Guten Morgen (amerikanische Zeit)
Ich glaube diese Frage wurde vielleicht schon irgendwo, irgendwann gestellt. Ich will mir hier paar Meinungen einholen.
zum Sachverhalt:
Soldat steuert betrunken ein KFz. Andere Soldaten sind auch dabei, unter anderem Dienstgrade. Der Fahrer wird angehalten, weil er sich nicht für die Polizei angemessen Verhalten hat. Es kommt zur Kontrolle mit Pusten ins Röhrchen. Muss übernacht bei der Polizeistation bleiben und wird wegen Drunkenheit am Steuer angeklagt. Zivil also schon mal einen auf den Deckel bekommen. Militärisch wird sich das nicht verhindern lassen. Meine Frage allerdings: Wie weit kann man denn die anderen belangen, wenn sie als DstGrd dabei sind und es nicht verhindert haben zu fahren. Wie weit geht das Verhältnis nach Dienst zwischen Mannschaften und Uffz/Offz ?
was man dazu sagen muss. Der Sachverhalt fand in einem anderem Land statt und die Gesetzeslage ist anders.
.. hier fehlen wichtige Sachverhalte zur Beurteilung:
- wie hoch war der Alkoholkonsum?
- war dieser für Aussenstehende zwingend zu erkennen?
- handelte es sich überhaupt um Vorgesetzte?
- Kasernengelände, in / ausser Dienst, direkte Vorgesetzte?
- waren alle Soldaten einsichtsfähig / zurechnungsfähig?
-1,5 Promille (USA ist es von Bundesstaat zu Bundesstaat anders)
-nach Dienst außerhalb des Kasernengeländes
-alle unter Alkoholeinfluss, aber zurechnungsfähig
- einsichtsfähig und zurechnungsfähig auch, spielt für die Polizei in diesem Land erstmal keine Rolle
- ob es sich um Vorgesetzte handelt weiss ich nicht, waren Unteroffiziere die mit dabei waren
also was ich mit Bundesstaat zu Bundesstaat meine; die Promillegrenze wird überall anders gehandhabt. In diesem fall waren 0,8 erlaubt.
Fahrverbot für Ersttäter + Geldstrafe
Zitat- ob es sich um Vorgesetzte handelt weiss ich nicht, waren Unteroffiziere die mit dabei waren
Wäre aber ein ENTSCHEIDENDER Punkt - vermutlich gab es also gar keinen Vorgesetzten (außerhalb des Dienstes, außerhalb einer Kaserne).
Ich bin jedenfalls bei 1,5 Promille nur noch einschränkt einsichtsfähig - und "zähle" auch nüchtern kaum mit, was und wie alle trinken - insoweit ist kaum nachzuweisen, dass die anderen das Verhalten wissen mußten ...
mit den 1,5 promille war nur beim Fahrer. Die anderen hatten weniger. Alle waren privat unterwegs. Ist da nicht auch eine gewisse Aufsichtspflicht nach Dienst, auch wenn privat was unternommen wird?
ZitatIst da nicht auch eine gewisse Aufsichtspflicht nach Dienst, auch wenn privat was unternommen wird?
Ohne Vorgesetzteneigenschaft? Nein (nur in ganz krassen Ausnahmefällen).
Alles klar. Das hat meine Frage beantwortet, Vielen dank dafür ;)
Zitat von: Baltimore Ravens am 14. März 2014, 12:35:59... Die anderen hatten weniger. ...
Na ja, macht ja auch Sinn, denjenigen, der voll ist wie ein Truthahn fahren zu lassen ;) ! Dann riskieren die anderen nicht für minimale Überschreitungen der Promillegrenze gleich den Führerschein ;D ! Welcher Clown kam eigentlich auf die Idee? Und ... noch nie was von "designated driver" gehört?
Die Schilderung klingt nicht danach, dass alle zusammen gefahren sind, sondern eher so, als wenn der betrunkenste weggefahren ist und der Rest noch da bliebt.
Nein, einer ist als Beifahrer dabei gewesen und der Betrunkenste (er selbst sagt, er hatte nicht viel) ist gefahren