Hallo liebe Kameraden und Kameradinnen!
Ich, ein freiwillig Wehrdienstleistender 10 der Bundeswehr, habe am 31.07.2014 mein vorläufiges DZE.
Diesbezüglich hätte ich ein paar Fragen..
Stehen mir irgendwelche Ansprüche zu und wenn ja, welche?
Was muss ich beachten bei meiner Ausscheidung, nur den Laufzettel bearbeiten?
Wann muss ich mich dann wieder bei meiner Krankenkasse melden?
Und wann arbeitslos bzw. arbeitssuchend?
Hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Mit kameradschaftlichen Gruß
Zitat von: Peterssa am 27. April 2014, 18:04:05
Hallo liebe Kameraden und Kameradinnen!
Ich, ein freiwillig Wehrdienstleistender 10 der Bundeswehr, habe am 31.07.2014 mein vorläufiges DZE.
Diesbezüglich hätte ich ein paar Fragen..
Stehen mir irgendwelche Ansprüche zu und wenn ja, welche? Was für Ansprüche meinst du?
Was muss ich beachten bei meiner Ausscheidung, nur den Laufzettel bearbeiten? Ja, für alles andere wirds einen Abgängerbefehl geben und man wird dich zu gegebener Zeit informieren. Wann z.B. vollzähligkeit gemacht wird/Auskleidung ist etc.
Wann muss ich mich dann wieder bei meiner Krankenkasse melden?Das müsste in deinen Unterlagen stehen, deine Krankenkasse kann dir das aber auch beantworten
Und wann arbeitslos bzw. arbeitssuchend?3 Monate vor DZE, also spätestens nächste Woche
Hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Mit kameradschaftlichen Gruß
Arbeitslos drei Monate vor Ende. Also hopp hopp melden, denn eigentlich schon zu spät.
Bei der Ausscheidung (sorry Klopapier ;D ). Nein du kriegst einen Laufzettel und den Arbeitest du ab, aber das wird man dir auch sagen.
Mit der Krankenkasse ist es abhängig von verschiedenen Faktoren. Bei Papa und Mama versichert, Arbeitslosengeld das lässt sich dann aufgrund der Informationen nicht pauschal sagen. Denn je nach Fall gehts automatisch oder sie melden sich im Juli bei der KV.
Und wenn ich mich nicht irre sind deine BFD Ansprüche mit DZE am Ende. Deine Möglichkeit bestand nur während der Dienstzeit.
Siehe hier
http://www.dienstzeitende.de/bfd-anspruch-fwdl.html
ZitatStehen mir irgendwelche Ansprüche zu und wenn ja, welche?
Entlassungsgeld - 76,80 € je geleistetem Dienstmonat.