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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: PaddyP am 25. März 2014, 13:19:29

Titel: SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: PaddyP am 25. März 2014, 13:19:29
Hallo, ich habe da mal eine Frage.
Erst einmal zu mir ich bin 21 Jahre, SaZ9 und seit 2 1/2 Jahren bei der Bundeswehr. Und zwar muss ich eventuell 2 Monate in Gefängnis weil ich meine Schulden einer Straftat im Verkehr nicht tilgen kann. Was habe ich gemacht? Ich bin desöfteren auf der Autobahn zu dicht aufgefahren. Es ist noch nicht völlig klar ob ich ins Gefängnis muss da mir noch die Möglichkeit gegeben wurde Ratenzahlung zu beantragen. Jedoch möchte ich wissen wie würde sich das auf meine weitere Laufbahn auswirken wenn ich wirklich in Gefängnis muss. Darf ich dann meine Feldbluse komplett ausziehen oder wie werde ich dann von militärischer Seite aus bestraft.
Ich bin dankbar für jede schnelle und brauchbare Antwort.
MKG PaddyP
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: ulli76 am 25. März 2014, 13:25:29
Von wie viel Geld sprechen wir denn, was du nicht zahlen kannst?
Und ist das Ganze vor oder während der Bundeswehrzeit passiert?
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: F_K am 25. März 2014, 13:29:45
.. wenn ich Dein DV wäre, wäre mindestens eine Disziplinarbuße ist Höhe der zwei Monatsgehälter fällig (wenn Du in Haft gehst), und ich würde prüfen lassen, inwieweit da noch eine Eignung für die Laufbahn vorhanden ist.

.. und ersteres ist keine Strafe sondern ein Erziehungsversuch und zweites ist Folge Deiner Unverantwortlichkeit (sind gleich Zwei - das Verhalten und die nicht geregelten finanziellen Verhältnisse).
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: ulli76 am 25. März 2014, 13:42:10
So ähnlich werden dann auch die Gedankengänge des DV sein, wenn er darüber zu befinden hat, wie er das Ganze wertet.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Cally am 25. März 2014, 14:01:06
Ich hab die Lösung: Verkauf dein Auto und bezahl von dem Geld die Strafe. Du musst einerseits nicht ins Gefängnis und andererseits wirst du diesen Freitag auf der Heimreise nicht schon wieder rausgewunken. Win/Win Situation (auf für alle Unbeteiligten)
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: PaddyP am 25. März 2014, 14:06:46
Wir sprechen von 3600€ also zwei Netto-Gehältern.
Also das ganze ist an einem Tag passiert. Ich bin 3 mal zu dicht aufgefahren, das erste mal unabsichtlich da ein Fahrzeug wahrscheinlich ohne nach hinten zuschauen rausgezogen ist. Da ich mit 250km/h unterwegs war hätte es dabei beinahe gekracht. Darüber war ich natürlich ziemlich aufgebracht und behielt mein Tempo bei und somit kam es auch zu den anderen dichten Auffahren. Ich wurde dabei von einem Videowagen gefilmt. Das schlimme ist das ich mich noch in der Probezeit befinde mir aber sonst noch nichts zu Schulden gekommen lassen habe. Natürlich war ich vor Gericht geständig und habe mich auch reumütig gezeigt da ich weiß das ich das Leben anderer Menschen gefährdet habe. Naja der Umgang mit meinem Soldat ist mir wohl bewusst das ich davon meine Wohnung, mein Auto, Versicherungen und meine Lebenserhaltungskosten bezahle, da bleibt leider nicht mehr viel übrig um schnell diese 3600€ zusammenzusparen. Und Ja, es ist während der BW Zeit passiert.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Nelly1978 am 25. März 2014, 14:07:53
250 km/h????  :o
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Cally am 25. März 2014, 14:12:44
Zitat von: Nelly1978 am 25. März 2014, 14:07:53
250 km/h????  :o

Bin ich aufm Heimweg auch öfters gefahren. Es ist zwar ne verdiente Strafe, aber ich kann den TE schon irgendwie verstehen. Ich hasse es wenn ich Tempo 200 km/h fahren und jemand einfach ohne zu gucken mit 100 links raus zieht weil er sich denkt, ach der bremst schon.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: PaddyP am 25. März 2014, 14:16:19
Natürlich ist es eine verdiente Strafe, ich sorge mich ebend nur darum wie es dann weitergehen soll...
Auch im Dienst lasse ich mir nie was zu Schulden kommen und erledige alles so wie es mir aufgetragen wird, sogar meistens noch etwas besser.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: wolverine am 25. März 2014, 14:16:48
Zitat von: PaddyP am 25. März 2014, 14:06:46
Darüber war ich natürlich ziemlich aufgebracht und behielt mein Tempo bei und somit kam es auch zu den anderen dichten Auffahren.
Das könnte schon die charakterliche Eignung zu Führen eines KFZ in Frage stellen.

