Hallo,
Ich wollte mal fragen ob man als FWDL'er das Geld für Heimfahrten am Wochenende zurückbekommt?!
Danke schonmal ;)
Sie sollten eigentlich eine Fahrkarte erhalten. Mit der sie auf der eingetragenen Strecke ihre Heimreise antreten können. Diese ist gültig für ihre Dienstzeit und wird am Ende abgegeben.
Sie können doch kostenlos mit der Bahn fahren. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist darüber hinaus eine Kostenerstattung möglich. Welche das sind, weiss Ihr Rechnungsführer.
Achso, ok. Danke für die schnellen Antworten.
Ich habe diese Karte, war mir nur nicht über die Möglichkeiten die ich mit ihr habe im Klaren.
Zitat von: FWDL'er am 11. März 2014, 18:24:01
Achso, ok. Danke für die schnellen Antworten.
Ich habe diese Karte, war mir nur nicht über die Möglichkeiten die ich mit ihr habe im Klaren.
Häää? Hat Ihr ReFü Sie darüber nicht unterrichtet? Oder der Spieß? Oder zur Not das GeZi? Außerdem steht auf dem "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten" doch sowas drauf.
Das macht mich jetzt auch sehr stutzig :o
Sie sollten auch mal zuhören, wenn ihnen was erklärt wird zu den Dingen die sie ausgehändigt bekommen bei der Bundeswehr...Auch wenn es "nur" ein Stück Papier ist.
???
ZitatDas macht mich jetzt auch sehr stutzig
Mich nicht, mich macht sowas traurig ... ::)
Tja Klaus...man kann nur hoffen das er bei den Schulungen im Umgang mit der Waffe zuhört...und dann nicht plötzlich sich und andere in Gefahr bringt...weil es ja viel "cooler" ist mit der Wumme rum zu spielen statt zu zuhören...
Ja wieder mal nur super-elite-sniper hier im Thread...
Das Forum ist doch dazu da um einfach nochmal nachzufragen wenn man sich bei bestimmten Dingen noch unsicher ist. Und bei der Sache war das so, weil ich hier im Forum so viel darüber gelesen habe, wo ich mir dann einfach nicht mehr sicher war.
Da sind diese ganzen abfälligen Bemerkungen meiner Meinung nach völlig unangebracht.
Aber ich danke trotzdem...
Zitat von: Nico R. am 11. März 2014, 20:06:38
Da sind diese ganzen abfälligen Bemerkungen meiner Meinung nach völlig unangebracht.
Genau das meinte ich mit meinem Beitrag.
Zitat von: Nico R. am 11. März 2014, 20:06:38
Das Forum ist doch dazu da um einfach nochmal nachzufragen wenn man sich bei bestimmten Dingen noch unsicher ist. Und bei der Sache war das so, weil ich hier im Forum so viel darüber gelesen habe, wo ich mir dann einfach nicht mehr sicher war.
Da sind diese ganzen abfälligen Bemerkungen meiner Meinung nach völlig unangebracht.
Aber ich danke trotzdem...
Mich wundert das nur, dass Ihnen scheinbar der Berechtigungsausweis einfach so in die Hand gedrückt worden ist, ohne Ihnen zu sagen, was Sie damit dürfen und was nicht. Ich kenne das nämlich anders, bei uns hat der ReFü (oder der Spieß - also ich) jeden Rekruten vor der ersten Heimfahrt schriftlich darüber belehrt, eben weil die mißbräuchliche Benutzung für den Soldaten ganz schön teuer werden kann.
Nach der Vorschrift muss die Belehrung sogar durch den Disziplinarvorgesetzten oder durch einen beauftragten Offizier durchgeführt werden. War mit Sicherheit ein Bestandteil beim "Chefunterricht".
Hallo Niko.
Sie haben einen Bahnberechtigungsausweis bekommen. Wenn sich die Kaserne und der Wohnort in demselben Verkehrsverbund befinden, dann müssen sie die Fahrt erst selbst bezahlen. Wenn sie dann die Fahrkarten beim ReFü abgeben, bekommen sie diese wieder erstattet. Wenn sich die Kaserne und der Wohnort in 2 verschiedenen Verkehrsverbünden befinden, dann können sie, mit dem Bahnberechtigungsausweis, direkt kostenlos fahren!
Meine AGA war in Walldürn und befindet sich im Verkehrsverbund Rhein Neckar. Mein Wohnort befindet sich ebenfalls im Verkehrsverbund und ich musste damals, also 2011, die Fahrtkosten erstmal selbst tragen. Mir wurde alles zurück erstattet.
