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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Squeezy am 05. April 2014, 13:08:32

Titel: Verwendungsunfähigkeit oder doch DU
Beitrag von: Squeezy am 05. April 2014, 13:08:32
Guten Tag,
erstmal was zu mir dann zu meinem Problem.
Ich bin SAZ12 OF seit 01/2010 bei der Bundeswehr.

Seit Oktober 2013 bin ich aufgrund eines Knorpelschadens (IV Grad) in Behandlung.War deswegen nie KZH geschrieben nur seit Januar Lehrgangsuntauglich.
Jetzt wurde ich am 01.4 versetzt und habe erneut den Truppenarzt aufgesucht, dieser stellte mir die Frage wie lange ich in Behandlung bin und ob es denn einen Ausblick auf Besserung gibt.
Wirkliche Besserung gibt es ja beim Knorpelschaden leider nicht.
Dann stellte er mir noch die Frage ob ich schonmal was von Verwendungsunfähigkeit gehört habe ( bin im moment Feldweben Luftfahrzeugtechnischer Dienst sprich Helikopter Mechaniker) da ich gerade beim arbeiten ziemliche Probleme mit meinem Knie habe. In meiner alten Einheit konnte ich es halt vermeiden auf dem Helikopter zu arbeiten und so das Knie zu schonen.
Das Problem ist jetzt nur das ich noch nicht vollständig ausgebildet bin und ich mit dem Knie Problem auf meinem letzten technischen Lehrgang sehr wahrscheinlich grosse Porbleme mit meinem Knie kriegen werde. Deswegen ja auch Lehrgangsuntauglich.
Ich habe mich natürlich im Rahmen meiner möglichekiten versucht einzulesen was das Thema angeht.
Bei Verwendungsunfähigkeit würde man ja prüfen für was ich noch geeignet bin und dann vielleicht dem entsprechend einen anderen Dienstposten suchen.
Damit hätte ich kein Problem da ich die Bundeswehr eigentlich nicht verlassen will.
Auf der anderen Seite habe ich bedenken das wenn ich mich auf Verwendungsunfähigkeit einlasse auch ein Verfahren auf DU gestellt wird.
Ich habe jetzt aber nichts genaueres dazu gefunden und da ich gerade erst eine Woche in der neuen Einheit bin wollte ich damit nicht direkt zum TE Führer bzw Chef/Spieß.

Deswegen meine Frage ob dazu irgendwer etwas sagen kann.


MKG
Titel: Antw:Verwendungsunfähigkeit oder doch DU
Beitrag von: ulli76 am 05. April 2014, 13:26:43
Ich befürchte, dass du da gar keine große Wahl hast.

Rein objektiv bist du ja nicht verwendungsfähig für deine Verwendung- einfach, weil man dich dafür nicht ausbilden und damit auch nicht einsetzen kann. Früher oder später wird das auch deinem Personalführer auffallen.

Der günstige Fall wäre, dass man einen geeigneten anderen Dienstposten für dich findet (am ehsten ja irgendwas im Bereich Innendienst/sitzende Tätigkeit)- Problem dabei ist, dass du ja auch im alltäglichen Dienst Einschränkungen hast (IGFs wirst du z.B. damit wahrscheinlich auch nicht ablegen können) und noch reichlich Restdienstzeit über ist.
Der ungünstige Fall ist der, dass die Bundeswehr sagt, dass eine Umplanung nicht sinnvoll ist und ein DU-Verfahren einleitet.

ABER: Wenn du es 100%ig durchziehst, musst du nur in die entsprechende Vorschrift schauen. Die besagt nämlich, dass für ein DU-Verfahren in der gesamten Bundeswehr kein einziger sinnvoller Dienstposten für dich zu finden sein darf auf dem du zumindest eingeschränkt eingesetzt werden kannst.

In so einem Fall hilft tatsächlich eine enge Verbindung zwischen Soldat, Chef/Spieß, Personalführer und Truppenarzt.
Titel: Antw:Verwendungsunfähigkeit oder doch DU
Beitrag von: Squeezy am 05. April 2014, 13:37:12
Erstmal Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja genau wegen den IGF Daten habe ich mir ja die Gedanken gemacht.
Also Sport darf ich nach eigenem ermessen betreiben.
Am besten ist halt Fahrrad fahren und schwimmen da dadurch die Muskulatur gestärkt wird und das Knie entlastet.