Strafen sollen weh tun! Also tatsächlich einmal darüber nachdenken, das Auto abzuschaffen und das eine oder andere Wochenende in der Kaserne zu verbringen. Dadurch die Ratenvereinbarung erfüllen und gut ist. Nur einmal angenommen, so etwas passiert in einem zivilen Betrieb: Vier bis sechs Wochen der Haftstrafe mag man noch im Urlaub absitzen. Danach fehlt man einfach auf der Arbeitsstelle und das ist in aller Regel ein fristloser Kündigungsgrund. Ich würde das dienstrechtlich nicht großartig anders sehen.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: F_K am 25. März 2014, 14:18:53
@ PaddyP:

Wie war denn der Urteilstenor? Du bist doch STRAFRECHTLICH wegen NÖTIGUNG verurteilt worden, oder nicht?

Zitatich davon meine Wohnung, mein Auto, Versicherungen und meine Lebenserhaltungskosten bezahle,

.. und so ein Auto ist teuer - wenn es denn 250 km/h fahren kann.

However:

Der DV wird entweder eine Disziplinarbuße (mindestens) in der Höhe der zwei BRUTTO Gehälter verhängen, alternativ für einen Sonderurlaub OHNE Bezüge - damit Dich der Dienstherr in der Haftzeit nicht auch noch bezahlen  musst.

Du wirst da schließlich keinen Dienst leisten - ich würde darüberhinaus die DM etwas höher ansetzten - wir wollen doch erziehen und kein "Nullsummenspiel".

ZitatAuch im Dienst lasse ich mir nie was zu Schulden kommen

Sagt der verurteilte Straftäter .. Ja, nee, ist klar ...


Also:

Beantrage Ratenzahlung - die wird regelmäßig gemacht.

(.. man soll Reserven in Höhe von 1 bis 2 Monatsgehältern kurzfristig verfügbar haben - aber jemand der mit 21 Jahren so ein Auto auf Pump fährt, ist für solche Ratschläge natürlich der falsche Adressat).
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Indianer am 25. März 2014, 14:19:42
@PaddyP
nimm den Vorschlag von Cally an und du bist fast alle deine Sorgen los. Das Auto brauchst du in der nächsten Zeit nicht mehr da du bei 3600€ und in der Probezeit deinen Lappen los bist.
Was hat dein DV dazu gesagt. Muss man eine Gerichtsverhandlung eigentlich melden?

Und noch etwas. Auch wenn du die Summe nicht aufeinmal begleichen kannst, musst du nicht gleich hinter die schwedischen Gardinen, da Sie dir immer ersteinmal eine Ratenzahlung anbieten. Solltest du dich allerdings nicht an den Ratenplan halten bist du schneller drin als dir lieb ist. Auch wenn ich denke das es besser ist wenn du gleich rein gehst um darüber nachzudenken. Aber immer hin bist du reumütig und genug gestraft das der lappen weg ist.

Aber was ich immer noch nicht verstehe, drei mal am gleichen Tag auf einer Strecke???? Und jedes mal waren die andern die dich zuerst geärgert haben???? Hat man nicht in der Fahrschule gelernt sich nicht über andere aufzuregen und gleiches mit gleichem zu vergelten beim Autofahren. In diesem fall Gas runter und freundlich lächeln wäre preiswerter.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Firli am 25. März 2014, 14:26:03
Ich muss mich gerade schwer zusammen reißen nicht in meinen Schreibtisch zu beißen. 250 kmh?  In der Probezeit?  Ich hab in der Probezeit nicht mal jenseits der 130 kmh gedacht weil die Erfahrung einfach fehlte bei so einer Geschwindigkeit ein Kfz zu führen.

Hör um Himmels willen auf Cally. Verkauf das Auto.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Indianer am 25. März 2014, 14:28:57
@Cally
wenn das so wäre hatte der Videowagen das ja gefilmt, und die Strafe wäre nicht so hoch ausgefallen, bei einem mal. Sicherlich ist es ärgerlich jedoch was hätte passieren können? Hätte der TE ein wenig stärker abgebremst wäre der jenige Schuld der mit Tempo hundert auf die linke Spur kommt.

