Servus Kameraden!
Suche wie oben gesagt ein handyladekabeladapter für den wolf
Konnte im Internet nichts hilfreiches finden.
Lg
Dürfen Sie denn ihr privates Handy im dienstlichen Fahrzeug laden?
Ich denke nicht
Es kann ja auch ein privates Fahrzeug sein, was z.B. über die VEBEG erworben wurde, steht ja nichts explizit von Dienst-Kfz.
Technisch gesehen haben diese Fahrzeuge eine normale Bordspannungssteckdose (keinen Zigarettenanzünder), also die kleinerern Stecker mit 12 mm Durchmesser und ein 24V-Bordnetz. Es steht zwar nicht da, welches Handy damit geladen werden soll, aber es ist stark davon auszugehen, dass es ein heute weit verbreitetes smartphone mit +5V-Eingang ist.
Marktüblich scheinen Ladekabel für diese Steckdosen nicht zu sein, aber ein Adapter auf normale Kupplung sollte kein Problem sein, den kann man auch selber anfertigen. Ladekabel mit DC/DC-Wandler für 24V-Eingang sind aber marktgängig, da dies die übliche Bordspannung von Nutzfahrzeugen ist.
Mal schnell im ebay nachgeschaut: Es gibt fertige Schnüre mit 12-24V-Eingangs(nenn-)spannung, ausgangsseitigen +5V auf kleinen USB-Stecker und einen Anschluß für wahlweise Zigarettenanzünder oder 12mm-Bordsteckdose.
Vielen Dank.
Hätten sie dazu einen link?
Einfach die Suche bemühen: Ladekabel 24V <Gerätetyp>
Moin zusammen,
ZitatDürfen Sie denn ihr privates Handy im dienstlichen Fahrzeug laden?
Ich denke nicht
Welches Gesetz/Dienstvorschrift sollte die Grundlage dafür sein? Wundern würde es mich nicht unbedingt, wenn es nicht erlaubt ist. Aber welcher Vorgesetzte würde in der Praxis jemanden zurechtweisen, weil er sein Handy geladen hat?
Gruß
Iceman
Kein Vorgesetzter sollte etwas dagegen habwn, denn ein Mobiltelefon kann im Ernstfall Leben retten.
Mir ist auch keine Vorschrift bekannt, die das verbietet.
Aber selbstverständlich darf das Handy während der Fahrt nicht benutzt werden, wie immer im Straßenverkehr.
Teilweise wird ja zu dienstlichen Zwecken auf private Fernmeldemittel zurückgegriffen, weil keine dienstlichen Verfügbar sind oder die vorhandenen keinen Aufbau der Verbindung in der konkreten Situation gestatten. Dieses Verhalten ist zwar nicht korrekt, da dienstliche und u.U. schutzbedürftige Informationen über dafür nicht vorgesehene Wege transportiert werden und zum anderen der Dienstherr keine Kostenerstattung leistet - aber leider gängige Praxis, mit dem eigenen Handy dienstliche Verbindungen zu führen. In Notfällen usw. kein Thema, aber nicht für den Routinedienst.
Zitat von: Iceman0275 am 25. April 2014, 11:21:30
Welches Gesetz/Dienstvorschrift sollte die Grundlage dafür sein? Wundern würde es mich nicht unbedingt, wenn es nicht erlaubt ist. Aber welcher Vorgesetzte würde in der Praxis jemanden zurechtweisen, weil er sein Handy geladen hat?
> Diebstahl
(das ein Vorgesetzter nix dagegen hat bedeutet ja widerum nicht, dass er legal wäre)
Im übrigen ist mir das auch recht egal, wollte nur daran erinnern bevor nachher Threads kommen "ich bin privat mit dem dienstlichen Fahrzeug gefahren und soll xxx € Strafe zahlen"
Also Strafrechtlich wäre eher
§248c StGB passend, der aber auch nicht wirklich zutrifft.
Im zivilen gab es da einen Fall, bei dem ein IT-Techniker gekündigt wurde, weil er für xx Cent Firmenstrom für sein privates Handy genutzt hat.
Da der (dem Dienstherren entstehende) Schaden so gering ist, dass er nicht wirklich beziffert werden kann (x ml Mehrverbrauch durch die Lichtmaschine, welche mit 5W zusätzlich belastet wird), würde ich da keine Probleme sehen.
Anders mag es aussehen, wenn das Handy nicht im Wolf, sondern am USB-Anschluss eines Dienstrechners geladen wird, dann sind wir meist bei einem IT-Sicherheitsverstoß, aber das ist hier ja nicht wirklich Thema.
In der Praxis wird ein Vorgesetzter wohl eher fragen, ob er sich das Ding leihen kann, als dir die Nutzung zu verbieten.
Lieber Funker07:
Zitatder aber auch nicht wirklich zutrifft.
Warum nicht?
GENAU für diese Fälle wurde dieser § geschaffen worden. (weil der "normale" Diebstahl da nicht greift ..)
ZitatDa der (dem Dienstherren entstehende) Schaden so gering ist, dass er nicht wirklich beziffert werden kann (x ml Mehrverbrauch durch die Lichtmaschine, welche mit 5W zusätzlich belastet wird), würde ich da keine Probleme sehen.
