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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Basehunter23 am 18. März 2014, 23:53:05

Titel: Rechtsberater
Beitrag von: Basehunter23 am 18. März 2014, 23:53:05
Guten Abend Forengemeinde

Ich hoffe ihr könnt mir bei einem Problem helfen. Und zwar wurde ich vor einem Halben Jahr vom Rechtsberater der bundeswehr für 1 Jahr gesperrt. So nun bekam ich eine völlig ungerechtfertige Verurteilung. Es gab in dem Prozess keine Beweise. Nur eine Zeugenaussage. Mein Anwalt sagte der Richter hätte so garnicht entscheiden dürfen. Leider wurde es verpasst in Rivision zu gehen. Verurteilt wurde ich zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätze á 50 €. So nun zu meiner Frage. Kann hier jemand beurteilen bzw. mutmaßen wie der Rechtsberater bei einer erneuten Bewerbung entscheiden könnte? Ich weiß man kann nix 100%iges sagen, aber vielleicht hat jemand von euch Erfahrung mit so etwas

Freue mich über jede Antwort von euch.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Jens Köhler am 19. März 2014, 00:15:17
Zum Verständnis des Sachverhalts:
Du bist von einem Gericht verurteilt wurden und danach wurdest du von einem Rechtsberater für die Bewerbung zur BW gesperrt. Richtig?
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Ralf am 19. März 2014, 05:31:12
Beurteilen kann das keiner, denn das hängt vom Gesamtbild ab. Bei der Beurteilung der charakterlichen Eignung sind die besonderen Umstände des Einzelfalles, das Verhalten des Bewerbers vor und nach der Straftat, seine Gesamtpersönlichkeit und der inzwischen eingetretene Zeitablauf zu würdigen.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: wolverine am 19. März 2014, 06:46:51
Also ich verstehe das so, dass nach bzw. während der Sperre erneut verurteilt wurde. Dann könnte man es höchstwahrscheinlich erst einmal wieder vergessen.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: bayern bazi am 19. März 2014, 07:58:18
oder  er wurde gesperrt - weil der Prozess noch offen war
so lese ich die Frage des TE

demnach sollte der TE jetzt mit dem Urteil bei dem RB vorstellig werden, denn nur dieser kann ihm sagen ob sich die Strafe auf die Bewerbungssperre auswirkt  ;)
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: F_K am 19. März 2014, 08:46:36
ZitatEs gab in dem Prozess keine Beweise. Nur eine Zeugenaussage.

Ein Zeuge im Strafprozess ist sogar ein Strengbeweis. Deine Aussage ist also ohne jegliche Sachkenntnis.

ZitatMein Anwalt sagte der Richter hätte so garnicht entscheiden dürfen. Leider wurde es verpasst in Rivision zu gehen.

.. und Du vertraust einen Antwalt, der nicht mal FRISTEN einhält und ggf. das falsche Rechtsmittel wählt?

ZitatVerurteilt wurde ich zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätze á 50 €.

Rechtskräftig - die beiden obigen Punkte sind also völlig unerheblich.

ZitatSo nun zu meiner Frage. Kann hier jemand beurteilen bzw. mutmaßen wie der Rechtsberater bei einer erneuten Bewerbung entscheiden könnte?

Vermutlich (die Entscheidung trifft der Rechtsberater) wird er beurteilen, dass Du die Sperrzeit nicht genutzt hast, sondern wohl zur weiteren Bewährung eine weitere Sperrzeit benötigtst.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Muegge75 am 19. März 2014, 08:56:06
Also ich verstehe das aus den Formulierungen des TE auch so, dass er wohl eine Sperre bekommen hat (vermutlich wegen des anhängigen, offenen Verfahrens) und nun während der Sperre, vielleicht auch erneut, verurteilt wurde.

Anyway, die Verurteilung ist rechtskräftig und natürlich sind alle Verurteilten immer völlig unschuldig und zu unrecht bestraft worden. Deswegen ist unser System ja schlecht, wegen der ganzen Jutizirrtümer.

Und wie F_K schon sagt, was besseres als (Augen-)Zeugen gibt es wohl kaum in einem Prozess.

Ich würde wegen der Verurteilung mit einer erneuten Sperre rechnen, aber genaues weiß der RB.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: F_K am 19. März 2014, 09:12:05
Ach Jungs,

ein OFFENES Verfahren "erzeugt" keine Sperre (X Jahre), sondern die Bewerbung bleibt bis zum Abschluss des Verfahrens halt "liegen" - im Falle eines Freispruches "erste Klasse" wird dann wohl auch kein Rechtsberater mehr drüberschauen.