Also kein Verständnis für solche Taten aufbringen bitte. Überlegen was durch so eine Aktion hätte für sich selbst und andere unschuldige Beteilgten passieren können.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: PaddyP am 25. März 2014, 14:31:24
Nein, ich wurde in diesem Fall nur einmal "geärgert", die anderen beiden male bin ich selbst Schuld sprich da bin ich absichtlich zu dicht aufgefahren. Jeder Mensch macht mal einen schwerwiegenden Fehler das wichtigste ist das man daraus lernt und das habe ich bereits da mein Lappen direkt an Ort und Stelle eingezogen wurde und nun seit 13 Monaten weg ist. Und da ich 700km von zuhause weg stationiert bin und so gut wie nie nach hause fahre weil die Strecke für ein Wochenende einfach zu lang ist um mit dem Zug zufahren bin ich auch in der Hinsicht bestraft da man Familie und Freunde auch nicht mehr sieht. Aber wie dem auch sei, ich habe die Strafe verdient und akzeptiere es so...mir war es bloß wichtig einige Antworten zu erhalten die mir etwas Mut geben das ich im schlimmsten Falle (Gefängnis) nicht ohne Arbeit da stehe. Ich werde den Vorschlag auf jeden Fall beherzigen mein Auto zuverkaufen...auch wenn es weh tut. Aber scheinbar gibt es keine andere Lösung und an meiner Situation bin ich ja selbst Schuld. Also danke an alle die sich geäußert haben.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: F_K am 25. März 2014, 14:35:34
Nochmal zum Mitschreiben:

- Wenn Du ins Gefängnis gehst, wird Dein DV dafür sorgen, dass Du in dieser Zeit kein Geld von der Bundeswehr gekommst, PLUS die Disziplinarbuße und die Gefahr, für ungeeignet gehalten und entlassen zu werden.

- Mache also eine Ratenzahlung und bringe Deine finanziellen Verhältnisse in Ordnung.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Indianer am 25. März 2014, 14:37:30
Bei aller Liebe zu Mensch und Kamerad,
aber Mut zugesprochen bekommst du bei so einer Dämlichkeit mit sicherheit nicht. Einmal ein Fehler machen passiert. Aber gleich dreimal hintereinander auf kurzer Strecke?

Wie gesagt dein Auto brauchst du die nächsten Jahre nicht mehr. Verkaufen, Strafe bezahlen gut is.

Was hat dein DV gesagt? Oder hast du es noch nicht gemeldet?
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Indianer am 25. März 2014, 14:38:49
Muss man eine Gerichtsverhandlung nicht eigentlich seinem DV melden?
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: dunstig am 25. März 2014, 14:43:36
Wieso sollte man sich selber anschwärzen müssen?
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: ulli76 am 25. März 2014, 14:45:47
Weil die Verurteilung eh per MiStra an den DV mitgeteilt wird. Und den meisten DV ist es lieber, wenn sie es direkt von ihren Schäflein erfahren, wenn sie Mist gebaut haben.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: dunstig am 25. März 2014, 14:46:55
Zitat von: ulli76 am 25. März 2014, 14:45:47
Weil die Verurteilung eh per MiStra an den DV mitgeteilt wird. Und den meisten DV ist es lieber, wenn sie es direkt von ihren Schäflein erfahren, wenn sie Mist gebaut haben.

Da stimme ich dir durchaus zu. Ich habe lediglich Bezug auf die Frage genommen, ob man es melden muss.  ;)
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: PaddyP am 25. März 2014, 14:47:35
Natürlich weiß mein DV bescheid, über die Gerichtsverhandlung habe ich ihn auch informiert. Auch über das Strafmaß. Jedoch war noch nie der Gedanke an Gefängnis da.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: F_K am 25. März 2014, 14:48:20
ZitatMuss man eine Gerichtsverhandlung nicht eigentlich seinem DV melden?

Es gibt da keine Meldepflichten. Lediglich Militärkraftfahrer bzw. Inhaber einer Militärfahrerlaubnis müssen z. B. den Führerscheinentzug melden.

ZitatUnd den meisten DV ist es lieber, wenn sie es direkt von ihren Schäflein erfahren, wenn sie Mist gebaut haben.

.. ist allerdings (auch) richtig.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Indianer am 25. März 2014, 14:55:19
Ok verstanden,

ich hätte jetzt gedacht das es ein muss ist, da sie es ja eh erfahren. Das mit den Kraftfahrern leuchtet ein ::)

@paddyP

also nochmal zusammen gefasst: Auto verkaufen, Bussgeld bezahlen und die Probleme halbieren sich. Was dein DV für dich noch parat hat kann ich dir nicht sagen.

Trotzdem viel Glück.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: F_K am 25. März 2014, 14:58:13
@ Indianer:

Es fällt auf, dass Du in vielen Threads "unterwegs bist", obwohl da Kenntnisse fehlen.

ZitatBussgeld bezahlen

Es handelt sich hier nicht um eine "Geldbuße", sondern um eine ausgewachsene GeldSTRAFE (ein erheblicher Unterschied, nicht nur ein anderes Wort).

