Hallo.
Folgender Sachstand.
Autounfall mit Personenschaden vor geraumer Zeit.
Staatsanwaltschaft hat ermittelt gegen den Fahrer es wurde eingeräumt das der Fahrer keine Schuld trifft beim Unfall.
Ermittlungen eingestellt.
Jetzt klagt die Krankenversicherung des Unfallgeschädigten gegen den Fahrer wegen Behandlungskosten für´s Unfall Opfer.
Muss das bei der Bewerbung mit angegeben werden?
Weil Zivilklage und der Staat hat damit so gesehen nix zu tun.
Beste Grüße
Ja.
Warum?
Gesendet von meinem C 64
Muss der Dienstherr das begründen? (Fänd ich jetzt in der Tat mal interessant...)
Im Bewerbungsbogen ist doch klar beschrieben, was anzugeben ist.
Zivilverfahren müssen selbstverständlich nicht angegeben werden. Danach wird im Fragebogen mit Sicherheit nicht gefragt.
Der Dienstherr interessiert sich nur für Strafverfahren.
vielen dank