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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Kölnass am 09. März 2014, 11:10:48

Titel: Anerkennungsjahr RA
Beitrag von: Kölnass am 09. März 2014, 11:10:48
Hallo :)

Ich habe soeben die Prüfung zum RS (Rettungssanitäter) bestanden und morgen beginnt der Lehrgang zum RA (Rettungsassistent). Im Juli ist dann das Examen und ich könnte danach mit dem Anerkennungsjahr beginnen.
Nun interessiere ich mich für die Laufbahn als Feldwebel im Sanitätsdienst und würde gerne von euch wissen, ob ich bereits nach dem Examen bei der BW beginnen könnte und dort zunächst das Anerkennungsjahr absolvieren?
Titel: Antw:Anerkennungsjahr RA
Beitrag von: Rabbit am 09. März 2014, 12:38:18
Auch der verkürzte Rettungsassistenlehrgang geht länger als nur 4 Monate... Das halt ich aber für nen Gerücht :) sind ja 420 std plus Klinikpraktikum außerdem macht es doch Sinn, dass Jahrespraktikum denn gleich zu machen. Danach kannst du doch mit höheren Dienstgrad einsteigen...

Ob die bw dich für nen Anerkennungsjahr freistellt, kann ich dir leider nicht sagen. Will dir auch keine falschen Hoffnungen machen bzw falsche Infos geben ;-)
Fraglich dabei ist, dass du Glück hattest noch ne schule zu finden, die diesen überhaupt noch anbietet :)
Titel: Antw:Anerkennungsjahr RA
Beitrag von: ulli76 am 09. März 2014, 13:46:25
Nein,du kannst das fehlende Anerkennungsjahr nicht beim Bund machen.
Entweder einstellung mit ZAW oder den Berufsabschluss mitbringen.
Titel: Antw:Anerkennungsjahr RA
Beitrag von: Kölnass am 09. März 2014, 14:05:24
Hallo :)

Ja, ich mache tatsächlich die verkürzte RA-Ausbildung - das heisst: Erst den RS, danach DIREKT den RA - ist zwar ziemlich viel Lernstoff für die kurze Zeit, dafür bin ich aber im Juli fertig und konnte so noch den RA machen, ohne auf den Notfallsanitäter zu warten ;)
Meine Frage war nur, ob man das Anerkennungsjahr dann über die BW machen kann - da es ja bisher die Möglichkeit gab, den RA komplett über die BW zu machen und die bieten dort dann ja auch das Anerkennungsjahr an (zwar eine Wache "ausserhalb" aber die immerhin mit der BW kooperiert).
Mir gehtr es nur darum, dass ich gerne schon zum Ende des Jahres zur BW gehen würde. Aber ich mache mir jetzt eh erstmal einen Beratungstermin aus. Vielleicht muss ich das Anerkennungsjahr dann eben noch auf eigene Faust machen, kann dann aber spätestens Ende 2015 zur BW :)

LG und Danke ;)
Titel: Antw:Anerkennungsjahr RA
Beitrag von: Firli am 09. März 2014, 14:07:50
Da brauchst den Termin gar nicht machen denn wie ulli schon geschrieben hat: Es geht nicht. Entweder ist der RA fertig mit Urkunde und allem drum und dran oder man macht die Ausbildung im Rahmen einer ZAW. 

Fazit: Bundeswehr Ende 2015

Titel: Antw:Anerkennungsjahr RA
Beitrag von: Kölnass am 09. März 2014, 14:16:10
Aber den Notfallsanitäter gibts bei der BW auch noch nicht, oder?
Wenn ich den RA über die BW gemacht hätte, hätte ich dann dennoch als Feldwebel einsteigen können? Verstehe ich das dann richtig: Ausbildung RA über BW, dann Feldwebelausbildung?
Und wann beginnen die Feldwebelausbildungen und wo sind die Standorte? Hatte jetzt München und Bremen gelesen, stimmt das?
Hat man auch die Möglichkeit, dann als Sanitätsunteroffizier/feldwebel zur Marine zu gehen?