Wieso kann der Schaden nicht beziffert werden? Er ist aufgrund der VERLUSTE deutlich höher als beim Laden aus dem Stromnetz.
ZitatIm zivilen gab es da einen Fall, bei dem ein IT-Techniker gekündigt wurde, weil er für xx Cent Firmenstrom für sein privates Handy genutzt hat.
.. und ein Schelm, welcher nun an §55 SG denkt, zumindest in den ersten 4 Jahren der Dienstzeit ...
Dann müsste man auch den "Schaden" kalkulieren, den die Soldaten durch Kraftstoff-Mehrverbräuche erzeugen, in dem sie alles andere als material- und resourcenschonend Dienst-Kfz betreiben. Es sind ja nicht die eigenen Fahrzeuge, den Kraftstoff und Wartung/Inst zahlt ja der Dienstherr. Die allerwenigsten Vorgesetzten prüfen die tatsächlichen Betriebsleistungen ihrer Fahrzeuge und die Verbräuche auf Plausibilität. Da wird der Durchschnittsverbrauch im GBH ermittelt, da mit bei der Heftprüfung alles paßt und das war's. Hier besteht Einsparpotential noch und nöcher.
Lieber InstUffzSEAKlima,
Deine Anmerkung ist völlig sachfremd - auch wenn es "Steuerverschwendung in Milliardenhöhe" gibt, bleit ein Diebstahl ein Diebstahl, auch wenn es nur ein Cent ist.
Wahrscheinlich wird irgendwann noch jemand wegen einer nicht-dienstlichen Schreibhandlung mit einem dienstlich gelieferten Schreibstift belangt... - auch wenn die Verfolgung dieser Dinge in keinem Verhältnis zum Stehlschaden ist.
... Im Arbeitsrecht hat es rechtmäßige Entlassungen wegen Diebstahl / Unterschlagung von wenigen Eurocent gegeben.
Ist komisch, ist aber geltendes Recht in Deutschland, liebe Kinder.
Bei der Einhaltung der Rechtsordnung gibt es keinen Prüfschritt, ob die Kosten einer Anklage im Verhältnis zum Schaden stehen - was wäre das auch für ein Rechtssystem?
Ich stimme F-K zu, soweit er ausführt, dass auch wenige Cent ausreichen, um einen Diebststahl etc zu begehen und insoweit ein schweres Dienstvergehen zu begehen, welches geahndet werden kann.
Gleichwohl stimme ich aber auch InstUffz zu, dass ein Schaden zumindest bezifferbar sein muss. Kann der Schaden nicht beziffert werden (nicht mal mit einem Mindestschaden von 1 Cent), dann sehe ich in der Tat kein Dienstvergehen.
Mir ist ein Urteil des Truppendienstgerichts bekannt, in welchem /unter anderem) festgestellt wurde, dass es kein Dienstvergehen ist, die private Büropflanze mit dienstlichem Wasser zu gießen. Das fand ich eine durchaus zutreffende, weil lebensnahe Entscheidung.
Andererseits sind mir aber auch Fälle bekannt, in denen das Erschleichen einer einzelnen Mahlzeit in der Kantine zur fristlosen Entlassung führte, welche auch vom Verwaltungsgericht gehalten wurde.
Es ist also durchaus manchmal grenzwertig.
In den oben genannten Fällen sehe ich auch - fernab der Juristerei - einen gewaltigen Unterschied. Das eine (Blumengießen) ist ein durchaus normales sozialadäquates Verhalten, wo kein vernünftiger Mensch einen Unrechtsgehalt darin sieht. Bei dem anderen Fall (Essen erschleichen) ist für jeden klar, dass dieses Verhalten nicht tolerierbar ist.
Ähnlich ist auch durchaus unsere Rechtsprechung, egal ob im Arbeitsrecht oder im Dienstrecht. Es gibt nicht für alles und jede Situation ganz klare Regeln, die dann stumpf und ohne Nachzudenken zu einem bestimmten Ergebnis führen (auch wenn das einem Soldaten immer am liebsten wäre). Es gibt nur Grundsätze und den konkreten individuellen Blick auf den Einzelfall.
Bei dem konkreten Einzelfall (Handy laden im Wolf) sehe ich weit und breit kein Dienstvergehen. Insbesondere entsteht kein auch nur ansatzweise bezifferbarer Schaden.
Sollte der Dienstherr jemals auf die Idee kommen, das Aufladen meines privaten Handys mit dienstlichem Strom zu ahnden, würde ich im Gegenzug mein privates Handy auch nie wieder zu dienstlichen Zwecken anfassen.
Lieber justice,
für die Frage der Höhe des Schadens würde ein Sachverständiger gefragt werden - der kann den Schaden spielend abschätzen (ist eine einfache Rechnung ).
Ansonsten gehe ich mit.
Also ich bin da sicherlich kein Experte (Judex non...), aber die Sachverständigenrechnung möchte ich sehen!
