Hi,
also meine Frage wo genau in der ZDv steht, ob Nichtraucher in dienstlichen Räumen das Recht auf eine rauchfreie Umgebung haben? Ich weiß, dass in der ZDV 10/5 Punkt 307. bzw 313. steht, dass das Rauchen in Gemeinschaftsräumen bzw den Stuben zu unterlassen ist, wenn sich Nichtraucher dort aufhalten. Doch leider wird in der Aufzählung im Punkt 308, nicht erwähnt ob ein Büro ein Gemeinschaftsraum ist(in diesem Punkt werden mehrer Räumlichkeiten wie Lese- und Fernsehraum aufgeführt). Ich hab nur noch im Anhang dieser ZDv den Verweis darauf gefunden in dem steht: Nichtraucher in dienstlichen Räumen Federführung BMVg - WV IV 6
Nun meine Frage was das bedeutet und ob es da eine konkrete Regelung gibt, da ich morgen gerne mit meinem Spiess über das Problem reden möchte, dass bei uns alle Büros und besonders der Flur nur so verpestet sind mit Rauch und weil wir noch so nen Vorschriftenfetischisten bei uns haben, würde ich natürlich genau wissen wollen, welche ZDv was dazu sagt.
Danke im vorraus
Ich weiß zwar nicht, in welcher ZDV dazu was steht (Innendienstvorschrift evtl?), aber ich weiß dass ein Gesetz existiert, das ebendies regelt: wenn sich im Büro nur ein Nichtraucher gegen Rauchen ausspricht, ist das Büro sofort Nichtraucherzone.
Und meines Wissens gelten diese Gesetze/Vorschriften auch für die Bw.
Evtl wird man fündig im Arbeitsschutzbereich?
Letztlich ist es die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Gesundheits- und Nichtraucherschutz, die durch die Bundesrepublik Deutschland und damit auch durch die Bundeswehr umgesetzt sein muss. Entweder steht es in der 10/5 oder im VmBl. In allen Räumen mit Publikumsverkehr ist das Rauchen untersagt. Und ein Büro iszt im Zweifel als "Raum mit Pzblikumsverkehr" anzusehen.
Ich meine dazu hing damals bei uns ein Fernschreiben aus, bin mir jetzt aber auch nicht mehr ganz sicher