Eine "1 Jahres Sperre" kann also nur nach einem abgeschlossenen oder eingestellten Verfahren vergeben werden.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Basehunter23 am 19. März 2014, 10:04:08
Also. Ich wurde vor 1 Jahr angeklagt. Dieses Verfahren wurde allerdings eingestellt. Rechtsberater hat daraufhin eine 1 Jahressperre verhängt. Während dieser Sperre bekam ich eine Anzeige wegen Dulden fahren ohne Fahrerlaubniss.  So die Augenzeugin hatte sich in wiedersprüche verwickelt. Aussage dauernd geändert. Also wenn ich Mist baue stehe ich dazu. Aber bei etwas was nicht passiert ist sehe ich das etwas anders. Aber egal. Gibt es möglichkeiten vorab einen Rechtsberater zu kontaktieren, ihm davon zu erzählen und ggf. von ihm eine Auskunft zu bekommen? Denn falls dies wieder eine Sperre bedeuten würde, könnte man sich die Bewerbung auch sparen und warten bis die  Verurteilung getilgt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: KlausP am 19. März 2014, 10:05:29
ZitatGibt es möglichkeiten vorab einen Rechtsberater zu kontaktieren

Nein.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: F_K am 19. März 2014, 10:10:05
Zitatund warten bis die  Verurteilung getilgt ist.

Dauert ja nur drei (3!) Jahre - da ist in aller Regel eine Sperre kürzer.

ZitatAber bei etwas was nicht passiert ist sehe ich das etwas anders.

Ist jemand ohne Fahrerlaubnis gefahren? Hattest Du die Kontrolle über dieses Fahrzeug?
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Basehunter23 am 19. März 2014, 10:13:40
Zitat von: F_K am 19. März 2014, 10:10:05
Zitatund warten bis die  Verurteilung getilgt ist.

Dauert ja nur drei (3!) Jahre - da ist in aller Regel eine Sperre kürzer.

ZitatAber bei etwas was nicht passiert ist sehe ich das etwas anders.

Ist jemand ohne Fahrerlaubnis gefahren? Hattest Du die Kontrolle über dieses Fahrzeug?

Auch wenn man schon eine Sperre hatte und während dessen erneut angeklagt wurde?

Ja angeblich ist ein Kumpel mit meinem Auto gefahren und ich als Beifahrer. Dies stimmt jedoch nicht, da mich Auf den weg Die Polizei angehalten hat. Vor Gericht wurde das alles so gedreht das wir zwischendurch mitten auf einer Hauptstraße wieder getauscht hatten. Alles ziemlich verwirrend.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: F_K am 19. März 2014, 10:23:18
ZitatAuch wenn man schon eine Sperre hatte und während dessen erneut angeklagt wurde?

Die VERURTEILUNG ist ein Problem ... Bewerbe Dich und dann schaut der Rechtsberater drauf und gibt eine Antwort.

ZitatJa angeblich ist ein Kumpel mit meinem Auto gefahren und ich als Beifahrer. Dies stimmt jedoch nicht, da mich Auf den weg Die Polizei angehalten hat. Vor Gericht wurde das alles so gedreht das wir zwischendurch mitten auf einer Hauptstraße wieder getauscht hatten. Alles ziemlich verwirrend.

Na, der Staatsanwaltschaft war der Sachverhalt so klar, dass eine Anklage erfolgt ist, die auch zugelassen wurde.
Offensichtlich hat es für eine rechtskräftige Verurteilung gereicht.

Insoweit haben da StA und Richter wohl "klar gesehen".

Der Kumpel hatte eine Fahrerlaubnis? Die Zeugin hat den Kumpel fahren gesehen?
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Basehunter23 am 19. März 2014, 13:39:33
Zitat von: F_K am 19. März 2014, 10:23:18

Der Kumpel hatte eine Fahrerlaubnis? Die Zeugin hat den Kumpel fahren gesehen?

Nein er hatte zu dem zeitpunkt keine, was auch der Grund ist ihn nicht mit meinem Auto fahren zu lassen. Und Ja, sie behauptet es jedenfalls gesehen zu haben. Aber man kann ja nix sehen was nicht passiert ist.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Rabbit am 19. März 2014, 13:42:37
Anscheinend sieht der Richter und die Staatsanwaltschaft aber anders.

Das Thema ist durch. DU wurdest verurteilt und dein Anwalt hat es verpennt.

