hallo,ich habe das aspergersyndrom in leichter Ausprägung,das heißt ich brauche keinen begleiter ,habe gute freunde,bin teamfähig und gehe 2 mal die Woche ins Judo.ich wurde mich gerne bei der bundesehr bewerben und weiß auch schon in etwa ,was auf mich zukommt.Ist eine Einstellung für leute mit asperger symdrom generell unmöglich oder gibt es ausnahmen?
Wenn du keinerlei Einschränkungen hättest, wäre die Diagnose ja wohl kaum gestellt worden, oder?
Eine Diagnose bedeutet ja nicht automatisch eine Einschränkung! Es bedeutet lediglich, dass festgestellt wurde, dass etwas nicht im "Normbereich" ist. Die Art und Tiefe der Einschränkung ist dann immer noch individuell.
Zu deiner Frage:
Ich weiß nicht ob man dir hier direkt eine Antwort darauf geben kann, da solche Fragen sehr individuell entschieden werden müssen. Das beste wäre dich mit einem Berater der Bundeswehr in Verbindung zu setzen. Diese sollten dir eine geeignete Antwort geben können, da sie auch die Ausscheidekriterien kennen sollten!
Ich persönlich würde aber sagen, dass es in deinem Fall keinen Hinderungsgrund darstellen würde, da du ja trotzdem voll einsatzfähig zu sein scheinst.
Gruß
Thorgen
Zitat von: Maeglin89 am 20. März 2014, 14:39:38
Ich persönlich würde aber sagen, dass es in deinem Fall keinen Hinderungsgrund darstellen würde, da du ja trotzdem voll einsatzfähig zu sein scheinst.
Das nenn ich mal eine schneidige Ferndiagnose o.l.G. ;D
Eine schneidige persönliche Meinung ;)
Für eine Ferndiagnose sehe ich mich nicht befugt ;)
ZitatDas beste wäre dich mit einem Berater der Bundeswehr in Verbindung zu setzen. Diese sollten dir eine geeignete Antwort geben können, da sie auch die Ausscheidekriterien kennen sollten!
Nur dann, wenn der Berater im "Nebenjob" auch noch Musterungsarzt wäre - und das dürfte die absolute Ausnahme sein.
Ich persönlich würde aber sagen ::),
Sie haben jedenfalls
keine Ahnung von der Materie.
KlausP ich weiß nicht mit welcher Art Berater sie zu tun hatten, aber diese sollten durchaus in der Lage sein zu beantworten ob dies ein Ausscheidekriterium ist!
Ich habe nicht von einer Diagnose gesprochen, sondern lediglich von einer Beratung. Mein Berater konnte mir jedenfalls genau sagen welche Kriterien sofort zur vorzeitigen Ausmusterung führen!
Anschließend kann ich auch nur sagen, dass ich jedenfalls auch nie behauptet habe mich mit der Materie auszukennen, sondern habe meine Meinung geschildert und im Vergleich zu ihnen einen Tipp zur Problemlösung gegeben. ;)
Ein seriöser Karriereberater wird sich auf das Feld nicht begeben, solange es da nicht nur schwarz/weiß gibt, z.B. Körpergröße oder BMI.
ZitatPersönlichkeitsstörung, neurotische und/oder somatoforme
Störung mit dauernder Einschränkung der Anpassungs-,
Leistungs- oder Gemeinschaftsfähigkeit(auch
therapierbares ADHS). Therapieresistente, funktionelle
psychische Störungen. Überstandene oder bestehende
(nicht organische) Psychosen jeder Art.
Wenn man es da einstuft, wäre Untauglichkeit die Folge.
Ansonsten gilt wohl:
Zitat
Anmerkungen:
– In Zweifelsfällen ab Gradation III neurologisch-psychiatrischer Befundbericht erforderlich, in jedem Fall ab Gradation V.
Anmerkung: Ich möchte keinen Menschen mit Waffen sehen, der Probleme mit Kommunikation hat ...
Also: Bewerben, MUSTERN lassen, dann hast Du eine Antwort.