Wenn es dazu kommen sollte das ich nicht mehr Verwendungsfähig bin in wie weit habe ich dann einfluss auf die Auswahl eines neuen Dienstposten?
Und wenn es erstmal soweit ist und sowas gestellt wurde kann man es ja auch nicht mehr Rückgängig machen.
Titel: Antw:Verwendungsunfähigkeit oder doch DU
Beitrag von: ulli76 am 05. April 2014, 13:44:26
Die Suche nach einem geeigneten Dienstposten ist immer eine Frage der Absprache mit den Beteiligten. Es mach ja überhaupt keinen Sinn, dich in eine Verwendung umzuplanen, für die du weder Talent noch Interesse hast.
Sinnigerweise macht man das über ein Personalgespräch.

Titel: Antw:Verwendungsunfähigkeit oder doch DU
Beitrag von: Squeezy am 05. April 2014, 13:52:53
Ok ja das macht Sinn  ;)
Es ist halt nur verzwickte Lage gerade an den neuen Standort gekommen kann man das natürlich auch als Ausrede hinstellen.
Also nicht vom Arzt her aber von Spiess/ Chef.
Ich habe jetzt erst nochmal Krankengymnastik bekommen und soll danach nochmal zum Arzt.
Soll ich das jetzt am besten erstmal so weiter laufen lassen oder schon irgendwie mit meinem Chef darüber sprechen?
Also gemeldet habe ich es schon direkt bei Dienstantritt.
Titel: Antw:Verwendungsunfähigkeit oder doch DU
Beitrag von: Rollo83 am 05. April 2014, 13:59:09
Wie meinen sie das mit der Ausrede?
Ich persönlich würde das Thema offen mit dem Chef besprechen, wieso auch nicht.

Ich bin zwar kein Arzt aber ich kenn mich doch ein bisschen mit dem Knie aus und frage mich grad was Krankengymnastik bei einem Knorpelschaden bringen soll.
Mein Vater hat auch einen Knorpelschade und er bekomm eine Aufbaukur (in Form von Spritzen) mit der sich der Knorpel irgendwie wieder regenerieren soll oder sowas in die Richtung. Dies zahlt allerdings nicht die Krankenkasse. Vielleicht könnten sie sich da mal informieren.
Titel: Antw:Verwendungsunfähigkeit oder doch DU
Beitrag von: Squeezy am 05. April 2014, 14:10:31
Die Krankengymnastik bekomme ich zur stärkung der Muskulatur. Das soll dadurch überwacht werden und mir werden Übungen für zu Hause gezeigt.
Ja die Behandlung von Knorpelschäden ist ja ziemlich unterschiedlich jeder spricht auf eine andere Behandlung besser an und bei dem einen bringen schon Nahrungsergänzungsmittel etwas beim anderen wieder nicht.
Nunja als Ausrede weil ich von ziemlich Heimatnah auf jetzt 600km Entfernung versetzt wurde.
Titel: Antw:Verwendungsunfähigkeit oder doch DU
Beitrag von: ulli76 am 05. April 2014, 14:19:26
Nochmal: Dein Personalführer wird früher oder später wahrscheinlich eh ein BA 90/5 auf Verwendungsfähigkeit anfordern. Ganz einfach weil ihm auffallen wird, dass du nicht ausgebildet werden kannst.
Dass du nicht voll ausgebildet bist, wird auch deinem Chef auffallen.

Deswegen macht es mehr Sinn, das Problem aktiv anzugehen statt zu warten, was passiert.
Titel: Antw:Verwendungsunfähigkeit oder doch DU
Beitrag von: Squeezy am 05. April 2014, 15:41:24
Ok ist wahrscheinlich auch besser damit man weiss wie es weiter geht und nicht unnötig zeit verstreichen lässt.

Vielen Dank manchmal brauch man halt einen Rat aus einem anderen Blickwinkel