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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: RvM_92 am 21. März 2014, 21:31:49

Titel: Lohnsteuerbescheinigung
Beitrag von: RvM_92 am 21. März 2014, 21:31:49
Hallo zusammen,

ich habe mein Schreibem zum Dienstantritt bekommem in dem steht was ich mitbringen soll.
Unter anderem auch eine Lohnsteuerbescheinigung vom Finanzamt mit Steueridentnr. und steuerklasse.

So nun habe ich mich bei meinem zuständigen Finanzamt erkundigt und mir wurde von einer netten Dame gesagt dass mein zukünftiger Arbeitgeber sprich die Bundeswehr sich dort selber einlesen muss indem ich nur meine Steueridentnr. vorlege da das seit ende 2013 alles elektronisch von statten geht.
Ein zukünftiger Kamerad von mir sagte mir allerdings dass er dieses Schreiben von seinem Finanzamt ohne Probleme zugeschickt bekommen hat. Sprich nicht elektronisch. Was soll ich nun glauben ?
Reicht die steueridentnr. oder muss ich mich nochmals um dieses Schreiben kümmern ?

Titel: Antw:Lohnsteuerbescheinigung
Beitrag von: BulleMölders am 22. März 2014, 06:31:29
Das die steuerliche Identifikationsnummer reicht scheint sich noch lange nicht in allen Einheiten der Bundeswehr herumgesprochen zu haben.
Oder es werden einfach die alten vorgefertigten Schreiben weiterhin verschickt ohne sie an die Aktuelle Lage an zu passen.
Bei anderen Einheiten scheint sich das schon herum gesprochen zu haben.
Kann man gut an dem Schreiben sehen, was in diesen Blogeintrag ([url:http://aga2014zweibruecken.blogspot.de/2014/03/heute-18.html]Post aus Zweibrücken[/b] zu sehen ist. Da wird nur von steuerlicher Identifikationsnummer gesprochen.

Gehen Sie am besten persönlich zu Ihrem Finanzamt und beantragen solch die Bescheinigung.
Titel: Antw:Lohnsteuerbescheinigung
Beitrag von: BulleMölders am 22. März 2014, 06:41:59
Oder Sie stellen einen schriftlichen Antrag und schicken diesen an Ihr Finanzamt, die Bescheinigung sollte dann in ein paar Tagen da sein.

Ein Online-Formular zum ausfüllen und Ausdrucken gibt es hier: Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 201_