Im Raum steht eine Ersatzfreiheitsstrafe, wenn die Geldstrafe nicht gezahlt wird.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Indianer am 25. März 2014, 15:12:15
@F_K

muss ich mich entschuldigen, wenn ich in einem Forum meine Meinung äußere? ich habe auch nie gesagt/behauptet das all das was ich schreibe 100% richtig ist. Und nur weil man etwas vereinfacht ausdrückt was alle auch verstehen mangelt es nicht an Kenntnissen.

Wie gesagt es ist meine Meinung und deshalb erfrage ich auch Sachen die ich nicht weiß. Dazu ist doch ein Forum da, oder?

Zudem beurteile ich ja auch nicht dein Kenntnisstand, da du ja in vielen Threads bist!

Wenn ich allerdings nicht erwünscht bin teile es mir mit, dann bin ich gerne raus. Wie kommst du eigentlich auf viele? ich war bisher in vieren.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: F_K am 25. März 2014, 15:28:18
ZitatUnd nur weil man etwas vereinfacht ausdrückt was alle auch verstehen mangelt es nicht an Kenntnissen.

Vereinfachung ist ja OK, falsche Begriffe sind und bleiben allerdings falsch.

Meine Anmerkung ist als Anregung gedacht, zumindest die Inhalte entsprechend zu kennzeichnen.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: schlammtreiber am 25. März 2014, 15:34:36
Ist ja auch ein freies Land, solange noch keine lokalen Selbstverteidigungsgruppen mit modernsten Waffen auftreten.  ;D
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Indianer am 25. März 2014, 16:13:20
OK habe deine Anmerkung zur Kenntnis genommen und werde für die Zukunft versuchen die Begriffe sachlich richtig nieder zu schreiben. Gesunde Kritik sollte man ja auch vertragen können.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Andi am 25. März 2014, 18:28:01
Zitat von: PaddyP am 25. März 2014, 13:19:29
Es ist noch nicht völlig klar ob ich ins Gefängnis muss da mir noch die Möglichkeit gegeben wurde Ratenzahlung zu beantragen.

Ganz ehrlich? Wenn ich du wäre würde ich den Vollzug der Freiheitsstrafe wählen und meinen Disziplinarvorgesetzten im Einvernehmen mit dem Richter bitten die Freiheitsstrafe im Vollzug durch die Bundeswehr zu vollziehen.

Dadurch könntest du weiter am Dienst teilnehmen und gleichzeitig wäre Strafvollzug und Reintegration gegeben. Und ich würde dir raten das ganze zügig anzugehen, denn da Vollzug von Freiheitsstrafen oder auch Disziplinararrest in der Bundeswehr keine Alltäglichkeit (mehr) darstellt wird hier etwas Vorlauf erforderlich sein.

Und wenn alle Beteiligten dich fragend anschauen und dich fragen, wie du auf diese Idee kommst mögen sie mal hier reinschauen: Verordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendarrest und Disziplinararrest durch Behörden der Bundeswehr

Und diese Verordnung ist kein lustiges Relikt aus dem kalten Krieg, sondern - insbesondere was Freiheits- und Jugendstrafen angeht - eine Mischung aus Fürsorgepflicht und Wirkung von militärischer Erziehung während des Vollzuges. Sachlich betrachtet ist der Vollzug durch die Bundeswehr immer dem Vollzug durch Strafvollzugsbehörden der Länder vorzuziehen.

Zitat von: PaddyP am 25. März 2014, 13:19:29
Jedoch möchte ich wissen wie würde sich das auf meine weitere Laufbahn auswirken wenn ich wirklich in Gefängnis muss.

Sofern du innerhalb der ersten vier Dienstjahre bist könnte eine Entlassung wegen charakterlicher Nichteignung verfügt werden. Das muss aber in deinem Einzelfall durch deinen Disziplinarvorgesetzten erst mal abgewogen werden.
Bei dem was du bisher geschildert hast würde ich dazu tendieren, dass eine Entlassung nicht zwingend erforderlich ist. Eine zusätzliche disziplinare Würdigung ist wohl auszuschließen.

Gruß Andi
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: justice005 am 25. März 2014, 19:14:48
Es handelt sich um eine Ersatzfreiheitsstrafe, weil eine Geldstrafe nicht bezahlt wurde. Das kann man abwenden, indem man die Geldstrafe zahlt, oder sich mit der Staatsanwaltschaft auf eine Ratenzahlung einigt. Das geht normalerweise ohne Probleme.

ZitatDer DV wird entweder eine Disziplinarbuße (mindestens) in der Höhe der zwei BRUTTO Gehälter verhängen

Das ist in zweifacher Hinsicht falsch. Erstens darf eine Disziplinarbuße maximal ein Bruttomonatsgehalt betragen (§ 24 WDO) und zweitens ist eine einfache Disziplinarmaßnahme bei einer sachgleichen strafrechtlichen Veruteilung sowieso nicht erlaubt (§ 16 WDO)

Stattdessen wird der Disziplinarvorgesetzte das einzig mögliche und richtige machen, nämlich die Sache zur disziplinaren Entscheidung der Einleitungsbehörde vorlegen (§ 41 WDO). Die Wehrdisziplinaranwaltschaft bzw. die Einleitungsbehörde wird dann entscheiden, ob es ein gerichtliches Disziplinarverfahren gibt oder nicht.