Es gibt ja ein schwarz und weiß und zwar durch eine schriftliche Diagnose seines Arztes die aussagt ob und in welchem Maße er die Krankheit hat und diese ihn einschränkt. Wenn ein Berater anhand dessen keine Aussage treffen oder Information geben kann ist er an seinem Platz verkehrt. Soviel maße ich mir jetzt einfach an. Ein kompetenter Berater sollte dazu eine Aussage treffen können und wenn er es nicht direkt selbst kann zumindest Informationen einholen um dies zu können. Dafür gibt es verschiedene Ansprechpartner auf diese sie auch Zugreifen können sollten. Ansonsten läuft in dem ganzen Ablauf inzwischen viel schief!
Nein, die Karriereberater können es eben nicht sagen. Ganz einfach, weil sie keine Musterungsärzte sind.
Sie sind zwar in der Lage, die Musterungsvorschrift zu lesen und können sagen, mit welcher Gesundheitsziffer man welche Ausschlüsse hat. Aber sie können nicht sagen, mit welcher Krankheit man welche Gesundheitsziffer bekommt (von eindeutigen Fällen wie Gewicht, Körpergröße, fehlende Körperteile etc. mal abgesehen).
Ich finde es allerdings immer wieder erstaunlich, wie Menschen, die meinen gesund zu sein, an ihre Diagnosen kommen.
@ Maeglin89:
Dann wage ich mal eine Ferndiagnose: Du leidest am Dunning-Kruger Effekt, mein Beileid.
Ansonsten: Wir haben eine KLARE ZUSTÄNDIGKEIT für diese Fragestellungen - und dies funktioniert seit Jahren sehr gut - und wir haben hier viele Beispiele, dass Interessenten mit Fragen zu einem Krankheitsbild kommen, ansonsten "gesund und sportlich" sind, dann aber doch wegen bisher unbekannten "Fehlern" untauglich sind.
(.. wenn es anders ginge, könnte man viel Geld / Zeit sparen, dann macht alles einfach der Berater - die Eignungsfrage ist ja auch trivial, oder?)
Medizinische Fragen beurteilt ein Arzt; laufbahntechnische ein Karriereberater. Alles andere ist Unfug.
Zitat von: Maeglin89 am 20. März 2014, 15:08:13
Es gibt ja ein schwarz und weiß und zwar durch eine schriftliche Diagnose seines Arztes die aussagt ob und in welchem Maße er die Krankheit hat und diese ihn einschränkt. Wenn ein Berater anhand dessen keine Aussage treffen oder Information geben kann ist er an seinem Platz verkehrt. Soviel maße ich mir jetzt einfach an. Ein kompetenter Berater sollte dazu eine Aussage treffen können und wenn er es nicht direkt selbst kann zumindest Informationen einholen um dies zu können. Dafür gibt es verschiedene Ansprechpartner auf diese sie auch Zugreifen können sollten. Ansonsten läuft in dem ganzen Ablauf inzwischen viel schief!
So ein Schwachsinn! Der Karriereberaster ist für die laufbahnrechtliche Seite der
Beratung der Bewerber zuständig. Da pfuscht ihm der Musterungsarzt ja schließlich auch nicht rein. Und ich wiederhole mich gerne: Ich
behaupte, Sie haben keine Ahnung vom Personalgeschäft der Bundeswehr.
Zitat von: Maeglin89 am 20. März 2014, 14:39:38Ich persönlich würde aber sagen, dass es in deinem Fall keinen Hinderungsgrund darstellen würde, da du ja trotzdem voll einsatzfähig zu sein scheinst.
Tja, auch wenn Sie hier ziemlich steil aus der Sonne kommen, muss ich leider für eine ganz harte Landung sorgen! Nachdem ich diesen Fred schon gestern Abend gesehen habe, suchte ich heute das Gespräch mit einem unserer Musterungsärzte und fragte ihn so nebenher, was denn bei einer Diagnose passieren würde, in der das Wort "Asperger-Syndrom" vorkommt. Die Antwort war eindeutig: Abteilung kehrt! - Ausmusterung! Somit sind wir da bei einer Gradation VI nach ZDv 46/1, GNr. 13, weil das Asperger-Syndrom
ganz klar eine tiefgreifende Persönlichkeitsstörung ist. Dies gilt unabhängig von der aktuellen Ausprägung schon dann, wenn die Diagnose Asperger gesichert ist!
