Guten Tag Leute
ICH BRAUCHE EURE HILFE !
ich habe mein Einstellungstest bei der Bundeswehr erfolgreich überstanden ! Ich glaub von 20 Bewerber haben es nur wir 4 geschafft. Daher ich erstmals schauen möchte wie es bei der Bundeswehr ist gehe ich erstmals für 11 Monate als Heeresflieger als FWDL zum Bund. Wenn es mir gefällt möchte ich mich aufjedenfall für mehrere JAHRE verpflichten lassen ! Ich wurde vor 2 Monaten von der Polizei vom Roller angehalten und haben bemerkt das der Roller schneller fährt als er eigentlich sollte. Daher der Polizist zu mir sagte das dies die erste Anzeige (Fahrens ohne Fahrerlaubnis) wäre diese fallengelassen wird und das Verfahren eingestellt wird und habe es deswegen beim Einstellungstest NICHT erwähnt. Ich bin dann vor 2 Tagen beim Jugendamt gewesen und dort wurde mir bestätigt das die Anzeige fallen gelassen wird und das Verfahren eingestellt wird und es keine weiteren vollen für mich haben wird. Dieses kommt nicht ins Führungszeugnis aber ins Bundeszentralregister ! Und wenn man sich bei der Bundeswehr bewirbt nimmt sich die Bundeswehr Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Ich habe vor 2 Wochen mein Führungszeugnis dort hingesendet. Ich habe dann vor 2 Tagen die Tickets für den Zug bekommen um zu meinem Dienstandritt am Standort anwesend zu sein (1. Oktober Mittenwald (Bayern) ). Denkt Ihr das die Bundeswehr schon in mein Bundeszentralregister hineingeschaut hat bevor die mir vor 2 Tagen die Tickets zugesendet haben oder schauen die erst rein wenn man sich für mehr als 11 Monate bewirbt ? Ich habe so ein schlechtes Gewissen ich kann zum Teil auch nicht schlafen weil ich seit meiner Kindheit davon träume zum Bund zu gehen ! Soll ich es erst bei der Grundausbildug erwähnen das da doch was mit der Polizei war damit die Bundeswehr auch sehen kann wie aktiv ich dort bin ? Oder soll ich gleich am Montag dort anrufen wo ich mein Eignungstest hatte und es dann dort sagen ?
Ich bin jetzt auch kein Schwerverbrecher oder so das war nur das eine ! Sobald die Bundeswehr in mein Bundeszentralregister hinein Schaun wird werden die lesen "Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingestellt".
Denkt Ihr es wird Konzequenzen geben weil ich es nicht gesagt habe ?
Bitte hilft mir !
Danke :-)
Man könnte etwas dazu sagen, wenn man etwas genauer wüsste, was Sache ist.
1. Wie alt sind Sie bzw. wie alt waren Sie zur Tatzeit?
2. Polizisten können den Ausgang eines Verfahrens nicht bestimmen, das kann nur die Staatsanwaltschaft.
3. Eingestellte Verfahren kommen nicht ins Bundeszentralregister!
Daher ist hier einiges konfus.
ABER:
Da Sie bisher offenkundig von keiner offiziellen Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) über Ihr Verfahren informiert wurden (z.B. durch Ladung zur Vernehmung, Anhörungsbogen etc.) sollten Sie erstmal abwarten, ob überhaupt noch etwas passiert.
Das Jugendamt kann übrigens auch nicht bestätigen das das Verfahren eingestellt wird. Die haben damit eigentlich gar nichts zu tun.
Ich habe ein Brief vom Jugendamt bekommen da sagte mir die Frau das die Staatsanwältin zur Ihr gesagt hätte das Sie mit uns reden sollte und wenn alles in Ordnung ist dann wird das Verfahren eingestellt. Ich war vor 2 Tagen dort und das Verfahren wurde nun eingestellt. Ich muss nun am 6 Mai an ein Verkehrsunterricht Teil nehmen. Wenn ich dort Teil genommen habe bekomme ich ein Zertifikat oder ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft das, dass Verfahren eingestellt wird. Als ich mein Eignungstest hatte war ich 17 Jahre alt und bin es immernoch. Ich werde erst im September 18 und in Oktober beginne ich bei der Bundeswehr
Also mir sagte man vor 2 Tagen das es nicht ins Führungszeugnis kommt aber ins Bundeszentralreigster. Nun habe ich ja beim Eignungstest auch nichts davon gesagt. Und vor 2 Tagen habe ich die Tickets und die Ankunfszeit nach Mittenwald bekommen. Schaut die Bundeswehr ins Bundeszentralregister rein wenn man sich für MEHR als 11 Monate bewirbt oder schauen die auch rein wenn man als FWDL zum Bund geht ? Ich möchte mich ja für mehrere JAHRE beim Bund bleiben wenn es mir gefällt. Haben die schon rein geschaut bevor sie mir die Tickets gesendet haben ? Sollte ich mal am Montag dort anrufen und es dort sagen oder es erst in der Grundausbildung sagen ?