Daneben wird geprüft, ob eine fristlose Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG in Betracht kommt. Das ist bei Verkehrsdelikten zwar eher unüblich, aber durchaus möglich.

ZitatWenn ich du wäre würde ich den Vollzug der Freiheitsstrafe wählen und meinen Disziplinarvorgesetzten im Einvernehmen mit dem Richter bitten die Freiheitsstrafe im Vollzug durch die Bundeswehr zu vollziehen.

Das ist eine sehr charmante Idee, funktioniert aber nur, wenn das jeweilige Landesgesetz diese Möglichkeit vorsieht. Das müsste man im konkreten Fall prüfen. Zuständig für die Vollstreckung ist aber nicht der Richter, sondern die Staatsanwaltschaft. Mit dieser müsste man das klären. Ich würde dem DV dringendst empfehlen, sich da die Hilfe des Rechtsberaters zu holen. Grundsätzlich ist das aber durchaus möglich und wird auch praktiziert.

ZitatWenn ich du wäre

Wenn ich der Fragesteller wäre, würde ich definitiv das Geld auftreiben. Zuerst würde ich der StA eine Ratenzahlung anbieten. Das klappt sicher schon. Ansonsten würde ich mein Auto verkaufen oder einen Kredit aufnehmen. Der Fragesteller sollte durch sein Verhalten nicht noch die Entlassungsstelle motivieren, eine fristlose Entlassung zu verfügen.



Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Andi am 25. März 2014, 19:35:40
Zitat von: justice005 am 25. März 2014, 19:14:48
Der Fragesteller sollte durch sein Verhalten nicht noch die Entlassungsstelle motivieren, eine fristlose Entlassung zu verfügen.

Welche sachfremde Erwägung bringt dich denn auf diese Idee? Das Urteil ändert sich dadurch nicht und die Wahl zwischen Freiheits- oder Geldstrafe steht auch einem Soldaten zu.
Wer hier dann auf Ämter- oder Kommandoebene "Rückschlüsse" auf den Verurteilten ziehen will - das obliegt dann doch bitte den Disziplinarvorgesetzten bzw. hat seinen gewohnten Gang zu gehen - sollte wohl selber mal disziplinar gewürdigt werden wegen pflichtidriger Ermessensausübung. Die Möglichkeit des Vollzuges durch die Bundeswehr hat der Gesetzgeber ja nicht aus Langeweile geschaffen. Und der Erziehungseffekt ist bei einem internen Bundeswehrvollzug in jedem Fall größer als jeder in einer Justizvollzugsanstalt und bringt deswegen auch eine bessere Generalprävention mit sich.

Zitat von: justice005 am 25. März 2014, 19:14:48
Das ist eine sehr charmante Idee, funktioniert aber nur, wenn das jeweilige Landesgesetz diese Möglichkeit vorsieht.

Das wirst du weder in einem Landesgesetz noch im Strafvollzugsgesetz des Bundes finden, da es je eine spezifischere Bundesnorm gibt. Und da es diese Bundesnorm noch gibt ist dem Bund offenbar die Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf den Strafvollzug von Soldaten trotz Föderalismusreform erhalten geblieben. Oder findest du da spezifischere Regelungen? Ich nämlich nicht.

Gruß Andi
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 25. März 2014, 19:48:55
Zitat von: Cally am 25. März 2014, 14:12:44
Ich hasse es wenn ich Tempo 200 km/h fahren und jemand einfach ohne zu gucken mit 100 links raus zieht weil er sich denkt, ach der bremst schon.

Dass auf der rechten Spur nicht mit 180 km/h gefahren wird, sondern meist "deutlich" weniger, sollte dir bekannt sein. Dass jemand nicht sofort in "Nullkommanichts" von 100 auf 200 beim Spurwechsel beschleunigen kann, ist ebenfalls nichts Ungewöhnliches. Du kannst nicht erwarten oder verlangen, dass alle die linke Spur für dich freihalten und mit 85 auf der rechten Sput hinter/zwischen den Lastzügen fahren, selbst wenn formell auf diesem Streckenabschnitt keine Beschränkung vorhanden ist.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: justice005 am 25. März 2014, 20:02:34
ZitatDas Urteil ändert sich dadurch nicht und die Wahl zwischen Freiheits- oder Geldstrafe steht auch einem Soldaten zu.

