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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: AGSHP am 17. März 2014, 13:36:06

Titel: Zivilklage mit angeben bei Bewerbung
Beitrag von: AGSHP am 17. März 2014, 13:36:06
Hallo.

Folgender Sachstand.

Autounfall mit Personenschaden vor geraumer Zeit.

Staatsanwaltschaft hat ermittelt gegen den Fahrer es wurde eingeräumt das der Fahrer keine Schuld trifft beim Unfall.
Ermittlungen eingestellt.

Jetzt klagt die Krankenversicherung des Unfallgeschädigten gegen den Fahrer wegen Behandlungskosten für´s Unfall Opfer.

Muss das bei der Bewerbung mit angegeben werden?

Weil Zivilklage und der Staat hat damit so gesehen nix zu tun.

Beste Grüße
Titel: Antw:Zivilklage mit angeben bei Bewerbung
Beitrag von: BSG1966 am 17. März 2014, 18:32:50
Ja.
Titel: Antw:Zivilklage mit angeben bei Bewerbung
Beitrag von: Interesse 1977 am 17. März 2014, 20:41:05
Warum?


Gesendet von meinem C 64
Titel: Antw:Zivilklage mit angeben bei Bewerbung
Beitrag von: BSG1966 am 17. März 2014, 21:09:10
Muss der Dienstherr das begründen? (Fänd ich jetzt in der Tat mal interessant...)
Titel: Antw:Zivilklage mit angeben bei Bewerbung
Beitrag von: Ralf am 17. März 2014, 21:19:14
Im Bewerbungsbogen ist doch klar beschrieben, was anzugeben ist.
Titel: Antw:Zivilklage mit angeben bei Bewerbung
Beitrag von: justice005 am 17. März 2014, 21:19:47
Zivilverfahren müssen selbstverständlich nicht angegeben werden. Danach wird im Fragebogen mit Sicherheit nicht gefragt.

Der Dienstherr interessiert sich nur für Strafverfahren.

Titel: Antw:Zivilklage mit angeben bei Bewerbung
Beitrag von: AGSHP am 17. März 2014, 22:13:20
vielen dank