Naja ich würde mal behaupten ein laufendes Verfahren hat keine Auswirkungen. Erst wenn ein Urteil gefallen ist und dies negativ ist gibt es Einträge.
Bis dahin sollte die bekanntliche weiße Weste dies auch bleiben.
Laufende Verfahren sind aber im Rahmen der Bewerbung anzugeben, das wurde hier nicht gemacht. Ich würde dazu raten das nachträglich direkt am Montag zu melden.
Gut dann melde ich dieses am Monat.
Denkt ihr es wird Konzequenzen geben ? Das Verfahren wurde ja eingestellt und habe keine Anzeige bekommen
Zitat von: Salva am 26. April 2014, 21:45:23Das Verfahren wurde ja eingestellt und habe keine Anzeige bekommen
Erstens haben Sie sehr wohl eine Anzeige von der Polizei bekommen, denn sonst wäre dieser Vorgang ja bereits von der Polizei nicht weiter bearbeitet worden. Und zweitens: Haben Sie in irgendeiner Form schriftlich, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wurde? Wenn nein, dann ist es auch (noch) nicht eingestellt und als laufendes Verfahren selbstverständlich anzugeben! Konsequenzen? Ja, mit einem laufenden Verfahren werden Sie sehr wahrscheinlich nicht eingestellt und ihre Aufforderung zum Dienstantritt wird widerrufen werden!
Wenn nach laufenden Verfahren gefragt wurde und du hast "nein" angegeben, könnte es verständlicherweise ein Problem geben. Melde das am Montag nach (Verfahren endete mit Einstellung oder wie auch immer) und erwarte Nachfragen. Eine mögliche Folge: Zurückstellung bis zur Klärung durch einen Rechtsberater. Ob das in diesem Fall auch so kommt, mag einer unserer Rechtskundigen beurteilen.
Große Konsequenzen wird das nicht mit sich ziehen (FWD) .. für die Zukunft keine Ahnung, die werden wahrscheinlich bemerken wenn die es sehen das es an geistiger Reife mangelt - da du eben gegen das Gesetz verstoßen hast und ohne Fahrerlaubnis gefahren bist.
Aber es ist keine schwerwiegende Straftat wie Körperverletzung Diebstahl etc.
Von daher melden, und abwarten ::)
Zitat von: baumtalent am 26. April 2014, 21:59:24Große Konsequenzen wird das nicht mit sich ziehen (FWD) ..
Hier lallt der Flachmann, oder was ;) ? Auch ein FWDL wird mit einem laufenden verfahren nicht eingestellt, weil dies ein absolutes Einstellungshindernis darstellt!
Zitat von: Tommie am 26. April 2014, 22:00:44
Zitat von: baumtalent am 26. April 2014, 21:59:24Große Konsequenzen wird das nicht mit sich ziehen (FWD) ..
Hier lallt der Flachmann, oder was ;) ? Auch ein FWDL wird mit einem laufenden verfahren nicht eingestellt, weil dies ein absolutes Einstellungshindernis darstellt!
Ganz ruhig, es ist kein schwerer Delikt.
Und "man wird nicht eingestellt" das ist jetzt bisschen übertrieben.
Selbst mit einem Laufenden Verfahren kann man bei der Polizei eingestellt werden.
Zitat von: baumtalent am 26. April 2014, 22:02:14
Ganz ruhig, es ist kein schwerer Delikt.
Und "man wird nicht eingestellt" das ist jetzt bisschen übertrieben.
Selbst mit einem Laufenden Verfahren kann man bei der Polizei eingestellt werden.
Die Bundeswehr ist nicht die Polizei und bei der Bundeswehr wird so lange ein Verfahren läuft nicht eingestellt.
Ein Verfahren ist ein Verfahren ;) ! ... eine Rose ist eine Rose ...
Und egal wie dieses Verfahren ausschaut, so lange es läuft wird man weder bei der Polizei, noch bei der Bundeswehr eingestellt! Und bei der Polizei können Sie auch schon raus sein, wenn das Verfahren z. B. nur im Falle eines "frisierten Rollers" wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eröffnet wurde!