Das ist keine "Wahl", weder für einen Soldaten noch für einen Zivilisten. Wenn die Geldstrafe nicht gezahlt wird, dann wird zuerst die Zwangsvollstreckung betrieben, also z.B. eine Gehaltspfändung etc. Erst wenn das alles nicht klappt und die Geldstrafe nicht einzutreiben ist, wird die Ersatzfreiheitsstrafe verfügt, (vergl. § 43 StGB bzw. die entsprechenden Kommentierungen).

ZitatWelche sachfremde Erwägung bringt dich denn auf diese Idee?

Die Berücksichtigung des sog. Nachtatverhaltens ist keine sachfremde Erwägung, sondern eine Selbstverständlichkeit.

Zitat- das obliegt dann doch bitte den Disziplinarvorgesetzten bzw. hat seinen gewohnten Gang zu gehen -

Nö, das obliegt der Entlassungsdienststelle (meistens Divisionskommandeur)

ZitatUnd der Erziehungseffekt ist bei einem internen Bundeswehrvollzug in jedem Fall größer als jeder in einer Justizvollzugsanstalt und bringt deswegen auch eine bessere Generalprävention mit sich.

volle Zustimmung.

ZitatDas wirst du weder in einem Landesgesetz noch im Strafvollzugsgesetz des Bundes finden, da es je eine spezifischere Bundesnorm gibt.

Das Strafvollzugsgesetz des Bundes (!!) hat keine entsprechende Regelung, weil es eine Bundesnorm gibt ?? Ja ne, is klar.. :o

Ich glaube, das diskutieren wir nicht aus, es wird zu sehr offtopic.

Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: SpitFire am 25. März 2014, 20:08:34
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 25. März 2014, 19:48:55

Dass auf der rechten Spur nicht mit 180 km/h gefahren wird, sondern meist "deutlich" weniger, sollte dir bekannt sein. Dass jemand nicht sofort in "Nullkommanichts" von 100 auf 200 beim Spurwechsel beschleunigen kann, ist ebenfalls nichts Ungewöhnliches. Du kannst nicht erwarten oder verlangen, dass alle die linke Spur für dich freihalten und mit 85 auf der rechten Sput hinter/zwischen den Lastzügen fahren, selbst wenn formell auf diesem Streckenabschnitt keine Beschränkung vorhanden ist.

Naja... Ich kann zumindest erwarten, dass jemand, der nach links rauszieht, vorher den rückwärtigen Verkehr prüft und abwägt, ob er den nächsten vielleicht noch vorbeilässt. Ein Fehlverhalten ist da schon auf beiden Seiten möglich.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Andi am 25. März 2014, 20:28:26
Zitat von: justice005 am 25. März 2014, 20:02:34
Das ist keine "Wahl", weder für einen Soldaten noch für einen Zivilisten. Wenn die Geldstrafe nicht gezahlt wird, dann wird zuerst die Zwangsvollstreckung betrieben, also z.B. eine Gehaltspfändung etc. Erst wenn das alles nicht klappt und die Geldstrafe nicht einzutreiben ist, wird die Ersatzfreiheitsstrafe verfügt, (vergl. § 43 StGB bzw. die entsprechenden Kommentierungen).

Jawoll, verstanden und aufgenommen. In dem Bereich habe ich schlicht keine Ahnung.

Zitat von: justice005 am 25. März 2014, 20:02:34
Die Berücksichtigung des sog. Nachtatverhaltens ist keine sachfremde Erwägung, sondern eine Selbstverständlichkeit.

Wenn ich nach dem von dir angeführten Prozedere gehe ist die Freiheitsentziehung statt der Geldstrafe aber nicht auf ein "Verhalten" zurückzuführen, sondern auf das nicht Vorhandensein der finanziellen Mittel und deswegen wäre eine entsprechende zur Entlassung führende Betrachtung nicht pflichtgemäß ermessen.

Zitat von: justice005 am 25. März 2014, 20:02:34
Nö, das obliegt der Entlassungsdienststelle (meistens Divisionskommandeur)

Beim Divisionskommandeur hätte ich hier auch keine Bauschschmerzen, weil er auch Disziplinarvorgesetzter ist.
Für die meißten Soldaten (und bei einem SaZ9 ist das nicht unwahrscheinlich) dürfte das PersABw (oder wie es sich gerade nennt) Entlassungsdienststelle sein und damit der Kölner Elfenbeinturm...
Mir geht es darum, dass der Disziplinarvorgesetzte hier gehört wird, aber das passiert ja im Prozedere auch.