Zitat von: Maeglin89 am 20. März 2014, 14:39:38
Eine Diagnose bedeutet ja nicht automatisch eine Einschränkung! Es bedeutet lediglich, dass festgestellt wurde, dass etwas nicht im "Normbereich" ist. Die Art und Tiefe der Einschränkung ist dann immer noch individuell.
Eine "Diagnose" kann auch aussagen, dass alles normal ist. Was ulli76 meint, ist aber, dass der logische Ablauf, der hier zu der Diagnose geführt hat, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am Anfang eine Einschränkung bzw. Leidensdruck in irgendeiner Form als "unbewegten Beweger" hat.
Einfacher: Aus purer Langeweile geht man für gewöhnlich nicht zum Facharzt.
Das ist das was ich gemeint habe.
Man schickt ja nicht sein Kind zum Psychiater oder in eine Beratungsstelle, wenn alles in Ordnung ist.
Da müssen ja Probleme und normalerweise auch ein Leidensdruck bestehen.
Es kann ja sein, das jemand mit einem Aspergersyndrom ein völlig normales Leben führen kann. Erst recht mit dem passenden Arbeitsplatz und dem passenden Umfeld. Viele finden ja ihre Nische.
Aber: Der Soldatenberuf erfordert eine sehr hohe soziale Kompetenz, Stressresistenz und Flexibilität. Und das passt normalerweise nicht zu Asperger.
Ähnlich sehen wir das ja auch bei den Interessenten, deren Orthopäde bescheinigt, dass alles mit der Wirbelsäule in Ordnung ist und die topfit und belastbar sein sollen/wollen. Ähm, welcher 18-jährige hat denn einen Orthopäden, wenn er keine Beschwerden hat?
Wann wurde diese Diagnose denn gestellt?
Fällt das unter die Kategorie "als Kleinkind von überbesorgten Eltern zum Psychiater geschleift" (vgl. viele Fälle von ADHS, die mit dem 18. Lebensjahr eine Blitzheilung erfahren)?
Geh doch erstmal zu einem zivilen Psychiater und rede mit dem darüber, ob er die Diagnose bitte überprüfen kann.
@ Bumblebee:
Bei aller Liebe, der TE schreibt:
Zitatich habe das aspergersyndrom in leichter Ausprägung
.. was soll da ein "Reden mit dem Psychiater" bringen?
Den Rest meines Beitrages haben Sie wahrgenommen?
Hintergrund ist, dass sich "leichtes Asperger" mit dem ICD (vor allem bei Kleinkindern) "leicht vorschnell" diagnostizieren lässt (vgl. ADHS), auf Basis von Angewohnheiten, die sich mit den Jahren einfach "wegentwickeln".
@ Bumblebee:
Der TE sagt aber JETZT:
Zitatich habe das aspergersyndrom in leichter Ausprägung
Der TE soll sich mustern lassen, die Erkrankung ist anzugeben.
Das kann er machen.
Er kann aber auch vorher die Diagnose überprüfen lassen.
Da aber nur er weiß, wie erfolgsversprechend Variante zwei ist, ist für uns an der Stelle Schluss.
Da sich der TE nicht mehr äußert, ist die Diskussion ob es noch besteht oder nicht und welche Einschränkungen er genau hat, ziemlich müßig.
Zumindest schreibt er selber, dass er es hat und nicht, dass er es irgendwann diagnostiziert wurde, es sich evtl. um eine Fehldiagnose bei überbesorgten Eltern handelt und er überhaupt keine Symptome hat.
Fakt ist aber, dass ein Aspergersyndrom nicht mit der Tätigkeit eines Soldaten vereinbar ist. Ob die Diagnose stimmt, ist jeweils eine andere Frage.
Zitat von: ulli76 am 20. März 2014, 21:11:46
Das ist das was ich gemeint habe.
Man schickt ja nicht sein Kind zum Psychiater oder in eine Beratungsstelle, wenn alles in Ordnung ist.
Da müssen ja Probleme und normalerweise auch ein Leidensdruck bestehen.
Es kann ja sein, das jemand mit einem Aspergersyndrom ein völlig normales Leben führen kann. Erst recht mit dem passenden Arbeitsplatz und dem passenden Umfeld. Viele finden ja ihre Nische.
Aber: Der Soldatenberuf erfordert eine sehr hohe soziale Kompetenz, Stressresistenz und Flexibilität. Und das passt normalerweise nicht zu Asperger.
