Hallo zusammen!
Bin neu im Forum und habe über die Suche keine passende Antwort gefunden.
Zu meinem Problem: Ich bin SaZ 8. Mein DZE ist am 02.11.2016. Meine BFD - Beraterin meinte mein Anspruch beginnt also am 01.07.2015. Ab diesem Datum möchte ich die Bundeswehrfachschule besuchen. So weit so gut.
Jetzt habe ich allerdings einige Berufsspezifische Weiterbildungen gefunden, die ich gerne, nach Möglichkeit zuvor beginnen möchte. Von meinem PersFw habe ich einen Ausdruck erhalten, auf dem bezüglich der Berufsförderung ein Anspruchszeitraum in Monaten nach § 5 SVG steht. Dieser beträgt bei mir, da ich vor dem 26.07.2012 den Diensteintritt hatte bei 5 Monaten. Genauer geschrieben ist Urlaub 1 Monat, Ermessensfreistellung 15 Monate, Anspruch 15 Monate und 21 Monate nach der Dienstzeit. Nur werde ich daraus nicht unbedingt schlau.
Die Weiterbildung die ich machen möchte beginnt Mitte Dezember 2014 und dauert 10 Wochen, also 2,5 Monate. Ich habe mit meinem KpChef bereits geredet und er hat mir jegliche Förderung zugesagt. Nur meine Frage bevor ich jetzt meinen nächsten Termin beim BFD habe, da ich da ja mit Gewissheit hingehen möchte, kann der Chef mich für die 10 Wochen freistellen für diese Weiterbildung?
Für rasche Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Horrido!