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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Benno am 31. März 2014, 21:44:36

Titel: eignungsübung
Beitrag von: Benno am 31. März 2014, 21:44:36
Hallo alle zusammen,
Ich hab eine Frage zum Thema Eignungsübung. Ich bin schon eingeplant als saz 12 und werde bald meine eignungsübung antreten. Da die 4 Monate ja die 3 Monatsgehalt ga beinhaltet, ist meine Frage: was passiert wenn ich mich in dieser Zeit verletzte z.b. Während dem Dienst in der ga oder vll. In meiner Freizeit beim Sport. Kann es passieren das ich dann gekündigt werde?

Danke schon mal

Gruß ben
Titel: Antw:eignungsübung
Beitrag von: KlausP am 31. März 2014, 21:45:40
Ja, das kann passieren.
Titel: Antw:eignungsübung
Beitrag von: Benno am 31. März 2014, 21:46:45
3 Monatige ga

Sorry, Handy hat sich selbständig gemacht
Titel: Antw:eignungsübung
Beitrag von: Benno am 31. März 2014, 21:52:16
Danke für die schnelle Antwort Klausp...
Wenn ich das richtig gelesen habe verlängert sich nach der eignungsübung das Dienstverhältnis erst mal auf 4 Jahre, bis meine eignung als fw gegeben ist. Könnte also durchaus auch in dieser Zeit passieren das wegen einer Verletzung man die Eignung nicht bekommt oder?
Wenn die Verletzung im Dienst passiert ist das doch wie ein Arbeitsunfall und man kann deshalb trotzdem gekündigt werden?
Titel: Antw:eignungsübung
Beitrag von: KlausP am 31. März 2014, 21:56:40
Klar können Sie entlassen werden (und nicht "gekündigt") werden. Wenn Soldaten dienstunfähig (das bedeutet, es gibt in der ganzen Bundeswehr keinen Dienstposten, den der Soldat noch besetzen könnte) sind können sie entlassen werden. Wenn es auf grund einer Wehrdienstbeschädigung passiert, dann mit den entsprechenden Renten- bzw. Versorgungsansprüchen.
Titel: Antw:eignungsübung
Beitrag von: Benno am 31. März 2014, 22:11:24
Ok, danke erst mal. Ich hoffe natürlich das alles gut geht und nix passiert. Hab mir nur Gedanken gemacht da ein freund erzählt hat, das bei ihm in der ga einer war der sich die leiste gebrochen hat und daraufhin die ga wiederholen musste, weil er zu viel verpasst hatte und er danach immer wieder Beschwerden hatte, wurde er dann entlassen.
Titel: Antw:eignungsübung
Beitrag von: FmUffz am 04. April 2014, 20:54:44
Und wenn sie vorübergehend Dienstunfähig werden. z.B. Beinbruch etc. kann es auch zur Verlängerung der Eignungsübung und Wiederholung der Aga kommen.