Weiß nicht wo das Problem ist? Es ist alles rechtskräftig... Bewirb dich einfach und du wirst sehen was dabei raus kommt... Aber kann dir sagen, dass du wieder eine Sperre bekommen wirst...
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: F_K am 19. März 2014, 13:43:34
ZitatUnd Ja, sie behauptet es jedenfalls gesehen zu haben. Aber man kann ja nix sehen was nicht passiert ist.

... was eine einzelne Person gesehen haben will, ist tatsächlich unerheblich.

HIER haben wir aber eine RECHTSKRÄFTIGE Tatsachenfeststellung durch ein deutsches Gericht.

Insoweit würde ich an Deiner Stelle die Tatsachen akzeptieren.

(Deine Schuld steht fest - so wirkst Du zusätzlich uneinsichtig - soetwas erhöht ggf. die Sperre bzw. "bringt" eine fehlende Eignung).
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Basehunter23 am 19. März 2014, 13:58:51
Zitat von: F_K am 19. März 2014, 13:43:34
ZitatUnd Ja, sie behauptet es jedenfalls gesehen zu haben. Aber man kann ja nix sehen was nicht passiert ist.

... was eine einzelne Person gesehen haben will, ist tatsächlich unerheblich.

HIER haben wir aber eine RECHTSKRÄFTIGE Tatsachenfeststellung durch ein deutsches Gericht.

Insoweit würde ich an Deiner Stelle die Tatsachen akzeptieren.

(Deine Schuld steht fest - so wirkst Du zusätzlich uneinsichtig - soetwas erhöht ggf. die Sperre bzw. "bringt" eine fehlende Eignung).

Ja gut für das Gericht etc steht der schuldige fest. Aber man kann doch nicht von jemandem verlangen etwas zuzugeben was nicht der Fall war. Ich meine auch in Deutschland gibt es fehlentscheidungen von Gerichten.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Rabbit am 19. März 2014, 14:00:56
Sag mal raffst du es nicht???? Dann hättest du deinen ANWALT beauftragen müssen Revision einzulegen. Habt ihr aber nicht. THEMA beendet.

Wir haben dich nicht verurteilt, uns musst du es jetzt nicht vorkauen. Das hättest du da machen müssen. Punkt.

So Thema ist jetzt auch beendet. Ich denke, es wurde alles gesagt.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Flexscan am 19. März 2014, 14:06:00

Du bist rechtskräftig verurteilt.
Revision hat dein Anwalt verpennt-Ergo SCHULDIG!

In diesem Sinne.

Meine Herren,
Kunden schickt das Arbeitsamt... ::)
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Firli am 19. März 2014, 14:09:42
Und nebenbei juckt den Rechtsberater auch absolut NULL ob Sie die Tat eingestehen oder nicht. Der handelt nämlich ausschließlich nach Aktenlage und die ist , wie jetzt häufig genannt, dass Sie rechtskräftig schuldig gesprochen und verurteilt worden sind.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: wolverine am 19. März 2014, 16:59:58
Wenn es so eindeutig rechtswidrig war, warum haben Sie das Urteil dann akzeptiert?

Der Rechtsberater muss die Tatsachenfeststellung des Urteils zu Grund legen; nichts sonst.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Tommie am 19. März 2014, 19:46:12
Wolverine, gerade Du als Rechtsverdreher solltest doch genau wissen, dass unsere Gefängnisse voll sind von Justizirrtümern ;D !
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: schlammtreiber am 20. März 2014, 12:02:38
Zitat von: wolverine am 19. März 2014, 16:59:58
Wenn es so eindeutig rechtswidrig war, warum haben Sie das Urteil dann akzeptiert?

Ist es nicht so, dass man unmittelbar nach dem Urteil explizit gefragt wird, ob man das akzeptiert?

Also... hab ich so gehört... von Leuten, die jemand kennen, der mal im TV Menschen gesehen hat, die schon mal vor Gericht standen  ::)
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: F_K am 20. März 2014, 12:12:31
Lieber Schlammi,

es gibt die Möglichkeit, nach der Urteilsverkündung, gleich Rechtsmittelverzicht zu erklären (wenn diese StA und Angeklagter machen, "spart" sich der Richter die Urteilsbegründung).

Wenn kein Rechtsmittelverzicht erklärt wird, gibt es halt Fristen, bis zu denen Rechtsmittel eingelegt werden können.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: wolverine am 20. März 2014, 17:38:32
Man spart sich die Frist bis zur Rechtskraft; eine Urteilsbegründung muss der Richter auch bei Rechtsmittelverzicht schreiben. Lediglich bei Vergleichen wird nur der Vergleich protokolliert aber die gibt es im Strafrecht nicht.