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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Owntez am 17. März 2014, 14:08:29

Titel: Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: Owntez am 17. März 2014, 14:08:29
Schönen guten Tag,

am 01.04 trete ich meinen Dienst bei der Bundeswehr als FWDL an und hätte da mal eine Frage..
Ich habe Samstag den Antrag von der Unterhaltsicherungsbehörde bekommen und bin grad am hin und her überlegen.
Eben schon einen Freund angerufen, der mal bei der Bundeswehr war und der meinte zu mir, dass das überhaupt kein Problem ist.

Nun zu meinem Problem:

Ich wohne seit dem 01.10.2013 allein in einer Mietwohnung. Nun hatte ich den Antrag letzte Woche gestellt, wegen Mietübernahme blablabla.. und dann kam ich mit meinem Vermieter so ins Gespräch, da im Haus eine Wohnung frei geworden ist.
Nun habe ich die Wohnung gemietet ab den 01.04.2014 und wohne derzeit noch in meiner alten Wohnung (Dachgeschoss) und die andere (Im selben Haus, nur Erdgeschoss).

Grund der neuen Wohnung :

- Küche (Vollausgestattet mit Kochstelle) (Meine alte hatte nur eine Spüle)
- Wohnzimmer und Schlafzimmer getrennt (Davor zusammen)
- Zentralheizung und isolierte Fenster (Davor 2 Gasöfen und 1-Fach verdichtete Fenster)

Kostenfaktor 345€ Warm.
Meine alte 220€ Warm. ~ 125€ Unterschied.

Nun meine Frage an euch, hat jemand eventuell mal ein selbes Problem gehabt oder weiß jemand, ob das ein Hinderniss darstellt, dass die Miete nicht übernommen wird?

Ich ziehe ja nur im Haus eine Wohnung runter, bei der Unterhaltsicherungsbehörde erreiche ich leider keinen mehr zum fragen.
Wäre echt super wenn mir wer helfen könnte :)

Liebe Grüße!
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: F_K am 17. März 2014, 14:15:02
Zitat§ 7a Mietbeihilfe
(1) Wehrpflichtige, die allein stehend und Mieter von Wohnraum sind, erhalten Mietbeihilfe nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4. Alleinstehend sind Wehrpflichtige, die nicht mit Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5 in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben. Keine Mietbeihilfe erhalten Wehrpflichtige, die im Eigentum der Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 stehenden Wohnraum nutzen und über kein eigenes Einkommen im Sinne von § 10 verfügen.
(2) Als Mietbeihilfe wird gewährt
2.Ersatz von 70 vom Hundert der Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 209 Euro, in allen anderen Fällen des Absatzes 1, sofern das Mietverhältnis vor dem Wehrdienst begonnen hat.
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: Owntez am 17. März 2014, 14:19:58
Ja das hatte ich bereits alles im Internet gelesen.
Trotzdem hilft mir das nicht besonders weiter, da mein neues Mietverhältniss auch am 1.04 beginnt, sowie mein Wehrdienst.

Das war ja meine Frage, ob ich eventuell die Chance auf Übernahme hätte oder einen Teil, da ich ja nur im Haus umziehe?
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: Flexscan am 17. März 2014, 14:23:18
mist
@F_K versehentlich deinen Post falsch editiert sry, sollte zitieren sein

Da am 01.04. ein neues Mietverhältniss beginnt wird auch dieses berücksichtig.
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: F_K am 17. März 2014, 14:24:51
Es ist völlig EGAL, wohin Du umziehst, es kommt auf das Einzugsdatum an.

Wenn Du umziehen solltest (zum 1. 4.) bekommt Du halt nur 209 Euro, sonst vermutlich die gesamte Miete "bezahlt".

Steht genauso im Gesetz.
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: Owntez am 17. März 2014, 14:27:42
Okay alles klar.
Ich bin halt nur etwas stutzig, da das Mietverhältsnis nicht vor dem Dienstantritt an fängt, sondern genau am gleichen Datum :D

Aber Danke :)
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: F_K am 17. März 2014, 14:29:53
Genau - fängt es zum Wehrdienst an, gibt es NICHTS (sondern ist von Deinen Sold zu bezahlen).

