in Deutschland! Dafür trägt man dann, wenn man denn unbedingt in Uniform reisen "muss", den Dienstanzug! Quelle: ZDv 37/10 ... und in diesem Fred bereits zitiert ...
Titel: Antw:Dienstreise
Beitrag von: KlausP am 11. März 2014, 21:35:06
jetzt komm aber nicht mit so'n Kram vie Vorschriften oder so ...  ::) tz tz tz