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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Suspee22 am 14. April 2014, 18:14:59

Titel: Sicherheitsüberprüfung von Referenzpersonen
Beitrag von: Suspee22 am 14. April 2014, 18:14:59
Hallo,

wenn man als Referenzperson angegeben wurde und man selbst eine Vorstrafe hat, was passiert dann? Fällt derjenige dann durch, oder verliert seine Position? Erfährt derjenige, dass seine Referenzperson vorbestraft ist?
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung von Referenzpersonen
Beitrag von: Tommie am 14. April 2014, 18:29:10
Der Suchbegriff für Google heißt "Sicherheitsüberprüfungsgesetz"! Was da drin steht, dürfen Sie wissen, was da nicht drin steht, geht Sie nichts an ;) !
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung von Referenzpersonen
Beitrag von: ulli76 am 14. April 2014, 18:51:11
Die Referenzperson soll ja Auskunft über denjenigen geben, der überprüft wird.
Wenn die Referenzperson vorbestraft ist, fällt derjenige wohl nicht automatisch durch. Es wirft aber nicht unbedingt ein gutes Licht auf den zu Überprüfenden, wenn er ausgerechnet einen Vorbestraften als Referenzperson angibt und niemand geeigneteren gefunden hat.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung von Referenzpersonen
Beitrag von: schlammtreiber am 15. April 2014, 08:55:36
Zitat von: ulli76 am 14. April 2014, 18:51:11
Es wirft aber nicht unbedingt ein gutes Licht auf den zu Überprüfenden, wenn er ausgerechnet einen Vorbestraften als Referenzperson angibt und niemand geeigneteren gefunden hat.

Aus diesem Teil...

Zitat von: Suspee22 am 14. April 2014, 18:14:59
Erfährt derjenige, dass seine Referenzperson vorbestraft ist?

...schließe ich, dass der Überprüfte bisher einfach nicht weiß, dass seine genannte Referenzperson vorbestraft ist, und sich ebenjene Referenzperson Sorgen macht, er könne es auf diesem Weg erfahren  ;)

Und nein, das ist nichts ungewöhnliches, kleine Geheimnisse kommen in den besten Familien vor, sogar innerhalb der Familien  8)
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung von Referenzpersonen
Beitrag von: Suspee22 am 15. April 2014, 09:29:20
....ja aber, ich weiß immer noch nicht, ob die Person von der Vorstrafe erfährt und ob es relevant ist...
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung von Referenzpersonen
Beitrag von: F_K am 15. April 2014, 09:34:11
Nein, die zu überprüfende Person wird über Zwischenergebnisse (ggf. Vorstrafen der Referenzpersonen) nicht informiert.

Ob eine solcher Zwischenstand sicherheitsrelevant ist, muss im Einzelfall betrachtet werden.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung von Referenzpersonen
Beitrag von: Tommie am 15. April 2014, 09:36:51
Im Extremfall wird man die zu überprüfende Person auffordern an Stelle von Referenzperson X eine andere Person als Referenzperson zu benennen, weil Referenzperson X nicht akzeptiert wird. Aber das erfolgt dann ohne Benennung von näheren Gründen für die Ablehnung!