Ich wollte nicht gleich zwei Threads aufmachen, hab aber ein, zwei Fragen. Einmal: Was ist im engeren Sinne ein Kommando? Ich meine zum Beispiel im Bezug auf den Unterschied von normalen Einheiten (z. B. FschJg) und Kommandoeinheiten dieser? Ich finde unter den gängigen Suchbegriffen im Internet immer nur das Heereskommando als oberste militärische Säule des Heeres und die Weiterleitung zu verschiedenen Kommandoeinheiten.
Dann zur zweiten Fragen, die in keiner Verbindung zur ersten steht: Es wurde von unseren damaligen GrpFhr in der GA damals das Gerücht verbreitet, dass man ein bis zwei Mal sowohl eine Abkommandierung an einen anderen Standort als auch einen kompletten Einsatz ablehnen kann (natürlich ohne Angabe von Quellen). Ist das richtig oder sind das urban legends?
Bevor irgendwelche Kommentare kommen, ich bin nicht mehr beim Bund und möchte es nur aus reiner Interesse wissen :P
Du kannst ablehnen und dann wird dein Chef, das BAPersBw oder wer auch immer prüfen, ob du trotzdem kommandiert wirst.
Es gibt Fälle, wo die Kommandierung widerrufen wird oder Soldaten nicht in den Einsatz müssen, aber du solltest eher davon ausgehen, dass das nicht klappt.
"Ablehnen" kann man nicht, aber man kann einen Antrag stellen z.B. um Verschiebung des Zeitraumes, Absehen von der kommandierung etc. unter Angabe von Gründen. Dieses werden dann durch die zuständige Stelle gewichtet.
Aber bindend ist die Kommandierung solange, bis sie wieder aufgehoben wurde.
1.Im Wortlaut festgelegter Formelbefehl, der dem Untergebenen keinen Ermessensspielraum in der Ausführung läßt und sofort auszuführen ist. Kommandos können auch in Form akustischer oder optischer Signale (z.B. Trillerpfeife, Handzeichen, Blinkzeichen) gegeben werden.
2.Gliederungsform bzw. Kurzbezeichnung bestimmter Stäbe, z.B. Führungskommando.
3.Vorübergehende oder ständige, für bestimmte Aufgaben vorgesehene Zusammenfassung von Soldaten in meist geringer Stärke unter einem Führer.
Wenn der soldat die kommandierung nicht unterschreibt und sich auch weigert sie zu unterschreiben, ist sie ja eigentlich nicht wirksam oder sehe ich das falsch? Und das würde sicherlich unter Befehlsverweigerung zählen?
Nur rein interessehalber
Zitat von: OSG Oschi am 24. April 2014, 07:24:46
Wenn der soldat die kommandierung nicht unterschreibt und sich auch weigert sie zu unterschreiben, ist sie ja eigentlich nicht wirksam oder sehe ich das falsch? Und das würde sicherlich unter Befehlsverweigerung zählen?
Nur rein interessehalber
Die Kommandierung ist auch ohne Unterschrift des Soldaten wirksam. Die Unterschrift bedeutet lediglich, dass ihm die Verfügung eröffnet wurde und er Kennnis davon hat. Als Spieß würde ich den Vermerk "Soldat verweigert die Unterschrift" anbringen und mit Datum, meiner Unterschrift und der eines Zeugen versehen.
Achso ok wieder was gelernt
Ok danke. Das heißt, die Bedeutung des Wortes Kommando ist von den Umständen abhängig? Aufmerksam bin ich darauf geworden, als ich im KSK Artikel von Wikipedia von den Kommandoeinheiten der FschJg gelesen habe und mich gefragt habe, was diese von den normalen unterscheidet. Ich meine aber auch etwas von speziellen Luft- und Landeoperationen gelesen zu haben, was ja dann dem von dir geschriebenen dritten Punkt entsprechen würde.
Zitat von: OSG Oschi am 24. April 2014, 07:24:46Und das würde sicherlich unter Befehlsverweigerung zählen?
Tja, knapp daneben ist auch vorbei ;D ! Im Wehrstrafgesetz gibt es keinen Paragraphen der mit "Befehlsverweigerung" überschrieben ist. Dafür gibt es den $ 20 Wehrstrafgesetz, der da "Gehorsamsverweigerung" heißt ;) !
In diesem Abschnitt des WStG wird derjenige mit Freiheitsstrafe bedroht, der "die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, dass er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder" "wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist."
@TE:In der Mehrzahl der Fälle, in denen man bei der Bundeswehr mit dem Wort "Kommando" konfrontiert wird, kommt die Erklärung Nr. 2 von "Ralf" zum tragen ;) : "Kommando Sanitätsdienst, Kommando Heer, Kommando Spezialkräfte, Einsatzführungskommando", etc. ..