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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: 18basti87 am 29. April 2014, 19:51:56

Titel: Attest zur Eignungsfeststellung
Beitrag von: 18basti87 am 29. April 2014, 19:51:56
Hallo, ich habe heute Post bekommen zur Eignungfeststellung.
Darin steht Folgendes wo ich nicht so GAAAANZ schlau werde:

Wir bitten Brillenträger ihre Sehhilfe sowie den Aktuellen Brillenpass mitzubringen nicht älter als 12 Monate. ( SOWEIT KLAR)
Die möglichst vollständige Vorlage aller sonstigen aktuellen oder zurückliegenden fachlichen Befundberichte bzw. Atteste zum Termin der Eignungsfeststellung mitzubringen.

Nun meine Frage!!!
Wollen die meine Komplette Krankenakte oder meinen die wirklich nur wenn man 1 Bein bzw. 1 arm mal gebrochen hatte oder wenn man in Kur war oder eine Op hatte in den letzten 12 Monaten???

Bin Wiedereinsteller

Über antworten würde ich mich freuen.                                                                                                                                                               
Titel: Antw:Attest zur Eignungsfeststellung
Beitrag von: ulli76 am 29. April 2014, 19:55:56
Nein, du sollst nicht deine komplette Akte mitbringen, sondern Vorbefunde zu wichtigen Erkrankungen/Verletzungen: Z.B. Knochenbrüche, chronische Erkrankungen, größere Operationen, schwere ausgeheilte Krankheiten etc.
Eine zeitliche Frist gibt es aber nicht. Je nach dem um welche Krankheit es sich handelt, machen sogar Befunde vom Kinderarzt Sinn.
Titel: Antw:Attest zur Eignungsfeststellung
Beitrag von: 18basti87 am 29. April 2014, 20:06:33
Hallo


Danke für die schnelle Antwort damit bin ich fehlerfrei glaubt man kaum aber es ist so (klopf auf Holz)