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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Rudi ru am 26. April 2014, 14:25:45

Titel: Besoldung
Beitrag von: Rudi ru am 26. April 2014, 14:25:45
Guten Tag Kameraden,

Ich hab da mal eine Frage zu den besoldungen da ich durch das neue Konzept nicht wirklich durchblicke.

Ich bin Wiedereinstellen mit 5 Jahren und 7 Monaten vordienstzeit. Meine Frage kurz und knapp womit kann ich brutto Grundgehalt ca. Rechnen.

Weitere Daten: Dienstgrad: stabsunteroffizier
                       Alter.        : 27
                       Ledig
                       Keine Kinder
                       

Wie wird das ganze den jetzt berechnet? Was bedeuten die neuen erfahrungsstufen?

Ich kenn das noch das nach alter,Dienstzeit,Dienstgrad besoldet wurde.

Ich danke euch für eure antworten

Kameradschaftlicher gruß
Titel: Antw:Besoldung
Beitrag von: Lidius am 26. April 2014, 14:34:52
Besoldungsgruppe A6, Stufe 3.

Zur Stufenberechnung siehe dort: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/stufen.html
Zur Berechnung gesamt siehe dort: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2013i

Das Gehalt dürfte demnächst noch steigen, die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes ist für die Beamten (und Soldaten) noch nicht umgesetzt.
Titel: Antw:Besoldung
Beitrag von: Moor am 25. Juni 2016, 12:06:39
Hi,

werden mir meine 9 Monate Wehrpflicht eigentlich für die Erfahrungsstufe angerechnet, wenn ich jetzt bei der Bundeswehr einsteige?

Diesen Text habe ich mir durchgelesen:
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DclBCsMwDAXRs_QC1r673KLtJsj1tyMS5CDJCfT0NbMZePShmfIljUO68kEven_lme-U74LkYZDYjVEDKcP7UYa2dWhZi0A9ftMvmHdrExKs8mbz3GNUKJ378vgDl7w97g!!/

Bei freiwillig wehrdienstleistenden wird die Zeit nicht angerechnet.
Titel: Antw:Besoldung
Beitrag von: thoppi am 25. Juni 2016, 12:14:53
Also ich lese es so:

Zitatfreiwillig Wehrdienstleistende werden nicht nach der Besoldungstabelle der Bundeswehr besoldet.

und

Zitatkönnen ihnen nun gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und bisherige Wehrdienstzeiten sowie bestimmte berufliche Qualifikationszeiten und förderliche hauptberufliche Zeiten als Erfahrungszeit angerechnet werden.

Demnach werden FWDL natürlich nicht (wie bekannt) nach der Besoldungstabelle besoldet. Jedoch können bisherige Wehrdienstzeiten (also auch der FWDL) als Erfahrungszeit angerechnet werden.
Titel: Antw:Besoldung
Beitrag von: Moor am 25. Juni 2016, 12:34:53
Es könnte sein, wobei es ja um Wehrpflicht und nicht um FWDL geht.