Hallo,
ich bin gerade nach erneutem Durchschauen meiner Unterlagen etwas verunsichert.
Folgende Punkte haben mich jetzt etwas verwirrt:
"Anforderungssymbol: StdLwSichTrp SAZ/GWDL"
Merkblatt für ungediente Bewerber (für mich zutreffend):
"Bei Ihrem Diensteintritt erhalten Sie eine Ernennungsurkunde, durch die Sie in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden und eine Mitteilung über die Dauer Ihrer Dienstzeit von zunächst 6 Monaten. Ihre Dienstzeit als Soldat auf Zeit wird auf den nach dem Wehrpflichtgesetz zu leistenden Grundwehrdienst angerechnet. Bezüge werden vom Tage des Diensteintritts (Meldetag) gezahlt."
Ich wundere mich etwas über die Aufführung des kürzels "GWDL", habe ich nun zu beginn in irgend einer Weise mit finanziellel Benachteiligungen zu rechnen für die "nachzuholende" Grundwehrdienstzeit?
Ich bin 25 Jahre und habe 2008 Zivildienst geleistet
Das sagt lediglich aus, dass in dieser Verwendung die Voraussetzungen die selben sind sowohl bei SaZ als auch bei GWDL (den wir ja schon seit 2011 nicht mehr haben, das hast du aber schon in den Medien mitbekommen?)
Zitat von: nyde am 31. März 2014, 13:11:12
"Anforderungssymbol: StdLwSichTrp SAZ/GWDL"
So lesen:
"Anforderungssymbol: StdLwSichTrp
SAZ/GWDL"
Es ist keine Grundwehrdienstzeit nachzuhohlen. Sie erhalten vom ersten Tag an die Bezüge als SaZ gemäß Ihres Dienstgrades und der Ihrer Erfahrungsstufe.
Da wird wohl noch ein nicht ganz Aktueller Vordruck verwendet.
Zitat von: Ralf am 31. März 2014, 14:14:28
Das sagt lediglich aus, dass in dieser Verwendung die Voraussetzungen die selben sind sowohl bei SaZ als auch bei GWDL (den wir ja schon seit 2011 nicht mehr haben, das hast du aber schon in den Medien mitbekommen?)
Neeeee das wusste ich noch garnicht ;D
Danke euch!
Ich muss hier leider nocheinmal nachhaken.
Auch die Tatsache das ich mit der möglichkeit auf Widerruf unterschrieben habe tut bei der Besoldungnichts zur Sache?
Nein.