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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Shifty89 am 24. März 2014, 20:11:39

Titel: Wohnung im Feldwebelwohnheim anerkennen lassen?!
Beitrag von: Shifty89 am 24. März 2014, 20:11:39
Moin zusammen,

wie der Betreff schon aussagt habe ich eine ziemlich wilde Aktion gestartet  ;D

Zum Sachverhalt:

Ich, 25, SaZ, ledig, ohne Wohnung muss ab Oktober diesen Jahres für 6 Monate auf Lehrgang. Da ich selbstverständlich für den Lehrgang die UKV zugesagt bekomme
und ich absolut nicht vor habe an den Lehrgangsort zu ziehen, habe ich nach Auswegen gesucht um die lächerlichen ca. 90 Euro pauschal-UKV zu umgehen.
Tipp eines Kameraden - Meine Bude im Feldwebelwohnheim anerkennen lassen! Gesagt, getan. BUKG gelesen - meiner Meinung nach alle Voraussetzungen erfüllt (Kochgelegenheit - 2 Kochplatten u. Minibackofen, eigener Abfluss - check, Nasszelle mit WC und Dusche - check) Antrag geschrieben, ''Mietnachweis'' angeheftet (Nachweis über mtl. Zahlung von 98 € für Feldwebelbuden 27 m²). Zur weiteren Info: Ich habe meinen einzigen und somit Erstwohnsitz in der Kaserne und würde mittlerweile sogar behaupten, dass der Mittelpunkt meiner Lebensinteressen in der Gemeinde wo ich stationiert bin, ist.
Gestern die Ernüchterung: Telefonische Absage vom BwDLZ mit den Worten: ''So etwas erkennen wir nicht an''
Das ist für mich erstmal keine Aussage, da man sich meiner Meinung nach bei einer Absage schon mal auf den Paragraphen hätte beziehen können, welcher letztendlich den Ausschlag gegeben hat meinen Antrag abzulehnen.

Wer hat ähnliches erlebt? Wer hat Tipps, Infos, Ratschläge?
Besten Dank schon mal im voraus
Titel: Antw:Wohnung im Feldwebelwohnheim anerkennen lassen?!
Beitrag von: Tommie am 24. März 2014, 20:26:39
Auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bestehen würde ich da! Der muss dann hinten dran nicht nur eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, sondern auch ein wenig mehr Info als "machen wir nicht, weil wir das noch nie gemacht haben" ;) !
Titel: Antw:Wohnung im Feldwebelwohnheim anerkennen lassen?!
Beitrag von: F_K am 24. März 2014, 20:46:28
.... Und, wo ist der Mietvertrag?
Titel: Antw:Wohnung im Feldwebelwohnheim anerkennen lassen?!
Beitrag von: Shifty89 am 24. März 2014, 20:54:51
Nach §10 BUKG ist kein Mietvertrag gefordert. Und den Nachweis, dass ich monatlich für die ``Wohnung`` zahle, erbringe ich mit dem beigefügten Mietnachweis (Habe ich aber durchaus schon erwähnt)   ;)
Titel: Antw:Wohnung im Feldwebelwohnheim anerkennen lassen?!
Beitrag von: F_K am 24. März 2014, 21:31:22
... Ich verstehe unter Wohnung etwas anderes, 90 Euro sind auch keine Miete, usw.


However, ansonsten hat Tommie den Ratschlag gegeben.