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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: CarstenXX am 13. Mai 2014, 12:37:31

Titel: Wie verhalten
Beitrag von: CarstenXX am 13. Mai 2014, 12:37:31
Hallo geehrte Forennutzer,

ich muss mich mal an Sie wenden da ich einfach mir keinen Reim aus
dieser Situation machen kann in der ich mich gerade befinde.
Es geht um folgendes mein kleiner Bruder hat vor kurzem seine
Ausbildung abgeschlossen, und will nun auch zur Bundeswehr.
Ich weiß das er in der Vergangenheit Drogen nahm dies jedoch
ab entscheidung für die Bundeswehr vor ca 6 Monaten unterließ.
Nun war er vor einer Weile im KarC München und ist dort erfolgreich
durch die Tests gekommen. Nun soll er zum 01.07.2014 seinen Dienst bei
einer Einheit in Hessen antreten.
Ich musste jedoch jetzt Erfahren das er nun wieder Drogen verschiedenster
Drogenvarianten konsumiert.  Da ich nun selbst Soldat bin stellt sich mir die Frage bin
ich in irgend einer Art verpflichtet dies wo auch immer zu melden?

Ich hatte schon ein gespräch mit unserem MilPfarrer am Standort der
konnte mir aber leider nichts genaues sagen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Titel: Antw:Wie verhalten
Beitrag von: zetroc am 13. Mai 2014, 12:47:45
Autsch  :o
Ob du verpflichtet bist, kann ich dir leider nicht sagen
Jedoch wird ja, soweit ich weiß, auch zum Dienstantritt nochmal ein Drogenscreening gemacht.. damit dürfte sich das ganze für ihn dann ja sowieso erledigt haben.
Titel: Antw:Wie verhalten
Beitrag von: F_K am 13. Mai 2014, 12:49:52
Bist Du der / einer der Vorgesetzten Deines Bruders?

Wenn Nein, dann besteht keine Meldeverpflichtung.
Titel: Antw:Wie verhalten
Beitrag von: Johannes-93 am 13. Mai 2014, 18:45:51
Hmm schwieriger Sachverhalt.
Aus rechtlicher Sicht würde ich sagen du hast keine Meldepflicht.
Da aber am Anfang bei der Einstellung nochmals eine medizinische Untersuchung ansteht, wird das Problem mit den Drogen ohnehin auffallen.

Dann fristlose Entlassung, was auch vollkommen richtig ist.

MfG
Titel: Antw:Wie verhalten
Beitrag von: ulli76 am 13. Mai 2014, 18:54:50
Eine Möglichkeit wäre Verbindung zum Truppenarzt der GA-Einheit aufzunehmen. Oder deine Erkenntnisse an den med. Dienst des zuständigen KC melden.
Verpflichtet zur Meldung bist du nicht.