Wenn ich an 6 Mai im Verkehrsunterricht teilnehme bekomme ich schriftlich das, dass Verfahren eingestellt wird ! Und wenn das Verfahren in Mai eingestellt wird und ich erst in Oktober zur Bundeswehr gehe dann müsste dies doch kein Problem sein oder ?!
Am 6 Mai muss ich zum Verkehrsunterricht und nachdem ich dort war bekomm ich schriftlich das, dass Verfahren eingestellt wird ! Und daher ich ja erst in Oktober zur Bundeswehr gehe müsse dies doch kein Problem sein oder ? Die Frau sagte mir das, dass Verfahren erst eingestellt wird nachdem ich im Verkehrsunterricht war und dann bekomme ich es schriftlich !
Also ist das Verfahren noch nicht eingestellt.
Und alle noch laufenden Verfahren sind zu melden.
Ja und das war ja mein Fehler das ich es ja nicht gesagt habe deswegen möchte ich dort am Montag anrufen und es sagen mein Problem ist das ich net weis was in Konzequenzen wären. Aber es wird ja zu 100% eingestellt und ich komme in Oktober zur Bundeswehr
Und melden Sie am besten auch gleich, dass bei Ihnen am 06.05.2014 der "Verkehrskaspar" kommt und danach das Verfahren eingestellt werden soll! Ein mitdenkender Mitarbeiter am KarrC Bw wird dann dazu neigen, sich den Vorfall auf Wiedervorlage Ende Mai zu legen und exakt NICHTS machen, wenn bis dahin der Einstellungsbescheid dort vorliegt, den Sie selbstverständlich dort hin schicken in Kopie, nachdem Sie ihn erhalten haben.
Merke: Ein Verfahren "läuft" so lange, bis es entweder mit schriftlicher Dokumentation eingestellt wurde, oder aber durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen wurde! Beides ist bei Ihnen nicht der Fall, daher "läuft" Ihr Verfahren noch und ... siehe oben ;) !
BTW: Ist das nicht eigentlich das Geschäft von "wolverine" das ich hier mache ;) ?
ZitatBTW: Ist das nicht eigentlich das Geschäft von "wolverine" das ich hier mache ;) ?
Schon mal was von gegenseitiger Ersetzbarkeit gehört? 8)
Ja, schon ... aber das passiert ausgerechnet mir, der ich Offizieren nur noch aus reiner Neugier folge :D !
Das heißt das die Bundeswehr wahrscheinlich mir den plaz für die Grundausbildung erst reservieren wird wenn dort bis Ende Mai etwas schriftliches vorliegt das, dass Verfahren eingestellt wurde ?
Also ruf ich am Montag direkt dort an! :D
Ich hatte gebau das selbe Problem. Hatte es dann im KC angegeben und alles war gut. Wenn du deswegen nicht eingestellt wirst bist du es echt selbst Schuld.
P.S. Selbst von der Polizei wurde ich zu den Tests eingeladen, also eine Kleinigkeit ist es allemal
Mhm
Aber vor 2 Tage habe ich die Tickets und alles mögliche schon bekommen um nach Bayern zu kommen die haben ja schon im führungszeugnis nachgeschaut aber ob die schon in mein Bundeszentralregister nachgeschaut haben bevor mir die Bundeswehr die Tickets usw...gesendet hat, weiß ich nicht
Die können in BZR gar nicht nachgeschaut haben, weil das für FWDL nicht vorgesehen ist und außerdem nur mit Zustimmung des Bewerbers erfolgt. Deshalb fordern ja FWDL-Bewerber (bevor jemand "kluch umme Ecke" kommt auch Bewerber als SaZ Mannschaften, soweit ich weiss) ihr "Führungszeugnis für Behörden" selber bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt an. Bewerber afür höhere Laufbahnen müsssen zustimmen, dass die Bundeswehr eine Auskunft aus dem BZR einholen darf.
Zitat von: baumtalent am 26. April 2014, 21:59:24
Große Konsequenzen wird das nicht mit sich ziehen (FWD) .. für die Zukunft keine Ahnung, die werden wahrscheinlich bemerken wenn die es sehen das es an geistiger Reife mangelt - da du eben gegen das Gesetz verstoßen hast und ohne Fahrerlaubnis gefahren bist.
Auch beim FWDL kann das Konsequenzen haben und zwar, wenn für den Dienstposten eine Sicherheitsüberprüfung notwendig ist.
Da mit einem Eintrag im Führungszeugnis die Überprüfung ungleich länger dauert,
kann es entweder dazu führen, dass man umgeplant wird oder aber einige Wochen/Monate im Stammverband nichts machen kann und wartet, bis endlich die nötige SÜ durch ist.