Ein Gutachten über den tatsächlichen Schaden eines Ladevorgangs im Wolf, was im Ergebnis wohl ein zu beziffernder Treibstoffmehrverbrauch durch die Ladung (Teilladung/vollständig?, in wievielen Fällen?), welcher wohl von einigen Faktoren, insbesondere der tatsächlichen Effizienz des Generators in einem betagten Wolf, abhinge.
Sicherlich machbar, aber spielend würde ich das nicht nennen. Von Verhältnismaßigkeit ganz zu schweigen...
Zitat von: Terek am 30. April 2014, 22:25:48
Von Verhältnismaßigkeit ganz zu schweigen...
!!!
Verhältnismäßigkeit gibt es bei der Abwägung von Rechten gegeneinander - nicht bei technischen Berechnungen. Dies sollte jemanden klar sein, der juristische Zitate nutzt.
Der Richtertag hat übrigens vor Jahren schon die Einführung einer Bagatellgrenze bei Diebstahl diskutiert und dann abgelehnt - es ist also nicht mal ein Wert von einem Eurocent notwendig um einen (Strom-) Diebstahl zu verwirklichen.
So schwer zu verstehen?
Eine Bezifferung des Schadens halte ich für unmöglich, selbst für einen Sachverständigen. Und ich habe schon sehr viele obskure Gutachten gesehen.
ZitatDer Richtertag hat übrigens vor Jahren schon die Einführung einer Bagatellgrenze bei Diebstahl diskutiert und dann abgelehnt - es ist also nicht mal ein Wert von einem Eurocent notwendig um einen (Strom-) Diebstahl zu verwirklichen.
Diese Kausalkette erschließt sich mir nicht. Niemand hat gesagt, dass es eine Bagatellgrenze gäbe. Die gibt es tatsächlich nicht. Aber es muss ein tatsächlicher konkreter Schaden da sein, der konkret beziffert werden muss.
Das ist bei dem benannten Ladevorgang ersichtlich nicht der Fall und das würden auch übereinstimmend alle Richter so sehen.
Insofern ist die abweichende Meinung von F_K unbeachtlich.
Ihr meint, dass der Generator wenige mW "merkt"? Dann fahrt nicht ständig am hellichten Tag mit Abblendlicht, das schont auch die Lampen, die bei unsichtiger Witterung und bei Dunkelheit besser eingesetzt sind. Wer bei Tageslicht nur Fahrzeuge sieht, wenn diese mit Licht fahren, hat ein Problem mit den Augen.
Och justice,
Vom physikalischen Grundsatz Energieerhaltung hat Du schon gehört?
Auch falls nicht, der Kraftstoff schon.
Je nach Handytyp einfach z. b. 2500 m A mal 5 Volt mal 0,7 (beiwert Ladevorgang) mal 0,5 (Beiwert Trafo) mal 0,5 (Beiwert Lichtmaschine) mal 0,3 (Beiwert Verbrennungsmotor) - dann entweder Energieversorger Fragen oder Treibstoffpreise abfragen.
Ich bin doch verwundert, dass ein angeblicher Techniker einen so einfachen Sachverhalt nicht versteht - und ja, fahren mit Licht / Klimaanlage / Handyladung erhöht den Kraftstoffverbrauch - Energieerhaltung eben ....
Wie justice richtig schreibt, das Stehlen eines Kornes Reis ist Diebstahl, auch wenn da viele Nullen HINTER dem Komma stehen und erst dann ein Cent kommt.
Ob hier eine Anklage erfolgt ist nicht die Frage - es geht ums Strafrecht.
Du sollst nicht stehlen.
Schon in der Biebel steht - Du sollst nicht stehlen.
Wenn du schon diese Art "Rechnung" machst, dass solltest du auch von einer Energiemenge ausgehen, die dem Akku eingeladen werden muss und nicht von einer reinen Leistungsangabe, allenfalls lassen sich die Kraftstoffmehrverbräuche nur über die Zeit angeben, was hier aber nicht der Tatsache entspräche. Mit "Trafo" ist offenbar ein Stepdownkonverter gemeint, der jedoch keinen "Trafo" im klassichen Sinne enthält. Den Rest schenke ich mir an dieser Stelle...
Die Antworten in diesem Thema werden z.T. (mal wieder) immer hohler, und zwar durch die immer gleichen User. Da geht es gar nicht mehr um das Thema sondern nur noch um Eigenprofilierung. Zum Kotzen mittlerweile.
OK, dann halt 2500 m A h an 5 V - aber schön, dass wir uns nun einig sind, das die Kosten abgeschätzt werden können. Eine Ladung hat einen Wert.
Zitat von: F_K am 01. Mai 2014, 08:19:25
...auch wenn da viele Nullen HINTER dem Komma stehen und erst dann ein Cent kommt.
Ob hier eine Anklage erfolgt ist nicht die Frage - es geht ums Strafrecht.
Du sollst nicht stehlen.
Schon in der Biebel steht - Du sollst nicht stehlen.
Wenn viele Nullen hinter dem Komma stehen kann kein Cent mehr kommen.
Zum Rest: Was soll die moralische Keule in diesem Zusammenhang?
btw:
Da vom urspünglichen Thema nichts mehr zu erkennen ist, ist hier in Kürze dicht.