Hallo, ich wurde für eine IntegrVwdg in Belgien ausgewählt (telefonische Zusage seitens BAPersBw IV 3.5.3 - Bescheiderteilung mit Lehrgangsplanung folgt). Zum Zeitpunkt der Bewerbung bis jetzt war / bin ich ledig. Nun haben wir uns für eine Eheschließung entschieden. Dürfte dieses Vorhaben in irgendeiner Form die Auswahl für diese Verwendung beeinträchtigen? Danke im Voraus.
Grüße
Nein, wieso sollte das die Entscheidung beeinträchtigen.
Es ändert sich nur vielleicht etwas wegen Trennungsgeld bzw. UKV oder sonstigen Dingen die geltend gemacht werden können aber da weiss ich PerFw vielleicht mehr. Es gibt da solch ein Informationsblatt über die Dinge die einem zu stehen. Ich hab diese Blätter damals von meinem PersFw ausgehändigt bekommen. Stand allerhand Interessantes drin.
hallo rollo83!
Danke für deine schnelle Antwort! Dieses Informationsblatt ("Information für Auslandsumzüge bei voller Zusage der UKV") liegt mir vor. Ich gebe dir Recht, es sind sehr interessante und wertvolle Informationen darin enthalten. Ich hätte mir nur vorstellen können, dass es ein "ungeschriebenes Gesetz" ist, wer sich nach der Auswahl für eine solche Vwdg zur Eheschließung entscheidet, vielleicht (aus z.B. Kostengründen) wieder ausgeplant wird.
Grüße
Also das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen denn es gibt ja auch genügend verheiratete Soldaten die in solch eine Verwendung eingeplant werden.
ZitatIch hätte mir nur vorstellen können, dass es ein "ungeschriebenes Gesetz" ist, wer sich nach der Auswahl für eine solche Vwdg zur Eheschließung entscheidet, vielleicht (aus z.B. Kostengründen) wieder ausgeplant wird.
Wie wäre das denn rechtsstaatlich zu vertreten?
Der überwiegende Teil der Soldaten in integrierten Verwendungen (Stäben) ist verheiratet.
Gratulation übrigens