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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Kevin2907 am 16. April 2014, 21:11:00

Titel: Eignungsübung der Krankenkasse melden - Frage dazu
Beitrag von: Kevin2907 am 16. April 2014, 21:11:00
Guten Abend,

ich habe das Formular erhalten das mein Arbeitgeber ausfüllen muss und es anschließend der Krankenkasse schicken muss. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist es nur für die Soldaten gedacht, die während der Eignungsübung noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis hätten oder ?

Meine Ausbildung endet mitte Juli und bis ende August bleibe ich noch in meiner Firma als Aushilfskraft beschäftigt, mein Eintrittstermin in der Bundeswehr ist der 01. Oktober. Also bin ich ein Monat arbeitslos aber melde mich nicht extra arbeitslos beim Arbeitsamt. Muss es Trotzdem mein Arbeitgeber ausfüllen ? Oder kann ich es ausfüllen und der Krankenkasse übersenden ?

mfg Kevin
Titel: Antw:Eignungsübung der Krankenkasse melden - Frage dazu
Beitrag von: Nelly1978 am 16. April 2014, 21:17:01
Dich nicht arbeitslos melden ist schon mal eine ganz schlechte Idee. Wer zahlt in der Zeit deine Krankenkasse zB??

Arbeitslos melden und zwar drei Monate vor Beendigung der Lehre und dann wird das Arbeitsamt den Zettel ausfüllen.
Titel: Antw:Eignungsübung der Krankenkasse melden - Frage dazu
Beitrag von: Kevin2907 am 16. April 2014, 21:24:39
Danke für die schnelle antwort erstmal  :)

Okay das stimmt, dass habe ich noch garnicht bedacht. Und wenn mein Arbeitsvertrag ende September endet, wäre mein Arbeitgeber dafür zuständig obwohl kein Arbeitsverhältnis mehr besteht ?
Titel: Antw:Eignungsübung der Krankenkasse melden - Frage dazu
Beitrag von: Nelly1978 am 16. April 2014, 21:28:30
Da bin ich jetzt ehrlich gesagt über fragt aber ich denke ja. Wenn es halt zum 30.09. geht. Jedoch würde ich vorsichtshalber mal nachfragen beim Arbeitsamt. Normalerweise hättest ja Kündigungsschutz während der Eignungsübung.
Titel: Antw:Eignungsübung der Krankenkasse melden - Frage dazu
Beitrag von: DonFluppo am 16. April 2014, 21:31:26
Arbeitslos melden müssen Sie sich 3 Monate vor beendigung des Arbeitsverhältnisses. Des weiteren ist es von Vorteil den Einberufungsbescheid oder die Einplanung, soweit vorhanden, zur Meldung mit zu nehmen. Ansonsten bekommen Sie eine schriftliche Einladung zur Vorstellung verschiedener Stellenausschreibungen. So weiß das Amt das Sie eine zukünftige Arbeitsstelle haben. Erspart eine menge Zeit. Ich sollte mich damals woanders Bewerben ,da der zuständige Sachbearbeiter nicht verstanden hat das ich in geraumer zukunft meinen Dienst antrete. Desweiteren haben Sie das beiblatt für die Krankenversicherung selber auch auszufüllen und Ihrer Krankenkasse zu schicken. Wenn sich da mitlerweile nichts im Vergleich zu 2010 geändert hat. Kündigungsschutz hat er nur wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestehen würde. Wie z.B bei einem Unbefristeten Vertrag.
Titel: Antw:Eignungsübung der Krankenkasse melden - Frage dazu
Beitrag von: Kevin2907 am 16. April 2014, 21:34:29
Um den Kündigungsschutz geht es mir garnicht, da meine Arbeitgeber mich wieder einstellen würde falls es mit der Bundeswehr nicht klappt. Mir gings nur darum das ich die Zeit zwischen Ausbildungsende und der Bundeswehr mit einem 400 Euro Job überbrücken kann und nicht Vollzeit arbeiten möchte.

Aber ich denke ich bin am besten beraten wenn ich mich mit meinem Karrierecenter in Verbindung setze, danke dir nochmal  ;)
Titel: Antw:Eignungsübung der Krankenkasse melden - Frage dazu
Beitrag von: Nelly1978 am 16. April 2014, 21:46:13
Wenn es nur ein 400 Euro job ist führt nix am Arbeitsamt vorbei.
Titel: Antw:Eignungsübung der Krankenkasse melden - Frage dazu
Beitrag von: FmUffz am 16. April 2014, 23:48:01
Wenn er sich nicht beim Arbeitsamt meldet, ganz klar. Zahlt er selber ca. 150 Euro im Monat an die KV.
Titel: Antw:Eignungsübung der Krankenkasse melden - Frage dazu
Beitrag von: BulleMölders am 17. April 2014, 07:06:52
Und dabei auch mal über den Tellerrand hinaus schauen.
Kein Arbeitslos melden, keine Anrechnungszeit für die spätere Rente.