Wenn sie sich unsicher sind, besuchen sie ggf. den ReFü oder fragen im GeZi nach. Das sind in solchen Fälle die ersten Ansprechpartner.
Liebe Grüße
Ich glaube das wurde ein bisschen falsch verstanden ;) ich frage hier im Vorhinein! Ich habe erst am 1.4.14 Dienstantritt.! Die Fahrkarte zur Dienstantrittsreise habe ich bereits, den Rest erhalte ich dann also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, in der Anfangszeit.
Vielen Dank ;)
Gruß Nico
Zitat von: FWDLer96 am 12. März 2014, 12:26:15
Ich glaube das wurde ein bisschen falsch verstanden ;) ich frage hier im Vorhinein! Ich habe erst am 1.4.14 Dienstantritt.! Die Fahrkarte zur Dienstantrittsreise habe ich bereits, den Rest erhalte ich dann also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, in der Anfangszeit.
Vielen Dank ;)
Ach sooo ... sagen Sie das doch gleich. ;)
Ich hab meine gesamten Unterlagen nach diesem Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten durchsucht und dachte schon das ich das irgendwie verlegt habe oder so ^^
Suche sofort einstellen! :D Den können Sie erst nach Dienstantritt bekommen. ;)
Ja, das wurde mir jetzt zum Ende hin auch irgendwie klar xD
Also, danke nochmal ;)
Ja dann auch von mir ein Sorry, für den etwas barschen Ton! Ich habe das so verstanden, das Sie schon Aktiv seien und das Teil in der Einheit ausgehändigt bekommen haben...Dann ergibt die Anfrage nun auch für mich Sinn...Also nochmals Entschuldigung für das derbe anhauen von der Seite.
Ja, ist kein Problem! Das war von mir auch wirklich etwas unklar formuliert.;)
Wenn man jetzt Fahrkarte bekommen hat, aber in der krassen Provinz wohnt und ohnehin nur 100km von der Kaserne weg wohnt? Mir wurde damals gesagt, da ja 25km von mir entfernt erst ein Bahnhof existiert, werde ich die Familienheimfahrten zurück erstattet bekommen. Allerdings nur 130 Euro Pro monat, und ich glaube 20cent pro Kilometer. War auch bei meiner Musterung so. Hatten damals 40 Euro überwiesen für Hin&Rückfahrt.
Zitat von: AllStar am 13. März 2014, 09:10:31
Wenn man jetzt Fahrkarte bekommen hat, aber in der krassen Provinz wohnt und ohnehin nur 100km von der Kaserne weg wohnt? Mir wurde damals gesagt, da ja 25km von mir entfernt erst ein Bahnhof existiert, werde ich die Familienheimfahrten zurück erstattet bekommen. Allerdings nur 130 Euro Pro monat, und ich glaube 20cent pro Kilometer. War auch bei meiner Musterung so. Hatten damals 40 Euro überwiesen für Hin&Rückfahrt.
Deshalb habe ich ja schon zu Anfang geschrieben:
Zitat von: KlausP am 11. März 2014, 18:10:16
Sie können doch kostenlos mit der Bahn fahren. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist darüber hinaus eine Kostenerstattung möglich. Welche das sind, weiss Ihr Rechnungsführer.
Wenn der nächste Bahnhof 25km weiter weg ist, bekommt ein FWDL die Fahrkosten für den Bus oder, falls es auch sowas nicht gibt, evtl. die Taxikosten für diese Strecke erstattet.
Ich werde aber auf jeden Fall mit dem Auto anreisen, da es Bus Verbindung auch nicht gibt. 100km kann ich im Notfall auch selbst tragen ist ja nicht die Welt. Mit dem Taxi 100km fahren is definitiv teurer, als mit dem PKW 20cent pro Kilometer bis zu 130 Euro zu erstatten.
@ Allstar:
Du VERWECHSELST da etwas - bei Dienstreisen (und "Einstellung / Testung" ist eine solche) wird Privat KFZ mit 20 cent pro Kilometer aber maximal 130 Euro pro Strecke erstattet.
Familienfahrten / Wochenendheimfahrten sind ein anderes Thema - da wird nur in sehr krassen Spezialfällen eine Erstattung für PKW erfolgen - und auch dann nur in der Maximalhöhe, die eine Bahnfahrt gekostet hätte ... (und zwar der Spezialtarif, denn der Bund für diese Tickets erhält ..)
Der Kern meiner Aussage ist dieser:
ZitatNur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist darüber hinaus eine Kostenerstattung möglich. Welche das sind, weiss Ihr Rechnungsführer.
