Hallo allerseits,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe 2004 mein Abi gemacht und bin dann 08/2004 sofort mit einer 3jährigen Ausbildung bei einer der 3 größten Krankenkassen Deutschlands angefangen. Wehrdienst habe ich verweigert und beim Zivildienstamt bin ich für 3 Jahre zurückgestellt worden.
Zu Beginn meiner Ausbildung war ich 20, Ende meiner Ausbildung bin ich 23 (aktuell gerad im 2. Lehrjahr). Ich weiss dass sie ab den 23. Lebensjahr nicht mehr einbeziehen, aber wie sieht es in meinem Fall aus?
Ich genieße als Wehrpflichtiger im Falle einer Übernahme meines Arbeitgebers Kündigungsschutz, möhte aber keineswegs die 9 Monate verschleudern...
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und bestätigen, dass ich Mitte 2007 mit 23 nach meiner Ausbildung nicht mehr Zivildienst leisten muss.
Danke
???
Wenn du zurückgestellt wurdest, dann gilt für dich die Grenze von 23 nicht. In diesem Fall wird das Lebensjahr zu Grunde gezogen, in dem du zurückgestellt wurdest, hier also 20. Du kannst also noch zum Wehr- bzw Zivildienst herangezogen werden, obwohl du schon über 23 bist.
War da nicht was mit Abiturienten und Berufausbildung? Oder bezog sich das nur auf Zurückstellung?
Nein Du mußt nicht Zivi machen.
Widerrufe Deine "Gewissensentscheidung" und diene 9 Monate für Dein Vaterland (dem Du neben einer Schulausbildung noch einiges mehr zu verdanken hast)
Verschleudern ::) ::)
Zitat von: mallegoal am 24. November 2005, 17:34:12
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und bestätigen, dass ich Mitte 2007 mit 23 nach meiner Ausbildung nicht mehr Zivildienst leisten muss.
Wenn ich an die Adresse dieser Website erinnern darf: www.bundeswehrforum.de und nicht www.zivildienst.de ::)
Zitat von: Fitsch am 25. November 2005, 08:37:22
Nein Du mußt nicht Zivi machen.
Widerrufe Deine "Gewissensentscheidung" ...
Der eine sagt es gilt das Alter des Jahres (ich müsste nach meiner Ausbildung also noch dienen), in dem ich zurückgestellt wurde, der andere sagt ich muss den Wehrdienst nicht ableisten.
Könnt Ihr Euch entscheiden? :P
Richtig ist gezogen wird bis zum 23 Lebensjahr, ABER wer einmal zurückgestellt wurde kann bis zum 25. Lebensjahr gezogen werden
Siehe §5 Wehrpflichtgesetz:
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Gesetze/WehrPflG.pdf
Für Zivis gilt meines Wissens nach das gleiche (ich finde bloss gerade das Gesetz nicht).