Deine Entscheidung.
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: Flexscan am 17. März 2014, 14:30:52
hat er ja schon mit Unterschrift getroffen ;)
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: F_K am 17. März 2014, 14:37:55
Ich hatte nicht genau genug gelesen - dies ist aber GENAU DER FALL, den das USG "verhindern" will, nämlich dass "Spezialisten" in Kenntnis der Mietkostenübernahme "noch schnell" in eine teuere / größere Wohnung ziehen.

Der TE wird also KEINE Mietkostenbeihilfe erhalten.

(Ratschlag: Mit Vermieter reden und "darum betteln", in der alten Wohnung bleiben zu dürfen ... )
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: Owntez am 17. März 2014, 14:39:27
Und wenn ich den Mietvertrag bisschen ändern lasse, da ich gut mit dem Vermieter bin ;)

Dh. den Vertrag auf 01.03 laufen lasse?, dann müsste ja die Chance darauf bestehen , richtig?
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: Flexscan am 17. März 2014, 14:39:58
nein. sowas nennt man dann Betrug.
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: F_K am 17. März 2014, 14:41:07
.. und es gäbe auch nur 70 von 100, bis maximal 209 Euro - weil keine 6 Monate.
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: Owntez am 17. März 2014, 14:42:55
Betrug nicht unbedingt, da ich ja schon seit dem 10.03 hier drin ´Hause´, aber erst den Vertrag ab 1.4 laufen lassen habe, da ich dann erst ab 1.04 Miete zahlen würde.
Habe ja am 01.03 die Miete für die alte Wohnung bezahlt, deswegen erst ab 01.04
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: Owntez am 17. März 2014, 14:43:48
Das wär ja nicht das Problem, nur alles zahlen wär schon blöd.
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: F_K am 17. März 2014, 14:45:47
Zitataber erst den Vertrag ab 1.4 laufen lassen habe

Bei der Fallgestaltung würde ich allerdings einen Anfangsverdacht sehen.
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: Muegge75 am 17. März 2014, 14:48:15
Wie würden Sie denn das Erschleichen von Leistungen, welche einem von Rechtswegen nicht zustehen, sonst nennen? Ich und die wohl größte Mehrheit hier nennen das Betrug. Da spielt es keine Rolle wie lange man schon in dem Haus wohnt! Mit Abschluss eines neuen Mietvertrages beginnt ein neues Rechtsverhältnis zum Vermieter. Dieses auf ein Datum vorzudatieren, um Leistungen zu erschleichen ist dann wieder: Richtig, Betrug. Es gibt ja auch nicht das berühmte bißchen schwanger.
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: Flexscan am 17. März 2014, 14:51:21
Zitat von: Muegge75 am 17. März 2014, 14:48:15
Wie würden Sie denn das Erschleichen von Leistungen, welche einem von Rechtswegen nicht zustehen, sonst nennen? Ich und die wohl größte Mehrheit hier nennen das Betrug. Da spielt es keine Rolle wie lange man schon in dem Haus wohnt! Mit Abschluss eines neuen Mietvertrages beginnt ein neues Rechtsverhältnis zum Vermieter. Dieses auf ein Datum vorzudatieren, um Leistungen zu erschleichen ist dann wieder: Richtig, Betrug. Es gibt ja auch nicht das berühmte bißchen schwanger.
!!
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: Owntez am 17. März 2014, 14:52:56
Ja ist ja gut, war nur eine Frage :P

Ihr habt mir schon geholfen :)
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: bayern bazi am 17. März 2014, 19:39:57
wieso überhaupt nen neuen Mietvertrag machen ;)

ist doch im selben Gebäude und es ändert sich ja nicht in der Adresse  ;D

den vom amt kann es doch egal sein ob Wohnung 5 im OG oder im EG ist ;)
Titel: Antw:Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!
Beitrag von: F_K am 17. März 2014, 19:56:39
... Weil es gesetzliche Anforderungen an einen Mietvertrag gibt und die Mietsache exakt beschrieben sein muss?