Hallo,
ich brauche dringend eure Hilfe.
Mein Bruder, ledig, (im September 21) ist seit 01.07.2013 Soldat auf Zeit.
Er hat eine Bestätigung und Berücksichtigung einer Wohnung im Sinne §10 Abs BUKG.
Allerdings steht in dieser Bestätigung auch, dass keine eine Zusage der Umzugskosten nicht berücksichtigt werden kann, weil er zur Gemeinschaftsunterkunft verplichtet ist.
Dies bedeutet doch dass er keinen Anspruch auf Trennungsgeld hat, ist das richtig? :o
Und wieso wäre dass so? Der Mietvertrag besteht seit 2010. Heißt, er muss diese Kosten ja auch tragen.
Könnte man das was machen und wenn was?
Vielen Dank für Eure Antworten
Wenn ich das richtig verstehe, wird er also bei einer Maßnahme die Zusage der UKV bekommen. Somit erhält er dann auch kein Trennungsgeld.
Da der Dienstherr ihm eine Möglichkeit zum Wohnen zur Verfügung stellen muss (unter 25) und er sie nutzen kann und tut, ist die zusätzliche Wohnung sein Privatvergnügen.
:o
bedeutet im umkehrschluss Wohnung kündigen und am wochenende auch in der Kaserne beleiben?
Der Mietvertrag bestand ja schon fast drei Jahre vor der Bundeswehr und bleibt ja auch der Lebensmittelpunkt (Meldeort)...
und was kann das "privatvergnügen" für die Pflichten des Dienstherrn? Wäre er Ü25, müsste er auch am Standort verbleiben (Kasernenschläfer), da nicht Heimatnah eingesetzt.
:/
Dafür bekommt er doch Gehalt als SaZ um sich seine Privatvergnügen (eigene Wohnung) zu leisten. Und ja, es ist sein Privatvergnügen, wenn er am WoEn nicht in der Kaserne schläft.
Hinsichtlich meldepflichtiger Wohnort bist du auf dem Holzweg. Dazu findest du aber hier beim Suchen verschiedene Beiträge.
Hätte er die UKV nicht zugesagt bekommen bei einer Maßnahme, würde er TG bekommen und wenn keine Stube bereit gestellt werden könnte, würde er Mietbeihilfe bekommen.
Gegenfrage: warum fragt er deswegen eigentlich nicht seinen Refü?
Nun bin ich verwirrt...........
"Hätte er die UKV nicht zugesagt bekommen bei einer Maßnahme, würde er TG bekommen und wenn keine Stube bereit gestellt werden könnte, würde er Mietbeihilfe bekommen."
Er hat keine UKV bekommen. Was ist mit Maßnahme gemeint? Wortlaut der Bescheinigung ist:
"Die Wohnung kann bei der Entscheidung über die Zusage der UKV nicht berücksichtigt werden weil der Soldat am Standort zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist."
Oh hat er ein paar mal (AGA und Standort) bekommt immer andere Aussagen.
Und Ich bin zu ungeduldig, da ich ihm bei dem Papierkram etwas helfen möchte.
Hat wenig Erfahrung in sowas.
Käme erine steuerliche Berücksichtigung alla "doppelter Haushaltsführung" in Frage?
Eine Maßnahme ist eine Kommandierung, Versetzung o.ä.
Dort ist dann ein Feld "UKV zugesagt ja/nein Begründung". Und du weißt, was in seiner letzten Maßnahme steht hinsichtlich UKV-Zusage?
Wie gesagt, wenn ich das richtig verstehe:
Zitatwird er also bei einer Maßnahme die Zusage der UKV bekommen. Somit erhält er dann auch kein Trennungsgeld.
Auf dem Bescheid steht ja, dass die Wohnung nicht anerkannt werden kann, somit meine ich, wird er die UKV nicht zugesagt bekommen. Und deswegen auch mein Hinweis, dass er seinen Refü fragen soll, weil dieser a) dahingehend ausgebildet wurde und b) die genauen Umstände deines Bruders kennt.
Nochmal als Nachtrag:
Wenn er sich nun von der GU befreien lassen würde, dann würde auch seine Berücksichtigung der Wohnung geändert, dass sie auch bei UKV-Zusagen berücksicht werden würde. Das geht aber nicht, weil er ja unter der Woche in der Kaserne schläft und die Stube in Anspruch nimmt.
Trotzdem ist seine Berücksichtung der Wohnung nicht unnütz: auf längeren Lehrgängen würde ihm wahrscheinlich die UKV nicht zugesagt werden und er würde TG Empfänger sein. Nur als Dauer-TG-Empfänger kommt er aufgrund der Einschränkung nicht in Frage.
Aber es bleibt dabei: er soll sich dahingehend von seinem Refü beraten lassen, dafür spielen zu viele Faktoren rein, die Entscheidungen ob Zusage UKV ja/nein und/oder TG beeinflussen.