Er wird Ihnen genau sagen,
welche Kosten erstattet werden. Es ist durchaus möglich, die Kosten für die Benutzung des eigenen PKW zu erstatten, das Taxi war nur
ein Beispiel von mir.
Ah okay dann sorry dafür. Dann weiß ich ja, das ist meine ca 100 euro im Monat für hin&heim selbst bezahlen darf :) Naja so tragisch ist das auch nicht. Bin ich gewohnt :p
Ein gesunder Fussmarsch.. spart Geld und fördert die Fitness :)
Gute Idee, aber leider nein. Am Wochende möchte man doch schnell zu seiner Freundin/Familie gehe ich mal von aus. Außer es ist so schön, das man gerne länger bleibt ;) Es geht dann von Zweibrücken in den Hunsrück und wird langsam Steiler :)
Zitat von: AllStar am 13. März 2014, 09:31:20
Ah okay dann sorry dafür. Dann weiß ich ja, das ist meine ca 100 euro im Monat für hin&heim selbst bezahlen darf :) Naja so tragisch ist das auch nicht. Bin ich gewohnt :p
Warum schreibe ich mir hier eigentlich Schwielen anne Finger? ::)
Ist es egal wie groß die Strecke ist, angenommen von München nach Düsseldorf?
Genutzt werden dürfen, wahrscheinlich, alles außer ICE/EC, wie mit Standardfahrkarte?
ja. Die Strecke ist unerheblich, auch wenn Du in Kiel wohnst und Gerbirgsjäger in Hintertupfingen wirst.
Die Zugart ist meine ich egal, ab 2h Fahrtdauer darf man meine ich sogar erste Klasse reisen.
Die erste Klasse ab einer Reisedauer von 2 Stunden bezieht sich auf Dienstreisen und nicht auf Familienheimfahrten. Grundlage hierfür ist das Bundesreisekostengesetz!
Die Familienheimfahrten für FWDLer mit dem Fahrberechtigungsausweis werden immer in der 2. Klasse durchgeführt und selbstverständlich auch im IC oder ICE, sofern dieser auf der Strecke zwischen Wohn- und Dienstort verkehrt!
Zitat von: Tommie am 13. März 2014, 10:13:43
Die erste Klasse ab einer Reisedauer von 2 Stunden bezieht sich auf Dienstreisen und nicht auf Familienheimfahrten. Grundlage hierfür ist das Bundesreisekostengesetz!
Die Familienheimfahrten für FWDLer mit dem Fahrberechtigungsausweis werden immer in der 2. Klasse durchgeführt und selbstverständlich auch im IC oder ICE, sofern dieser auf der Strecke zwischen Wohn- und Dienstort verkehrt!
Danke, klingt ja super. 2. od. 1 Klasse ist irrelevant (für mich).
Für mich ist die Klasse nicht egal, denn ich gebe mich nicht so gerne mit dem Plebs ab ;D !
ZitatFamilienheimfahrten
Kostenlose Fahrt mit der Eisenbahn in der
2. Klasse oder dem Omnibus im Schienenersatzverkehr
zwischen den Bahnhöfen/
Haltepunkten der Gemeinschaftsunterkunft
und der Wohnung. Hierzu wird ein
Bahnberechtigungsausweis ausgestellt. In
den Verkehrsverbünden sind Sonderregelungen
zu beachten.
Zahlung von Reisebeihilfen für bis zu 5
Familienheimfahrten im Kalendermonat,
wenn mangels Eisenbahnverbindung ein
anderes Beförderungsmittel (Linienbus,
ausnahmsweise auch Privat-Kfz) benutzt
werden muss.
VMBl 1990, S.
322, 382
- Erlasse BMVg
vom 01.10.1990,
11.03, 10.05.
1991, 19.08.1994,
14.03, 02.07
1996, 26.02.1998,
10.10.2000,05.10.
2001, 22.05.2002,
24.03, 04.07.
2003, 15.01,
08.10, 04.11,
09.11, 30.11,
16.12.2004,
28.01, 15.04,
10.05, 28.07,
23.11.2005,
08.03.2006
- S I 1/ PSZ V 1/
PSZ III 1 - Az 23-
04-00
... bei aber "nur" 100 km Strecke und "ungünstigen Verbindungen" werden aber wohl NICHT die "unzumutbaren" Zeiten erreicht, die notwendig sind (wenn man "Kohle" möchte).
Meine fresse was eion geflame hier da traut man sich ja überhaupt nichts zu fragen bei jeder kleinichkeit wird man hier als depp dargestellt ...lächerlich solche kameraden wünsche ich mir nicht !
Zitatbei jeder kleinichkeit wird man hier als depp dargestellt
Wenn man sowas schreibt, wird man das auch zu Recht.