Guten Abend, ich bin SaZ 8, PersUffz, habe keine ZAW gemacht. Ich bin mit meiner zivilen Ausbildung zum Bund. Ich kann ab November 2015 in den Vollzeit BFD gehen und geplant habe ich, dass ich mit der Ermessensfreistellung im Juli 2015 meine Ausbildung (leider im Angestelltenverhältnis) anstrebe, in der ich am Ende dann Beamter im einfachen Dienst werden sollte. Deswegen bin ich grade dabei, mein Praktikum in der Richtung zu machen.
Lange Rede, kurzer Sinn. Ich habe jetzt schon so oft gehört, dass sie welche suchen die jetzt die Ausbildung anfangen und nicht wissen ob sie nächstes Jahr dann noch bedarf haben. Deswegen wollte ich mal fragen, wie sehr die Chance bestehen würde vielleicht die Bundeswehr zu verkürzen. Gibt es da Gesetze wegen der Möglichkeit in ein Beamtenverhältnis zu kommen die Dienstzeit zu verkürzen? Ich selbst mache mir da keine Großen Hoffnungen. Ich denke, dass es heißen wird, aus Dienstlichen Gründen Antrag abgelehnt.
Kann mir jemand was dazu sagen?
Stell halt den Antrag und schau, was bei raus kommt.
Wo gibts denn heute noch einfachen Dienst? Ich dachte die Laufbahn wäre quasi ausgestorben.
Das ist leider nicht so einfach. Sie wollen jetzt erst mal nur wissen ab wann ich frühstens Dienstzeitende habe. Einen Antrag zu stellen ohne die Gewissheit zu haben wie es ausgeht ist nicht so toll. Erstens dauert es sehr lange bis ich denen eine Antwort geben kann (nämlich dann wenn irgendwann mal der Antrag beantwortet ist), zweitens, wenn es dann nicht klappt, was mache ich dann mit der beantragten Dienstzeitverkürzung?
Zitat von: frankthetank am 09. April 2014, 21:28:12
Sie wollen jetzt erst mal nur wissen ab wann ich frühstens Dienstzeitende habe.
Aber das weißt du doch.
Zitat von: frankthetank am 09. April 2014, 21:28:12
Einen Antrag zu stellen ohne die Gewissheit zu haben wie es ausgeht ist nicht so toll.
Und was willst du jetzt von uns?
Zitat von: frankthetank am 09. April 2014, 21:28:12
Erstens dauert es sehr lange bis ich denen eine Antwort geben kann (nämlich dann wenn irgendwann mal der Antrag beantwortet ist), zweitens, wenn es dann nicht klappt, was mache ich dann mit der beantragten Dienstzeitverkürzung?
Dein Problem. Rechne erstmal mit deinem ganz normalen DZE.
Dein Risiko ist halt, dass du bereits bei einem einzigen Tag Dienstzeitverkürzung die BFD-Ansprüche eines SaZ 8 verlierst.
Gruß Andi
ZitatWo gibts denn heute noch einfachen Dienst? Ich dachte die Laufbahn wäre quasi ausgestorb
Gibts schon noch bei Gerichten, Zoll, und einigen Landes und Bundesbehörden.
Aber nicht mehr in der Masse wie früher, wenn man bedenkt das es nicht mal mehr den mD in einigen Behörden gibt.
Zitat von: Andi am 09. April 2014, 21:32:53
Dein Risiko ist halt, dass du bereits bei einem einzigen Tag Dienstzeitverkürzung die BFD-Ansprüche eines SaZ 8 verlierst.
Ich dachte, das hätte sich durch die Reform geändert - oder gilt das (BFD Anspruch bleibt bestehen wie bei voll abgeleisteter Dienstzeit) nicht für alle Verkürzungen?
Die bereits nach § 40 Abs. 7 des SG bestehende Möglichkeit, bei dienstlichem Interesse die Dienstzeit eines SaZ auf Antrag zu verkürzen, wird nach § 10 SKPersStruktAnpG um die zusätzliche Regelung ergänzt, dass sich die Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung weiterhin nach der in der ursprünglichen Verpflichtungserklärung angegebenen Verpflichtungszeit richten.
Andere Dienstzeitverkürzungen erfahren weiterhin eine Mindung des Anspruches.