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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: ATP am 09. April 2014, 15:53:41

Titel: DSA
Beitrag von: ATP am 09. April 2014, 15:53:41
Guten Tag,
ich hätte eine Frage bezüglich des Deutschen Sportabzeichens. Ich bin SanOA und momentan im Studium ich hab dieses Jahr für meine IGFs zivil bei einem Sportverein das DSA abgelegt und wollte mir das in meinem Leistungsnachweisblatt eintragen lassen. Jetzt stellt sich da das GeZi quer und sagt es wird nur eingetragen wenn es während des Dienstes von einem Prüfberechtigten abgenommen wurde. Jetzt hab ich bisschen gegoogelt und in den -Dürchführungsbestimmungen fürs den Bereich der Bundeswehr- Neufassung 2013 (http://www.deutsches-sportabzeichen.de/fileadmin/user_upload/sportabzeichen.de/downloads/Materialien/1_14/Durchfuehrungsbestimmungen_Bundeswehr_2013.pdf) unter Punkt 4.3 gefunden das Außerhalb der Bw abgelegte und beurkundete Leistungen anerkannt werden.

Gibt es da eine neuere Weisung/Vorschrift die dem was ich oben geschrieben habe widerspricht oder müssen die mir das gemäß den Durchführungsbestimmungen anrechnen?

MkG
Titel: Antw:DSA
Beitrag von: Ralf am 09. April 2014, 16:11:56
Der Erlass vom BMVg FüSK II 5 ist noch gültig.
Titel: Antw:DSA
Beitrag von: FmUffz am 09. April 2014, 16:59:33
Vielleicht direkt zum KpTrpFhr gehen, die sind für solch Eintragungen direkt zuständig.