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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: nyde am 17. März 2014, 18:27:03

Titel: Umzugsbeihilfe
Beitrag von: nyde am 17. März 2014, 18:27:03
Hey,
Ich bin 25 Jahre und wohne noch zu Hause in Leverkusen. Nun wurde mir die Umzugbeihilfe zugestanden und nun ist meine Frage wie nah ich an den Standort meiner zukünftigen Stammeinheit ziehen muss damit ich diese Leistung beziehen kann.
Für mich geht es nach büchel, würde es reichen wenn ich Beispielsweise nach Köln ziehen würde oder ist diese "Annäherung" an den Standort zu gering?
Ich hoffe der Inhalt meiner Frage ist verständlich.
Titel: Antw:Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Tommie am 17. März 2014, 18:31:26
Sie sind ledig und wohnen zu Hause? Wenn ja, dann sind Ihre Umzugskosten mit der Dienstantrittsreise abgegolten! Von Wohnung brauchen Sie da nicht zu träumen, weder in Kölle noch näher an Büchel! Es sei denn, Sie finanzieren das selbst ...
Titel: Antw:Umzugsbeihilfe
Beitrag von: nyde am 17. März 2014, 18:37:17
In meiner Aufforderung zum Dienstantritt steht folgendes:
"Ihnen wird als unverheirateter ohne Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 BUKG die Umzugskostenvergütung zugesagt."
Damit soll nur der beiliegende Bahngutschein gemeint sein?
Titel: Antw:Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Flexscan am 17. März 2014, 18:45:58
Si.
Titel: Antw:Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Tommie am 17. März 2014, 18:49:40
Haben Sie sich denn überhaupt einmal die Mühe gemacht, den Paragraphen, den Sie da abgeschrieben haben, zu lesen?
Titel: Antw:Umzugsbeihilfe
Beitrag von: nyde am 17. März 2014, 18:58:13
Ja habe ich, aber für mich geht das daraus nicht direkt hervor das ich nur einen Bahngutschein erhalte.
Aber gut, dann weiss ich ja Bescheid.
Danke
Titel: Antw:Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Tommie am 17. März 2014, 18:59:33
Haben Sie denn derzeit einen eigenen Hausstand, den man umziehen könnte? Wenn Sie bei den Eltern wohnen, haben Sie denn nämlich genau den NICHT!
Titel: Antw:Umzugsbeihilfe
Beitrag von: funker07 am 17. März 2014, 19:15:10
Wie siehts denn mit den 80+x € aus, die man ohne Hausstand bei Versetzungen/Kommandierungen als Pauschale bekommt? Entfallen die, weils ne Dienstantrittsreise ist?
Titel: Antw:Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Tommie am 17. März 2014, 19:27:18
Genau deswegen entfallen die! Und Dienstantritts- ebenso wie Entlassungsreisen werden nach Bundesreisekostengesetz bei einer Dauer von mehr als 2 Stunden in der 1. Klasse durchgeführt!
Titel: Antw:Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Widow am 17. März 2014, 21:07:17
D.h. wenn ich von Köln nach Feldkirchen fahre setze ich mich in die 1. Klasse, weil 6 Stunden und xy Minuten Zugfahrt? Find ich gut!


Allerdings habe ich zu dem Thema auch eine Frage: Oktober 2014 werde ich in eine beliebige Stadt ziehen und mein Studium (Medizin) beginnen (nach der GA) und ich habe derzeit eine EIGENE Wohnung die ich SELBER bezahle. Wie sieht konkret die Hilfe aus bzw. kann mir bitte jemand eine Stelle nennen an der ich das etwas genauer nachlesen kann?
Titel: Antw:Umzugsbeihilfe
Beitrag von: ulli76 am 17. März 2014, 21:13:03
SanOAs ziehen ja gemeinhin an ihren Studienort- da bekommst du keine Hilfen. Warum auch.
Ich hab damals den Umzug von meinem Kinderzimmer bei meinen Eltern zu meinem Studienort mit UKV gezahlt bekommen. Frag mich aber nicht wie das ging, weil ich ja keinen eigenen Hausstand hatte.
Titel: Antw:Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Widow am 18. März 2014, 19:55:02
UKV?
Tja, schade auch. Gut das ich schon genug gespart habe ;D
Titel: Antw:Umzugsbeihilfe
Beitrag von: ulli76 am 18. März 2014, 20:00:56
Passt doch- wenn du einen eigenen Hausstand hast, wirst du vermutlich zur Versetzung in´s Studium die UKV zugesagt bekommen.
Ich hab schon gedacht, du meinst Hilfen für die Miete oder so.