Moin Leute,
Ich habe mich vor kurzem von einem Wehrdienstberater beraten lassen und habe mich entschieden eine Laufbahn als Feldwebel bei den Feldjägern zu absolvieren. Doch bei der ganzen Sache gibt es einen Haken. Ich bin vor ca. 5 Monaten vor Gericht gelandet, die Anklage: "Gefährliche Körperverletzung". Das Gericht entschied sich dafür, das Verfahren gegen eine Auflage von 200€ an eine Hilfsorganisation, einzustellen. Nun meine Frage: Inwiefern wirkt sich das auf meine Einstellung als Feldwebel bei den Feldjägern aus?
Ich bedanke mich schon mal im voraus für jede hilfreiche Antwort.
mit freundlichen Grüßen
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Zum Thema Vorstrafen existieren bereits etliche Themen.
Ihr Fall wird weitergeleitet und geprüft. Sehr schön aber in der "Military Police" Soldaten zu haben, die wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt wurden...
Die Bewerbung geht zum Rechtsberater und der Entscheidet wie weiter zu Verfahren ist.
Und da es sich dabei um eine Einzelfallentscheidung handelt wäre eine Vorhersage des Ausgangs nichts anderes als Kaffeesatzleserei.
Zitat von: Cally am 14. März 2014, 12:22:25
Sehr schön aber in der "Military Police" Soldaten zu haben, die wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt wurden...
Da weiß man aber das man jemanden hat, der wenn es hart auf hart kommt schon mal hinlangen kann. :o
Zitat von: BulleMölders am 14. März 2014, 12:24:33
Zitat von: Cally am 14. März 2014, 12:22:25
Sehr schön aber in der "Military Police" Soldaten zu haben, die wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt wurden...
Da weiß man aber das man jemanden hat, der wenn es hart auf hart kommt schon mal hinlangen kann. :o
Qualifikationen sind Qualifikationen :D
Zitat von: Cally am 14. März 2014, 12:22:25
Sehr schön aber in der "Military Police" Soldaten zu haben, die wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt wurden...
Er will sich bewerben. Das ist ein himmelweiter Unterschied zu einer tatsächlichen Einstellung.
Ich muss dazu sagen das diese Anklage entstanden ist weil ich einen Freund beschützt habe. Und ich hab weder geschlagen noch getreten, es war lediglich ein "wegschubsen" was dem Bericht zu entnehmen ist, allerdings wird dies leider in Deutschland unter gefährlicher Korperverletzung gewertet.
grüße
Eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung ist keine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung...
Aber da wir ja in einer Gemeinschaft waren :/ Ich finde es eben schade das so etwas passiert wenn man doch nur einen Streit schlichten will.
Zitat von: Bumblebee am 14. März 2014, 12:40:05
Eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung ist keine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung...
Deswegen war die Frage hier in dem Forum, du bringst es ziemlich gut auf den Punkt. Es ist keine Verurteilung allerdings bin ich in Kontakt mit einem Staatsanwalt geraten, und so was verschweige ich natürlich nicht beim Wehrdienstberater. Mir wurde eine Zustimmungserklärung mitgegeben, wo der Rechtsberater Einsicht in diesen Fall bekommen kann.
Zitatdu bringst es ziemlich gut auf den Punkt.
Es wurde aber mit einer Einstellung gegen AUFLAGE abgehandelt.
Dies ist zwar keine Verurteilung, aber auch kein Freispruch. Gericht und StA (und auch Du) haben wohl ein Fehlverhalten bei Dir gesehen, sonst wäre es nicht zu der Auflage gekommen.
Die (vermutete) Schuld ist natürlich gering ...
Zitat von: F_K am 14. März 2014, 12:51:25
Es wurde aber mit einer Einstellung gegen AUFLAGE abgehandelt.
Dies ist zwar keine Verurteilung, aber auch kein Freispruch. Gericht und StA (und auch Du) haben wohl ein Fehlverhalten bei Dir gesehen, sonst wäre es nicht zu der Auflage gekommen.
Die (vermutete) Schuld ist natürlich gering ...
Ok das ist auf jeden Fall eine hilfreiche Antwort. Das heißt ich kann eigentlich nur hoffen.
Was aber am Verfahrensablauf mit der Beurteilung durch einen Rechtsberater der Bundeswehr nichts ändern wird.