Moin
Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen, jetzt war ich im letzten Jahr öfters kommandiert wurden. Nun wollte ich wissen wie ich die Fahrtkosten bei Kommandierungen absetzen kann, einfache Entfernungskilometer oder Hin und Rückweg. Bei der Fahrtkosten zur Stammeinheit sind es ja einfache km, aber hier handelt es sich ja um eine Fortbildung.
Sie können nur die Kosten geltend machen, die Ihnen noch nicht ersetzt wurden.
Beispiel
Steuerrechtlich werden Ihnen 30 Cent pro Kilometer zugebilligt. Die Bundeswehr zahlt bei den Reisekostenabrechnungen nur 20 Cent und selbst dies ist in manchen Fällen gedeckelt auf einen Höchstbetrag.
Also können Sie die fehlenden 10 Cent bei der Steuer geltend machen. Sofern Sie bei der Reisekostenrechnung die Höchstgrenze erreicht haben, können Sie die zusätzlichen Kilometer mit den vollen 30 Cent geltend machen.
Danke für die Antwort, soweit war es mir auch schon klar.
Was mich allerdings interessiert ist ob die Fahrtkosten für Hin und Rückweg geltend gemacht werden können, weil es sich ja um die Kosten für einen Lehrgang handelt die mir entstanden sind?
Ich weis das bei den Fahrtkosten zur Stammeinheit nur einfache Kilometer genommen werden, aber bei Kommandierungen bin ich mir unsicher.
Wäre schön wenn mir dabei jemand helfen könnte der seine Steuererklärung selbst macht oder die Informationen vom Steuerberater hat.
@Robi23
Wenn du nach deinem Lehrgang nicht an deinen Heimatort fährst, sondern in die Kaserne kannst du beide Strecken geltend machen. Solltest du jedoch nach Hausefahren nur den Hinweg also einfache Strecke und auch nur, was die anderen schon ausführlich geschrieben haben.
Robi Du bist aber spät dran. Ich habe die Steuerkohle schon eine Woche auf dem Konto.
Fahrtkosten zum Lehrgang kannst Du hin und rückfahrt geltentmachen.
Die erste Fahrt bekommst Du 0,20 Euro von der Bw vergütet. Alle anderen Fahrten, praktisch jede Woche machst Du beim Finanzamt mit 0,30 geltent. Kommandierung legst Du der Steuererklärung bei.
Und neben der Kommandierung auch die Abrechnung vom Refü für die Fahrten und das TG.
Vergessen, auch jede Woche die Heimfahrt und Sonntag wieder zum Dienst kannst Du einreichen. Oder wenn Du täglich hin und her fährst, bei Kommandierungen über einen Zeitraum an dem am Ende wieder Deine Stammeinheit Dienstsitz ist werden vom Finanzamt anerkannt.