Ähnlich sehen wir das ja auch bei den Interessenten, deren Orthopäde bescheinigt, dass alles mit der Wirbelsäule in Ordnung ist und die topfit und belastbar sein sollen/wollen. Ähm, welcher 18-jährige hat denn einen Orthopäden, wenn er keine Beschwerden hat?
Ich, der Bund hat mich zu einem hingeschickt. Das ganze Prozedere nannte sich "fachärtzliche Abklärung".
Erstmal würde ich Asperger hier nicht als Erkrankung bezeichnen, diese Bezeichnung ist vollkommen ungenügend. Ich glaub ehrlich gesagt auch nicht das dass ein Job für die Mediziner ist, sondern eher für die Prüfer im Interview. Aber ist natürlich nur eine unqualifizierte Schätzung von mir.
So, und wie willst du das in diesem Fall beurteilen? Woher weisst du dass die Bezeichnung hier ungenügend ist und es sich nicht um eine Erkrankung handelt?
Sei es drum- zunächst wird der Musterungsarzt anhand der vorzulegenden Unterlagen entscheiden, ob der TE überhaupt tauglich ist.
Wenn ja, werden die Prüfer entscheiden, ob er damit nicht nur tauglich, sondern auch geeignet ist.
Mit dem anderen Beispiel meinte ich eher die Kandidaten, die schon vor der Bewerbung bei einem entsprechenden Facharzt in Behandlung waren, nicht die, bei denen bei der Musterung was auffällt, was abgeklärt werden muss.
In diesem Kontext spricht man in der Tat eher nicht von Erkrankungen, sondern von Störungen. Aber auch diese werden ggf. mit Fehlerziffern belegt (s. ZDv 46/1). Die Diagnose ist ausschließlich für die ärztliche Begutachtung relevant, da nur der Musterungsarzt Akteneinsicht nehmen darf, die Prüfkommission hingegen nicht.
Freilich würden sich Symptome der Störung auf der Verhaltensebene, etwa beim Interview oder im Gruppensituationsverfahren, zeigen und könnten demnach auch zur Nichteignung führen; der klinische Befund dazu wird aber durch die Prüfer nicht beurteilt. Sollte bei der Musterung bereits auf Untauglichkeit entschieden werden, kommt es ohnehin nicht bis dahin.
Bin ich eigentlich der einzige, der nicht glaubt, dass man mit so einer "Störung" - oder wie immer wir das jetzt schönreden - und acht oder meinetwegen nur vier Leuten auf der Stube glücklich wird?! Ich kenne genug ohne "Störung" die damit Probleme bekommen haben. Aber heute muss man sich natürlich gerade in Extremsituationen selbst austesten und beweisen. Wenn man einfach sein Leben vernünftig organisiert bekommt, einen Job lernt und dem nachgeht und vielleicht einmal eine nette Frau findet .. aber das wäre ja zu einfach.
Dann schon lieber quer durch die Republik und dauerhaft mit Fremden auf engstem Raum leben.
Es gibt ja Leute die leben gut damit, soll ja auch einige bekannte Leute geben die das haben.
Aber als Soldat wird das eben nichts werden. Irgendjemand wird sich die Fehlziffern schon ausgedacht haben, und das nicht ohne Grund.
Zitat von: mailman am 21. März 2014, 19:21:39
Es gibt ja Leute die leben gut damit, soll ja auch einige bekannte Leute geben die das haben.
Aber als Soldat wird das eben nichts werden. Irgendjemand wird sich die Fehlziffern schon ausgedacht haben, und das nicht ohne Grund.
Und damit sind alle Diskussionen ob Störung oder Krankheit,ob eine Diagnose erst mal "nichts" ist oder eben doch, etc. absolut überflüssig.
Halten wir emotionslos fest: (Danke an F_K für diese überaus schönen Worte von denen ich mittlerweile Nachts träume)
-die Diagnose ist gestellt
-sie ist bei der Bewerbung anzugeben
-damit wird es nichts bei der Bundeswehr
F_K selbst hätte es nicht besser sagen können.
Und wahrscheinlich wird er "Firli" dafür in sein Nachtgebet mit einschließen ;) !
Stellen wir also ganz emotionslos fest: F_K erfüllt eine Vorbildfunktion im Forum ;D