Ich weiß nur, dass für die Mannschaftslaufbahn zb man ein Führungszeugnis schicken muss. Ich zb muss irgendwas anderes vorweisen, aber das würden die beantragen
Führungszeugnis Ist ja kein Problem des hab ich schon zugesendet und hab deswegen auch die Tickets usw...bekommen. Es geht darum das ich mich beim Bund für mehrere JAHRE verpflichten möchte nach dene 11 Monate. Deswegen werde ich am Montag dort anrufen und sagen das da doch was mit der Polizei war.
Zitat von: DDayne am 27. April 2014, 09:13:56
Ich weiß nur, dass für die Mannschaftslaufbahn zb man ein Führungszeugnis schicken muss. Ich zb muss irgendwas anderes vorweisen, aber das würden die beantragen
Ja, Sie müssen eine Einverständniserklärung unterschreiben, damit die Bundeswehr einen Bundeszentralregisterauszug über Sie anfordern kann. Schrieb ich ja schon.
Das müsst ich noch machen daher ich mich während meine 11 Monate dafür entscheiden werde mich für mehrere Jahre beim Bund zu verpflichten.
Sollt ich am Montag dort anrufen wo ich mein Einstellungstest hatte und sagen das mit der Polizei doch was war aber das, dass Verfahren ab den 6.05.2014 eingestellt wird ?
Kommen eingestellte Verfahren ins Bundeszentralregister oder kommen nur laufende Verfahren ins BZR ?
Ich weiß, können die gerne machen ;D
Oder sollt ich es lassen und es erst während meine 11 Monate erwähnen ? ???
Zitat von: Salva am 27. April 2014, 13:13:48
Oder sollt ich es lassen und es erst während meine 11 Monate erwähnen ? ???
Wie dir hier schon mehrfach mitgeteilt wurde hast du keine Wahl und bist dazu verpflichet. Es ist egal in welchem Register was wann und wo auftaucht.
Läuft bei dir ein Verfahren? Ja
Musst du Verfahren während der Bewerbung melden? Ja
Kannst du warten bis das Verfahren eingestellt wird und dann erst melden? Nein
Ruf da Montag an und melde das nach.
An Stelle der Bundeswehr würde ich aber jetzt an deiner Zuverlässigkeit arg zweifeln. Mir wurde auch mehrfach, sogar Seitens des Wb gesagt, dass ich es nicht angeben brauche (bei mir war es schon eingestellt), jedoch habe ich es dann trd angegeben, weil ich keine Lust auf Gedankenmacherei hatte.
Ja ich ruf am Montag aufjedenfall an und werde es nachtragen lassen !
Dann halte uns mal auf dem laufenden "Thumbs up"
Ja ich werde euch morgen schreiben was die mir gesagt haben, kannst mir Au eine Private Mitteilung zusenden
So hallo Leute !:)
Ich habe heute im Karrierecenter der Bundeswehr angerufen wo ich meine Eignungsfestellung hatte. Sie sagten mir das daher das Verfahren eingestellt wird dies deshalb nicht so wild sei. Ich soll am 1.10 zu meinem Dienstandritt meine Bescheinigung mitnehmen das, dass Verfahren eingestellt wird und dieses mein Zugführer geben :)
Zitat von: Salva am 28. April 2014, 15:35:24
So hallo Leute !:)
Ich habe heute im Karrierecenter der Bundeswehr angerufen wo ich meine Eignungsfestellung hatte. Sie sagten mir das daher das Verfahren eingestellt wird dies deshalb nicht so wild sei. Ich soll am 1.10 zu meinem Dienstandritt meine Bescheinigung mitnehmen das, dass Verfahren eingestellt wird und dieses mein Zugführer geben :)
Mich stört das Wörtchen "wird"!
Was ist denn wenn es nicht wird oder wenn es bis zum 1. Oktober keine Bescheinigung gibt? Das ist alles sehr vage, obwohl es mich für dich freut wenn du endlich diese Bescheinigung in Händen hältst.
ZitatIch habe heute im Karrierecenter der Bundeswehr angerufen wo ich meine Eignungsfestellung hatte. Sie sagten mir das daher das Verfahren eingestellt wird dies deshalb nicht so wild sei. Ich soll am 1.10 zu meinem Dienstandritt meine Bescheinigung mitnehmen das, dass Verfahren eingestellt wird und dieses mein Zugführer geben
was ne komische Aussage.... was zur Hölle hat der Zugführer damit zu tun?????
Wenn das KC dir diese Aussage schriftlich gibt, dann würde ich ganz normal meinen Dienst antreten, aber den Zugführer geht die Sache einen feuchten.... an.