Zitat von: justice005 am 25. März 2014, 20:02:34
Das Strafvollzugsgesetz des Bundes (!!) hat keine entsprechende Regelung, weil es eine Bundesnorm gibt ?? Ja ne, is klar.. :o

Ok, das war vermutlich wirklich ein wenig missverständlich formuliert. ;)
Das Strafvollzugsgesetz des Bundes behandelt die Thematik nicht, weil es die spezifischere BwVollzO (der Bundesregierung unter Zustimmung des Bundesrates) gibt. Und die Landesgesetzgebung fasst das Thema schlicht nicht auf. Und da die BwVollzO nach wie vor gültig ist und bundesweit die einzige Norm darstellt, die das Thema behandelt sehe ich auch keinerlei Grundlage die eine entsprechende zusätzliche Normierung durch die (eh schon durch den Bundesrat beteiligten) Länder erforderlich macht.
Oder habe ich da etwas übersehen?

Gruß Andi
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 25. März 2014, 22:36:15
Zitat von: SpitFire am 25. März 2014, 20:08:34
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 25. März 2014, 19:48:55

Dass auf der rechten Spur nicht mit 180 km/h gefahren wird, sondern meist "deutlich" weniger, sollte dir bekannt sein. Dass jemand nicht sofort in "Nullkommanichts" von 100 auf 200 beim Spurwechsel beschleunigen kann, ist ebenfalls nichts Ungewöhnliches. Du kannst nicht erwarten oder verlangen, dass alle die linke Spur für dich freihalten und mit 85 auf der rechten Sput hinter/zwischen den Lastzügen fahren, selbst wenn formell auf diesem Streckenabschnitt keine Beschränkung vorhanden ist.

Naja... Ich kann zumindest erwarten, dass jemand, der nach links rauszieht, vorher den rückwärtigen Verkehr prüft und abwägt, ob er den nächsten vielleicht noch vorbeilässt. Ein Fehlverhalten ist da schon auf beiden Seiten möglich.

Selbst mit Überholverbot wirst du nicht verhindern können, dass langsamere PKW oder auch LKW zum Überholen die linke Spur benutzen - damit ist einfach immer zu rechnen. Jedoch ahnen nur wenige damit, dass jemand von hinten mit 250 herannaht.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: ZMZler am 26. März 2014, 08:07:48
Frage an den TE:

Du bist seit 13 Monaten den Führerschein los und besitzt das Auto trotzdem noch???
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: wolverine am 26. März 2014, 08:14:34
Jetzt kommt mir ein ketzerischer Gedanke: mag es sein, dass das Auto Ihnen noch gar nicht gehört?! Zahlen Sie es noch ab?
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: F_K am 26. März 2014, 09:10:13
@ wolverine:

Warum "ketzerisch"?

Leben "auf Pump" ist heute bei vielen Menschen das normale Verhalten.

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ein junger Mensch mit 20 Jahren und "erstem Job" über die Finanzmittel verfügt, so ein Auto bar  zu bezahlen? (.. und dann ein preiswertes, kleines Auto zu kaufen ist so was von "old school und uncool" ...)
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Flexscan am 26. März 2014, 09:18:10
Könnte ja auch ein Geschenk von Mama und Papa sein  ;)
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Chris H. am 26. März 2014, 09:21:50
Oh je das Thema. An den TE den gut gemeinten Hinweis: Lass dich von all dem, was hier gepostet wurde bitte bitte weder verunsichern noch folge irgendeinem Ratschlag hier aus dem Grund, weil du ihn hier gelesen hast! Gehe zu einem Anwalt, den du dir hättest schon vor der Gerichtsverhandlung besorgen sollen (im Falle der Erstberatung zu deinem weiteren Verhalten wirds auch nicht teurer als 190 €). Den Rechtsberater in allen Ehren, aber der ist nicht unabhängig. Aber kostenlos. Wenn das Geld knapp ist, gehst du halt zu dem.

Wie du allein an den Posts erkennst, wissen alle irgendwas. Obs stimmt ist was anderes. Auch ich spare mir jeden Ratschlag zu dem, was du tun solltest.

Was ich mir nicht spare:

§ 18 Abs. 3 StVO:
Zitat
(1) u. (2) ...
(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.
(4) - (11)...

und § 7 Abs. 5 StVO

Zitat
(1) - (4) ...
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Nagelt mich jetzt nicht auf das Verhältnis der Normen fest, ich vermute aber, dass § 18 Abs. 3 StVO den § 7 Abs. 5 StVO verdrängt. Die Regelung in § 7 Abs. 5 StVO ist nämlich weit härter als § 18 Abs. 3 StVO, womit es den § 18 Abs. 3 StVO nicht gebraucht hätte. Es kann auch sein, dass § 18 Abs. 3 StVO nur das auffahren auf die Autobahn regelt.

