Guten Tag,
damals ging ich am 01.05.2011 freiwillig in die Bundeswehr, nachdem ich während der AGA im BWZK Koblenz gelandet bin, musste ich die AGA wiederholen.
Darauf kündigte ich ab dem 01.08.2011 (da ich eine Ausbildungsstelle erhalten habe) und wurde KZH bis DZE geschrieben. Zum 01.10.2011 wurde ich entlassen.
Nachdem ich meine Ausbildung beendet habe strebe ich an, mich als FWDL wieder zu melden da ich mich bis zum heutigem Zeitpunkt wieder kuriert habe. Ist dies möglich?
Wurdest du als untauglich entlassen und bist du auch nach Bundeswehrmaßstäben wieder völlig genesen?
Nach dem 01.07.2011 die neuen Gesetzen gekommen sind habe ich ganz normal "gekündigt". Davor habe ich mich freiwillig zum 01.05. gemeldet.
Ja, nach Bundeswehrmaßstäben bin ich völlig genesen.
Welchen Tauglichkeitsgrad hast du bei der Entlassungsuntersuchung bekommen?
Gekommen mit T1, gegangen mit T4 aufgrund Knochenbruch. Ist ja mittlerweile schon 3 Jahre her.
Zitat von: Marcel T. am 20. März 2014, 12:46:03
gegangen mit T4
Dann bist Du immer noch T4 und musst Dich erstmal erneut mustern lassen.
... und man sollte überlegen, ob MIT Ausbildung FWDL noch einen Mehrwert bieten kann - ggf. halt SaZ (FD)?
Das ist mir bewusst mit der erneuten Musterung, die Frage ist ja nur ob ich mich erneut bewerben kann, da ich selbst gekündigt habe. Diensteintritt war aber vor dem 01.07.2011
Ja.
Vielen Dank. Wird diese angerechnet oder kann ich die volle 23 Monate nutzen?
Es wären bis zu 23 Monate möglich.
Hat sich da was geändert oder seit wann ist das wieder möglich?
Oder schmeis ich da wieder was durcheinander? Früher war doch nur noch SAZ machbar wenn man schon mal den FWD angetreten hatte?
Zitat von: Flexscan am 20. März 2014, 13:34:49
Hat sich da was geändert oder seit wann ist das wieder möglich?
Oder schmeis ich da wieder was durcheinander? Früher war doch nur noch SAZ machbar wenn man schon mal den FWD angetreten hatte?
FWD "alter Art" und FWD "neuer Art" - vor und nach Aussetzung des Grundwehrdienstes ;)
ok merci.