Man sollte solche Dinge immer schriftlich klären, notfalls auch per E-Mail.
Wenn irgendwann jemand dem Fragesteller Einstellungsbetrug vorwirft, dann hat er ein Problem.
Er kann dann sagen: "Aber ich habe doch angerufen und irgendwer hat am Telefon gesagt, alles ist gut....."
Rate mal, ob man denjenigen dann noch findet, und ob der sich daran erinnern kann oder will....?
1. hat mich die Staatsanwältin angerufen und gesagt das die Anzeige Fallen gelassen wird sobald ich am 6.05 am Verkehrsunterricht teilnehme.
2. haben die mir am Telefon gesagt das wenn ich keine Bescheinigung bekomme das die Anzeige fallen gelassen wurde kann ich eine beantragen.
3. hat er mir dann gesagt das ich diese mitnehmen solle und es dann dem Zugführer oder dem geben soll der dafür zuständig ist und ich mir keine sorgen machen soll.
Und Sie haben irgendeine dieser Aussagen schriftlich?
Und wenn der Papst persönlich anruft - ohne das Schwarz auf Weiß zu haben würde ich mich nicht damit zufrieden geben.
Aber wenn sojemand aus der Bundeswehr dieses zu mir sagt und dieser Mann mit dem ich gesprochen habe auch noch im Karrierecenter arbeitet wo Bewerber auf Ihre Eignungsfeststellung überprüft werden... Dann kann man sojemanden auch vertrauen wieso sollte mich grad so einer anlügen und aus Lust und Laune das sagen was er will ?
Mach wie du meinst, aber dann beschwer dich nicht, wenn es doch anders läuft als geplant.
Fakt ist, dass du noch ein schwebendes Verfahren an der Backe hast. Fakt ist auch dass noch laufende Verfahren anzugeben sind.
Ja das weis ich ja das ich NOCH Ein Verfahren am laufen habe ich habe dieses im Telefongespräch auch erwähnt und habe dazu gesagt das, dass Verfahren ab den 6.05 eingestellt wird und ich dann noch eine Bescheinigung zur Einstellung meines Verfahrens bekomme. Darauf meine der Mann am Telefon das daher das Verfahren eh eingestellt wird und ich dafür eine Bescheinigung bekomme ich diese zu meinem Dienstandritt mitnehmen soll und dann dort abzugeben habe.
Es besteht kein Grund, uns den Sachverhalt drei Mal zu erklären, den haben wir schon verstanden. Wir wundern uns nur über die Naivität, dass Sie in einer Angelegenheit, die schlimmstenfalls auch nach hinten losgehen kann (wie justice005 ausgeführt hat) und in der es um Ihre berufliche Zukunft geht, einfach gutgläubig das hinnehmen, was Ihnen am Telefon gesagt wird ohne "etwas in der Hand" zu haben. Wenn alles so klappt, dann ist es ja gut, aber falls irgendwas dazwischenkommen sollte, ist es immer schwierig, sich auf vermeintliche Aussagen am Telefon zu stützen.
Zitat von: Salva am 28. April 2014, 20:30:52
Aber wenn sojemand aus der Bundeswehr dieses zu mir sagt und dieser Mann mit dem ich gesprochen habe auch noch im Karrierecenter arbeitet wo Bewerber auf Ihre Eignungsfeststellung überprüft werden... Dann kann man sojemanden auch vertrauen wieso sollte mich grad so einer anlügen und aus Lust und Laune das sagen was er will ?
Ein Mensch der dort arbeitet ist in erster Linie ein Mensch der sich auch mal irren kann. Aus dem Grund kann und darf man sich in so einem Fall nicht auf die telefonische Aussage verlassen. Hier haben jetzt erfahrene Soldaten und Juristen geantwortet und dir geraten was du machen sollst um auf der sicheren Seite zu stehen. Das kannst du annehmen oder bleiben lassen.
Das werde ich aufjedenfall annehmen und bedanke mich aufjedenfall für eure Hilfe!
Ich werde dann eben morgen nochmals im Karrierecenter anrufen um nachzufragen ob man mir dieses was mir am Telefon gesagt hat schriftlich vorlegen kann
Genau das machen Sie und danach rufen Sie die Staatsanwaltschaft an und bitten darum , das man Ihnen die "Einstellung des Verfahrens unter Auflage des Besuches dieser Vekehrsnachschulung oder was auch immer das ist" schriftlich gibt. Sie können das auch gerne damit begründen das Sie der Bundeswehr etwas schriftliches vorlegen sollen.