Hallo :)
also ich sitze hier am PC und kann mir selber nicht weiterhelfen.
Ganz kurz zur Erklärung:
Musterung 07.04.2014, T2 aber Ausschluss kompletter Sanitätsdienst, abgeschlossener Beruf: RettAss, Feldwebeleignung
Hatte eine mündliche Absprache mit der Ärztin meinen BMI und meinen Blutdruck innerhalb von 5 Wochen in Ordnung zu bringen und Atteste vorzulegen damit Sie mich in den Sanitätsdienst lässt.
Gesagt, getan
Jetzt waren diese Mankos eigentlich gar nicht von zentraler Bedeutung sondern meine Ovarektomie 2005 (eine Eierstockentfernung).
Mir wurde geraten einen Widerspruch zu schreiben und da fehlt es mir eben an Erfahrung.
Habt ihr mir ein paar Vorschläge wie ich am besten an dieses Schreiben rangehe?
Ich möchte nur, dass sich die ärztliche Leitung meinen Fall ansieht, da ich ja meine Mankos soweit beseitigt habe und ob es an dem fehlenden Eierstock festgelegt wird, dass mir der Sanitätsdienst verweigert wird.
freundliche Grüße
Frage:
Welche Gesundheitsziffern hast Du den erhalten (Musterungsergebnis) ? Welche Ausschlüsse sind damit verbunden (Verwendungsausweis)?
Wie ist der BMI jetzt? Was gab es für Probleme mit dem Blutdruck?
Wer rät hier zu dem Widerspruch?
Ich bin T2 aber für mich sind die W201 -W205 Ausschlüsse relevant da ich RettAss bin und ich mich in diese Richtung beworben habe.
Mein BMI liegt jetzt bei 25, und mein Blutdruck war bei der Untersuchung zu hoch.
Mir wurde vor 5 Wochen gesagt diese Mankos zu beseitigen, jetzt hab ich Atteste vorgelegt und trotzdem stellt sie sich quer.
Jetzt ist der fehlende Eierstock das Manko.
Mein Berater meinte dass solche Einzelfälle vorkommen und ich ein Recht auf einen Widerspruch hätte.
Wogegen möchten Sie denn konkret Widerspruch einlegen?
Da ich trotz meiner angeforderten ärztlichen Atteste jetzt doch nicht in den Sanitätsdienst darf.
Außerdem spielt jetzt auf einmal der fehlende Eierstock eine Rolle, was ich von der ärztlichen Leitung ebenfalls überprüfen lassen möchte ob das tatsächlich ein Ausschlusskriterium ist.
ZitatWelche Gesundheitsziffern hast Du den erhalten (Musterungsergebnis) ?
Gesundheitsziffern sind die "Fehler" inklusive dem "Schweregrad" des "Fehlers" - dies führt dann zu Aussschlüssen.
Erst wenn man die kennt, kann man beurteilen, was überhaupt zu dem Ausschluss geführt hat.
Nur so könnte man schauen, gegen was man Einspruch einlegt.
Der erste Satz ist irrelevant: Es gibt keinen Anspruch auf Tauglichkeit, Einstellung oder eine bestimmte Verwendung oder einen Dienstposten.
Zum Zweiten müsste wohl die Musterungsvorschrift Auskunft geben können. Als Laie (!) vermute ich mal, dass schweres Heben nicht förderlich ist. Aber das sollten unsere Medizinmänner und -Frauen besser wissen.
ok danke soweit