Sorry für die ganzen Fragen, aber ich bin ganz neu in dem Bereich ;)
Titel: Antw:Anerkennungsjahr RA
Beitrag von: Firli am 09. März 2014, 14:24:21
Nur wenn Sie fertiger RA sind werden Sie als Feldwebel eingestellt. Sprich vom ersten Tag an Dienstgrad Feldwebel. Ohne den RA aber mit ZAW dazu wären Sie am ersten Tag "Schulterglatze" (Feldwebelanwärter)". Irgendwann dann Gefreiter (Feldwebelanwärter) , etc..

WO die BW ihre RA ausbildet weiß ich nicht. Ich hab den zivil gemacht. Die Lehrgänge für SanFeldwebel sind überwiegend in München an der SanAk.

Und ja: Bei der Marine könnten Sie,wenn Sie fertig sind mit dem RA, als Bootsmann eingestellt werden. Ohne den RA aber mit ZAW dazu dann halt wie oben beschrieben nur setzen Sie statt Feldwebelanwärter dann Bootsmannanwärter ein.

Wie genau deren Lehrgangsplanung aussieht, sprich wann ZAW,wann Laufbahnlehrgänge,etc, weiß ich nicht da ich wie gesagt direkt mit höherem Dienstgrad eingestiegen bin. Aber dazu gibt es eine wunderschöne Tabelle auf der Karriereseite der Bundeswehr. Könnte auch in einer der Broschüren stehen welche auf besagter Seite zum Download zur Verfügung stehen.
Titel: Antw:Anerkennungsjahr RA
Beitrag von: Feuerjäger am 09. März 2014, 14:31:26
Also wäre es sinnvoll, das Anerkennungsjahr dann privat zu machen, aber schon jetzt für den Feldwebel bewerben, damit ich nächstes Jahr beginnen könnte?
Titel: Antw:Anerkennungsjahr RA
Beitrag von: Rabbit am 09. März 2014, 14:47:50
Ja. Das Jahrespraktikum solltest du gleich durchziehen und dich schon mal Bewerben, damit du später nen direkten Übergang hast. Dazu kannst du dich aber beraten lassen.

Titel: Antw:Anerkennungsjahr RA
Beitrag von: ulli76 am 09. März 2014, 15:18:31
Die Frage ist dann aber auch,ob die Bundeswehr dann noch Interesse hat, RAs einzustellen. Die neuen mit ZAW sollen schon direkt zum NS ausgebildet werden. Und die RAs sollen nach und nach weitergebildet werden.
Titel: Antw:Anerkennungsjahr RA
Beitrag von: Rabbit am 09. März 2014, 15:54:54
Das ist wohl so :) darum wundert mich ja auch, dass er noch nen ra macht. Zumal du dann später nen gewissen stundensatz vorweisen musst, damit du die verkürzte ns Weiterbildung machen kannst. Jedenfalls ist das bei uns in brandenburg so.
Titel: Antw:Anerkennungsjahr RA
Beitrag von: Feuerjäger am 09. März 2014, 16:37:28
Daher meine Überlegung, ob es nicht sonnvoller ist, dann doch über die BW den Notfallsanitäter zu machen.
Also wäre ein Beratungsgespräch nun angebracht ;)
Titel: Antw:Anerkennungsjahr RA
Beitrag von: Rabbit am 09. März 2014, 17:32:14
Naja die frage ist, ob der Bund sie auf die Förderung Ns schickt, oder gar kein Interesse mehr an RA hat... Würde mich beraten lassen und den Assistenten bis zum Schluss durchziehen.

Titel: Antw:Anerkennungsjahr RA
Beitrag von: ulli76 am 09. März 2014, 17:40:38
RA durchziehen,rechtzeitig bewerben und im Falle einer Absage gleich den NS zivil organisieren.