Der verkehrsrechtliche Unterschied liegt letztendlich in der Haftungsverteilung, wenn zwei Autos kollidieren, weil das eine eben einen Fahrbahnwechsel durchgeführt hat. Ist § 7 Abs. 5 anwendbar, kann ich lax gesprochen auch mit Lichtgeschwindigkeit auf der linken Spur fahren und werde trotzdem nicht haften. Anders ausgedrückt: kleinere Verstöße (Geschwindigkeitsüberschreitungen etc.) sorgen nicht dafür, dass man einen Verursachungsbeitrag erhält, wenn der andere gegen § 7 Abs. 5 StVO verstößt.
Das meine ich jetzt allgemein und nicht auf TE bezogen. Wer rechtzeitig bremsen kann und trotzdem krass auffährt, wird zurecht belangt.
Ist hingegen nur § 18 Abs. 3 StVO anwendbar, dann wird sich die Haftungsverteilung bei einem Unfall schon anders verhalten, wenn dem anderen auch Verkehrsverstöße zur Last gelegt werden können. Bei einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung wird es dann wohl schon auf 70:30 hinauslaufen. (Der Verursachungsbeitrag erhöht sich auch, wenn man die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn übersteigt). Bei 250 km/h wirds mind. schon auf 60-40 hinaus laufen.

tl.dr: Wer von rechts nach links schleicht und den Verkehr auf dieser Spur zum bremsen bringt, begeht jedenfalls einen Vorfahrtsverstoß. Da werden 50,- EUR und 3 Punkte fällig (wie das nach neuem System funktioniert, weiß ich grad nicht, gilt aber ab 1.5. vermutlich wird es einen Punkt geben.)

Nochmal: Das ist nicht auf den Fall des TE bezogen, sondern vielmehr auf all diejenigen, die irgendwie das rausziehen auf die linke Spur rechtfertigen wollen.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: schlammtreiber am 26. März 2014, 09:22:06
Zitat von: Andi am 25. März 2014, 18:28:01
Sachlich betrachtet ist der Vollzug durch die Bundeswehr immer dem Vollzug durch Strafvollzugsbehörden der Länder vorzuziehen.

Allein schon weil man dann nicht in einem Knast voller Kleinkrimineller einfährt, von denen gefühlte 80% wegen BTMG einsitzen und sich für die größten Narco-Checker halten, sondern stattdessen ganz zivilisiert nach Dienstschluss von den Kameraden der Wache zur Abendruhe eingeschlossen wird.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: F_K am 26. März 2014, 09:32:27
@ Chris H.

Da Du ja der Oberjurist zu sein scheinst:

ZitatDen Rechtsberater in allen Ehren, aber der ist nicht unabhängig. Aber kostenlos. Wenn das Geld knapp ist, gehst du halt zu dem.

Wo bitte ist niedergelegt, dass der Rechtsberater für die juristische Beratung von (einfachen) Soldaten zuständig ist?

(.. meines Wissens nach ist die Aufgabe des Rechtsberaters die Beratung von Kdr / KdoBehörden bzw. er ist der WDA).
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: wolverine am 26. März 2014, 09:59:09
Zitat von: F_K am 26. März 2014, 09:10:13
@ wolverine:

Warum "ketzerisch"?
Weil dann die Ratschläge wirklich teilweise nicht zielführend wären. Wenn er das Auto noch auf X Jahre abzahlt, bringt ihm der angeratene Verkauf nicht wirklich Entlastung oder ist vielleicht sogar gar nicht möglich (weil das Auto Eigentum der Bank ist!). Die wird ihn nur mit großen Verlusten aus dem Vertrag entlassen und das hilft ihm finanziell nicht unbedingt weiter.

@Mr. H: Die Bewertung des Verkehrsvergehen ist müßig, da wir hier über die Vollstreckung und da bereits über Ersatzhaft sprechen. Da sollte ein Urteil rechtskräftig sein.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: ulli76 am 26. März 2014, 10:03:41
Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, geht es nicht um das erste Auffahren als der andere mit ca. 100km/h auf die linke Spur gezogen ist, sondern das mehrfache dichte Auffahren danach.
Titel: Antw:SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis
Beitrag von: Chris H. am 26. März 2014, 10:38:41
Zitat von: F_K am 26. März 2014, 09:32:27
@ Chris H.

Da Du ja der Oberjurist zu sein scheinst:

ZitatDen Rechtsberater in allen Ehren, aber der ist nicht unabhängig. Aber kostenlos. Wenn das Geld knapp ist, gehst du halt zu dem.

Wo bitte ist niedergelegt, dass der Rechtsberater für die juristische Beratung von (einfachen) Soldaten zuständig ist?

(.. meines Wissens nach ist die Aufgabe des Rechtsberaters die Beratung von Kdr / KdoBehörden bzw. er ist der WDA).



Nirgends, aber zu meiner Zeit konnte da bei strafrechtlichen Problemen im außermilitätischen Bereich auch vorgesprochen werden. Beraten i.S.d. RDG darf er gar nicht ;-)