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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Alexander1512 am 12. März 2014, 16:05:20

Titel: G36 Magazin fehlt
Beitrag von: Alexander1512 am 12. März 2014, 16:05:20
Hallo Leute,
mache momentan meine Aga und habe nach dem Biwak eines meiner g36 magazine vermisst.Habe es einem einzelnen Ausbilder gesagt,der meinte taucht sicher wieder auf.das tat es nicht,die letzte Woche und diese bin ich kzh sodass ich nichts melden kann.Wenn ich den Verlust also am Montag,4 Wochen spaeter melde,käme das sicher nicht gut zumal ich eh nur Stress mit den Ausbildern habe..Was soll ich nun tun?So einfach bestelln kann man die ja leider auch nicht..
Titel: Antw:G36 Magazin fehlt
Beitrag von: Andi am 12. März 2014, 16:06:47
Du hast es doch schon einem Ausbilder gemeldet. Da wird noch eine Sachschadensmeldung fällig und eventuell musst du das Ding dann bezahlen. Ich hoffe es war leer...
Titel: Antw:G36 Magazin fehlt
Beitrag von: Bravo Zulu am 12. März 2014, 16:07:58
Melde den Verlust auf jeden Fall jetzt sofort, wenn auch telefonisch.

Du musst dann eine Sachschadensmeldung ausfüllen.

Sage dass du es vorab schon dem einen genannten Ausbilder gemeldet hast.

Ein Magazin (leer) ist im normalfall keine große Sache.
Titel: Antw:G36 Magazin fehlt
Beitrag von: skif am 12. März 2014, 16:16:03
Hey, mir ist es in meiner aga auch passiert, Magazin + Magazintasche ist während eines Waldkampfes vom Koppel abgekommen,  man hat zwar danach gesucht, aber leider nichts gefunden... Ich musste dafür bezahlen, obwohl mir erst danach ein Ausbilder gesagt hat, dass ich es auch verweigern konnte, da ich es in einem biwak "verloren" habe.
Titel: Antw:G36 Magazin fehlt
Beitrag von: miguhamburg1 am 12. März 2014, 16:43:54
Verweigern zu zahlen können Sie immer. Wenn Ihr Disziplinarvorgesetzter auf Haftung entschieden hat, geht die Sachschadensmeldung zusammen mit Ihrem Widerspruch zur Haftung zum Rechtsnachfolger der alten Wehrbereichsverwaltung, das müsste jetzt das Bundesverwaltungsamt sein. Die prüfen dann den Vorgang und stellen entweder die Sache ein oder verfügen einen Kostenbescheid, gegen den Sie dann ggf. Rechtsmittel einlegen können.

Das mit der generellen Nichthaftung im Biwak etc. ist schon immer Unsinn gewesen, hält sich über Soldatengenerationen hinweg aber hartnäckig. Es kommt wie immer auf den Einzelfall an: Wie oft und wann zuletzt vor dem festgestellten Verlust haben Sie die Vollzähligkeit Ihrer Ausrüstung geprüft? Wie erfolgte ggf. nach der Meldung des Verlust eine Suche? Welche schuldhafte Pflichtverletzung ist Ihnen vorzuwerfen? Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Sie der Dienstherr überhaupt in Regress nehmen. Das aber müsste sich aus der Sachverhaltsklärung auf Basis Ihrer Sachschadensmeldung schon zweifelsfrei für Ihren DV ergeben.

Fazit: Melden Sie den Verlust auf Ihre Sachschadensmeldung und damit, was wann unter welchen Umständen stattfand, wem Sie den Verlust meldeten und was dieser Vorgesetzte daraufhin veranlasste.