Hallo,
ich habe mich am 20.11.2013 als SaZ bei der Marine beworben.
Heute habe ich Post vom Karrierecenter in Wilhelmshaven bekommen.
Diese möchten nun,das ich einen Lückenlosen Tätigkeitsnachweis vorlege.
Ich bin arbeitslos aber nicht beim Arbeitsamt gemeldet und war dort auch nie arbeitslos gemeldet.
Meine Frage nun ist,was habe ich für Möglichkeiten,dies zu belegen?
Desweiteren habe ich eine Verurteilung wegen Fahren o. Fahrerlaubnis in Verbindung mit Alkohol am Steuer,dies liegt nun fast 3 Jahre zurück.
Ich habe 1 Jahr Führerscheinsperre mit 50 Sozialstunden bekommen,diese auch abgeleistet.
Könnte mir diese Tat dennoch meine ganze Bewerbung versauen?
Mit freundlichem Gruß
Sebastian Hinz
Zitat von: bast3g am 23. April 2014, 17:21:18
Könnte mir diese Tat dennoch meine ganze Bewerbung versauen?
Ja, kann sie!
Dann lass dir ne Bescheinigung geben von da wo du schwarz gearbeitet hast :P
Belgen können Sie gar nichts, Sie können es nur so schreiben, begründen und hoffen, dass es noch mehr Bewerber mit Lücken im Lebenslauf gibt.
Damit Ihre Chancen auf Eisntellung eventuell wieder steigen.
Wie haben sie ohne Harz4 und/oder Krankenkasse überlebt? Hat sie vllt. der russische FSB bezahlt?
Diese Fragen würde ich mir als Bewerbungsbearbeiter stellen.
Ich nehm mal an, dass alle Posten mit nötiger Sicherheitsfreigabe schon mal flach fallen wenn sie nicht belegen können was genau in der Zeit in ihrem Leben passiert ist.
Wie bereits geschrieben müssen sie für den Zeitraum begründen warum es keine Nachweise gibt und dann einfach das beste hoffen.
Nexu5/Tapatalk
ZitatIch bin arbeitslos aber nicht beim Arbeitsamt gemeldet und war dort auch nie arbeitslos gemeldet.
Meine Frage nun ist,was habe ich für Möglichkeiten,dies zu belegen?
Man kann da auch die Eltern angeben wenn man beispielsweise noch zuhause gewohnt hat. Hab ich damals auch für den Zeitram für. 3 Monate gemacht (war auch so).
Es zwingt einen ja auch niemand arbeitslos/arbeitsuchend gemeldet zu sein. Nur wenn man Leistungen beziehen möchte und sich nicht pflichtversichern möchte, (weil die Familenversicherung) nciht greift muss, sollte man sich melden.